Schmidt & Schmidt bietet umfassende Dienstleistungen zur Beschaffung von Personenstandsurkunden auf den Bahamas an. Wir übernehmen die Beantragung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente sowie deren anschließende Legalisation bzw. Apostillierung und beglaubigte Übersetzung. Häufig gehen Personenstandsdokumente verloren, werden beschädigt oder es werden aktuelle Ausfertigungen benötigt. In solchen Fällen ist die Ausstellung eines Duplikats erforderlich.
Insbesondere Personen, die die Bahamas bereits verlassen haben, stehen bei der Beschaffung häufig vor organisatorischen Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht die Beschaffung von Dokumenten aus der Ferne. Auf Wunsch organisieren wir zudem den weltweiten Kurierversand Ihrer Unterlagen.
Gültigkeit von Personenstandsurkunden auf den Bahamas
Auf den Bahamas ausgestellte Personenstandsurkunden sind grundsätzlich unbefristet gültig. Allerdings können Behörden oder Institutionen, bei denen die Dokumente vorgelegt werden, bestimmte Anforderungen an die Aktualität der Unterlagen stellen.
Wann wird ein Duplikat von Dokumenten auf den Bahamas benötigt?
Duplikate von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Namensänderungsurkunden, Scheidungsurkunden, Führungszeugnissen oder Sterbeurkunden werden insbesondere in folgenden Fällen benötigt:
- Eheschließung im Ausland
- Registrierung eines Neugeborenen
- Beantragung oder Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten
- Datenüberprüfung im Rahmen von Rentenanträgen
- Eröffnung eines Bankkontos
- Aufnahme einer Beschäftigung
- weitere behördliche oder administrative Verfahren
Welche Dokumente können auf den Bahamas beantragt werden?
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Urkunde über die Namensänderung
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnis (Strafregisterauszug)
- Bildungs- und Ausbildungsnachweise
- Weitere Personenstandsdokumente
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom zuständigen Registrar des Zivil- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt die Geburt einer Person und enthält Angaben wie Geburtsdatum, Geschlecht sowie – sofern registriert – weitere Informationen zu den familiären Verhältnissen.
Eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkunde kann über die Online-Dienste des Registrar General’s Department über das MyGateway-Portal beantragt werden. Antragsteller müssen bahamaische Staatsangehörige, mindestens 18 Jahre alt sein und ihre eigene Geburtsurkunde beantragen. Das Formular ist vollständig und korrekt auszufüllen, einschließlich der erforderlichen Angaben zu den Eltern sowie der NIB-Nummer (National Insurance Board).
Nach Einreichung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail mit den Details Ihres Antrags. Die Bearbeitungszeit kann variieren; aktuelle Informationen sind über das MyGateway-Portal oder beim zuständigen Helpdesk erhältlich.
Alternativ kann die Geburtsurkunde auch postalisch beantragt werden. Hierzu sind das ausgefüllte Formular sowie die entsprechende Gebühr an das Registrar General’s Department zu übersenden.
Erforderliche Angaben
- Vor- und Nachname der Mutter
- Geburtsname der Mutter
- Vor- und Nachname des Vaters
- Nummer des National Insurance Board (NIB)
Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde ist der amtliche Nachweis einer Eheschließung und dient der Bestätigung des Familienstands. Sie wird unter anderem für die Namensänderung, die Beantragung von Ehegattenleistungen, Visum- und Einwanderungsverfahren sowie für erbrechtliche Angelegenheiten benötigt.
Bahamaische Staatsangehörige ab 18 Jahren können eine beglaubigte Abschrift ihrer Heiratsurkunde online über das MyGateway-Portal durch Ausfüllen des entsprechenden Antragsformulars beantragen.
Sofern Sie kein bahamaischer Staatsangehöriger sind oder keinen Zugang zum MyGateway-Portal haben, kann eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde auch per Post oder über einen bevollmächtigten Vertreter vor Ort beantragt werden.
Erforderliche Angaben (für Nicht-Bahamaische Staatsangehörige)
- Vollständige Namen beider Ehegatten
- Datum und Ort der Eheschließung
- Schriftlicher formeller Antrag
Scheidungsurkunde
Die Scheidungsurkunde dient als amtlicher Nachweis der rechtskräftigen Auflösung einer Ehe. Sie wird insbesondere für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, für Einwanderungsverfahren sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.
Scheidungsurteile werden auf den Bahamas vom Supreme Court ausgestellt. Nachdem das zuständige Gericht ermittelt wurde, bei dem die Scheidung rechtskräftig ausgesprochen wurde, sind die erforderlichen Angaben zusammenzustellen und ein formeller Antrag beim Register des Supreme Court einzureichen.
Erforderliche Angaben
- Vollständige Namen beider Parteien
- Datum des Scheidungsurteils
- Akten- oder Geschäftsnummer (falls vorhanden)
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde ist die amtliche Bestätigung des Todes einer Person. Sie wird unter anderem für die Regelung des Nachlasses, die Geltendmachung von Ansprüchen aus Lebensversicherungen sowie für die Schließung von Bank- und Finanzkonten benötigt.
