Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zum Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt.
Des Weiteren dient es der Vermeidung irreführender Handlungen gegenüber dem Verbraucher (Verwender). Das Regelwerk setzt unter andrem einheitliche Anforderungen an zulässige Konzentrationen von Blei, Quecksilber, Cadmium und sechswertigem Chrom in den hergestellten Elektrogeräten fest.
Außerdem dient es der Sicherstellung des freien Warenverkehrs.
Das TR EAWU 037/2016 stellt ein Gegenstück zur 2011/65/EU Richtlinie (RoHS) dar.
Verabschiedet am 18. Oktober 2016
In Kraft getreten am 01. März 2018
Übergangsperiode bis 01. März 2020
Anwendungsbereich des TR EAWU 037/2016
Unter den Anwendungsbereich des TR EAWU 037/2016 fallen die in Anlage 1 zum TR EAWU 037/2016 aufgezählten Geräte:
- Elektrische Haushaltsgeräte
- Elektronische EDV Maschinen und Geräte, die an elektronische EDV Maschinen angeschlossen werden können
- Telekommunikationsgeräte
- Kopiermaschinen und elektronische Bürogeräte
- Elektrowerkzeuge
- Lichtquellen und Lichttechnik, einschließlich Geräte, die in Möbel eingebaut werden können
- Elektronische Musikinstrumente
- Spielautomaten
- Geldautomaten und elektronische Kassenapparate
- Kabel für den Einsatz bei Nennspannungen bis zu 500 Volt, außer Glasfaserkabel
- Automatische- und Sicherheitsschalter
- Sicherheits- und Rauchmelder
TR EAWU 037/2016 gilt nicht für:
- Elektro- und Elektronikprodukte für den Einsatz mit Nennspannung über 1000 V AC und 1500 V DC, sofern nichts anders in Anhang № 1 des Technischen Regelwerks vorgesehen ist
- Elektro- und Elektronikprodukte, welche ausschließlich für die Verwendung als Komponenten in elektrischen Geräten bestimmt sind, sofern nichts anders in Anhang № 1 des TR vorgesehen ist
- Elektronische Spielzeuge
- Photovoltaik-Module
- Elektro- und Elektronikprodukte die für den Einsatz in Boden und Raumfahrtobjekten bestimmt sind
- Elektrische Geräte, die ausschließlich zum Einsatz in Luft-, Wasser-, Land- und U-Bahnverkehr bestimmt sind
- Batterien und Akkumulatoren
- Gebrauchte Elektro- und Elektronikprodukte
- Messmittel
- Medizinische Geräte
Gefährliche Stoffe, die einer Beschränkung unterliegen:
Stoffe, die Beschränkungen unterliegen | Zulässige Höchstkonzentrationen in homogenen Werkstoffen in Gewichtsprozent |
---|---|
Blei | 0,1% |
Quecksilber | 0,1% |
Cadmium | 0,01% |
Sechswertiges Chrom | 0,1% |
Polybromierte Biphenyle (PBB) | 0,1% |
Polybromierte Diphenylether (PBDE) | 0,1% |
Konformitätsbewertungsverfahren
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen erst dann auf den Markt Russlands und der EAWU in Umlauf geraten, wenn diese den Anforderungen dieses und anderen Technischen Regelwerken der EAWU (wie z.B. TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen und TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit) entsprechen, wenn für die Anwendung Letzterer die jeweiligen Voraussetzungen gegeben sind und die Konformität der Produkte durch ein EAC Kennzeichen bestätigt wurde.
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR EAWU 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten erfolgt in der Form der EAC Deklarierung und darf auf Antrag durch die EAC Zertifizierung ersetzt werden.
Es gibt verschiedene Schemen der Deklarierung:
- Für Serienproduktion: Schema 1d, 3d und 6d;
- Für Einzellieferung: 2d und 4d.
Die Deklarierung 1d und 2d wird auf Grundlage eigener Tests durchgeführt. Für die Deklarierung nach Schemen 3d, 4d und 6d werden sowohl eigene Testergebnisse als auch die in den zugelassenen Laboren durchgeführten Prüfungen benötigt.
Als Nachweis der Konformität darf der Antragsteller bei der EAC Deklarierung analog zur zur RL 2011/65/EU die technische Dokumentation gemäß GOST EN 50581-2016 (EN IEC 63000:2018) oder Prüfberichte einer in der EAWU akkreditierten Prüfstelle nach GOST IEC 62321-2016 vorlegen.
Die Zertifizierung von Elektro- und Elektronikprodukten wird ausschließlich von akkreditierten Zertifizierungsstellen durchgeführt, welche als solche in das einheitliche Register der Zertifizierungsorgane und Prüflabore der EAWU eingetragen sind.
Angewandte Normen bei der Konformitätsbestätigung
In der Anhang 2 und 3 des Technischen Regelwerkes TR EAWU 037/2016 sind folgende Normen aufgelistet, die die Regeln und Methoden für Prüfungen und Messungen sowie die Regeln für die Musternahme enthält:
Bezeichnung der Norm | Name der Norm |
---|---|
GOST EN 50581-2016 | Technische Dokumentation zur Bewertung von Elektro- und Elektronikprodukten hinsichtlich der Beschränkung gefährlicher Stoffe |
GOST IEC 62321-1-2016 | Festlegung bestimmter Stoffe in elektrotechnischen Produkten. Teil 1. Einführung und Überblick |
GOST IEC 62321-2-2016 | Festlegung bestimmter Stoffe in elektrotechnischen Produkten. Teil 2. Demontage, Disjunktion und mechanische Probenvorbereitung |
GOST IEC 62321-3-1-2016 | Festlegung bestimmter Stoffe in elektrotechnischen Produkten. Teil 3-1. Screening. Blei, Quecksilber, Cadmium, Gesamtchrom und Gesamtbrom mittels Röntgenfluoreszenzspektrometrie |
GOST IEC 62321-3-2-2016 | Festlegung bestimmter Stoffe in elektrotechnischen Produkten. Teil 3-2. Screening - Gesamtbrom in Polymeren und Elektronik durch Verbrennung - Ionenchromatographie |
GOST IEC 62321-4-2016 | Festlegung bestimmter Stoffe in elektrotechnischen Produkten. Teil 4. Quecksilber in Polymeren, Metallen und Elektronik von CV-AAS, CV-AFS, ICP-OES und ICP-MS |
GOST IEC 62321-5-2016 | Festlegung bestimmter Stoffe in elektrotechnischen Produkten. Teil 5. Cadmium, Blei und Chrom in Polymeren und Elektronik und Blei in Metallen von AAS, AFS, ICP-OES und ICP-MS |
СТБ IEC 62321-2012 | Elektrotechnische Produkte. Gehaltsbestimmung von sechs regulierten Stoffen (Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle, polybromierte Diphenylether) |
Begleitunterlagen
Die Begleitunterlagen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgelegt werden. Die begleitenden Unterlagen umfassen:
- Technische Beschreibung und Dokumentation
- Konstruktionsdokumente (Zeichnungen und Diagramme)
- Bedienungsanleitung
- Liste der Sicherheitscharakteristiken
- Prüfprotokolle
- Datenblatt
Anforderungen an die Bedienungsanleitung
- Bezeichnung des Produkts: Typ, Marke, Bauart
- Wichtige Parameter und Charakteristika
- Name der Herstellers und Handelsmarke
- Ursprungsland
Diese Angaben müssen auf das Produkt, die Verpackung und in die Bedienungsanleitung aufgetragen sein.
- Verwendungszweck des Produkts
- Angaben zur Bedienung, Lagerung, Transport, Abfallentsorgung
- Massnahmen bei der Störung
- Adresse des Herstellers, Importeurs oder des bevollmächtigten Vertreters
- Herstellungsdatum: Monat und Jahr
EAC Kennzeichnung
Die nach TR EAWU 037/2016 deklarierten oder zertifizierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Konformitätszeichen markiert werden. Das Konformitätszeichen ist auf jedes Elektro- und Elektronikgerät derart anzubringen, dass die Erkenn- und Lesbarkeit während des gesamten Lebenszyklus des Produkts gewährleistet ist.
Ist die unmittelbare Kennzeichnung des Gerätes nicht möglich, so hat diese auf der Verpackung und der Gebrauchsanweisung zu erfolgen. Eine entsprechende Kennzeichnung darf nur dann erfolgen, wenn das entsprechende Produkt den Voraussetzungen aller Technischen Regelwerke erfüllt, unter die sie fällt.
Geltungsdauer des EAC Zertifikats
Die Gültigkeit des Konformitätsnachweises für Serienanfertigung beträgt 5 Jahre.