Die Urkunde kann über das zuständige Standesamt bzw. die zuständige Registerbehörde beantragt werden. Alternativ ist eine Beantragung über das MyGateway-Portal möglich, indem ein Benutzerkonto erstellt oder ein bestehendes Konto genutzt wird. Nach dem Login wählen Sie den Service „Death Certificate“ beim Registrar General’s Department, füllen das Antragsformular aus und schließen den Antrag durch Überprüfung, Einreichung und Zahlung der entsprechenden Gebühr ab.
Erforderliche Angaben
- Vollständiger Name der verstorbenen Person
- Datum des Todes
- Ort des Todes
Führungszeugnis (Police Clearance Certificate)
Ein Führungszeugnis – auch als Police Clearance Certificate oder Police Character Certificate bezeichnet – ist ein Dokument zum Nachweis über das Bestehen oder Nichtbestehen von Vorstrafen. Es wird insbesondere für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, für Visum- und Einwanderungsverfahren, ehrenamtliche Tätigkeiten, Waffenbesitzgenehmigungen sowie Adoptionsverfahren benötigt.
Zur Beantragung eines Police Character Certificate auf den Bahamas ist ein schriftlicher Antrag beim Hauptsitz der Royal Bahamas Police Force einzureichen.
Das Antragsverfahren hängt vom aktuellen Aufenthaltsort ab. Wenn Sie in Nassau (Bahamas) wohnen, erfolgt die Antragstellung online über die Website der Royal Bahamas Police Force. Dabei sind die besonderen Hinweise sowie die Liste der zuständigen Polizeidienststellen zu beachten. Wenn Sie sich außerhalb von Nassau, jedoch weiterhin auf den Bahamas befinden, kann das Führungszeugnis bei der Dienststelle beantragt und abgeholt werden, bei der der Antrag eingereicht wurde. In bestimmten Fällen ist die Abgabe von Fingerabdrücken erforderlich.
Bei Aufenthalt außerhalb der Bahamas kann der Antrag entweder online oder in Papierform gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Identitätsnachweis
- NIB-Nummer (National Insurance Board)
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular
- Fingerabdrücke (sofern erforderlich)
Bildungsnachweise
Ausländische Bildungsnachweise entfalten im internationalen Rechtsverkehr grundsätzlich nur dann die gleiche rechtliche Wirkung, wenn sie von der Legalisation befreit sind oder das entsprechende Legalisationsverfahren ordnungsgemäß durchlaufen haben.
Dokumente aus Staaten mit bilateralen Abkommen mit den Bahamas sind von der Legalisation vollständig befreit. Dokumente aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen von 1961 beigetreten sind, durchlaufen das vereinfachte Verfahren der Apostillierung. Besteht weder ein bilaterales Abkommen noch eine Mitgliedschaft im Haager Übereinkommen, ist eine konsularische Legalisation erforderlich.
Kommerzielle Dokumente können nicht mit einer Apostille versehen werden. Wurde beispielsweise ein Zertifikat über einen Ausbildungskurs von einem privaten Unternehmen ohne staatliche Bildungslizenz ausgestellt, ist eine Apostillierung nicht möglich. Nur Dokumente staatlich anerkannter Bildungseinrichtungen mit entsprechender offizieller Lizenz können im Rahmen des Apostille-Verfahrens legalisiert werden.
Schritte zur Erlangung einer Apostille
Zunächst ist das betreffende Dokument (z. B. Diplom oder Zeugnis) bei der zuständigen bahamaischen Behörde zur Vorbeglaubigung einzureichen. Zuständig ist in der Regel das Ministry of Justice der Bahamas oder eine andere, je nach Dokumentart bestimmte Behörde.
Die zuständige Stelle prüft die Echtheit des Dokuments. Nach erfolgreicher Authentifizierung ist das Dokument für die Apostillierung zugelassen.
Im Anschluss wird das Dokument an das Ministry of Foreign Affairs (MFA) der Bahamas weitergeleitet. Das MFA ist die offiziell befugte Behörde zur Anbringung der Apostille.
Nach Anbringung der Apostille gilt das Dokument als ordnungsgemäß beglaubigt und ist in allen Staaten verwendbar, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation sind.
Schritte der konsularischen Legalisation
Zunächst ist das Dokument (z. B. Diplom oder Zeugnis) bei der zuständigen Behörde zur Vorbeglaubigung einzureichen. Dies ist in der Regel das Ministry of Justice oder eine andere zuständige staatliche Stelle. Die Anforderungen können je nach Behörde variieren und beispielsweise notarielle Beglaubigungen, Übersetzungen oder zusätzliche Nachweise umfassen.
Nach der Vorbeglaubigung wird das Dokument beim Ministry of Foreign Affairs (MFA) der Bahamas eingereicht. Das MFA prüft die Unterlagen, kann zusätzliche Dokumente anfordern und erhebt gegebenenfalls Gebühren. Die Bearbeitungsdauer hängt vom jeweiligen Arbeitsaufkommen ab.
Anschließend ist das Dokument bei der Botschaft oder dem Konsulat des Staates vorzulegen, in dem es verwendet werden soll. Je nach Vertretung können Terminvereinbarungen, zusätzliche Unterlagen sowie weitere Gebühren erforderlich sein. Auch hier variieren die Bearbeitungszeiten.
Nach Abschluss der konsularischen Legalisation wird das Dokument an Sie zurückgegeben und kann im Bestimmungsland entsprechend seinem Verwendungszweck eingesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass das gesamte Verfahren aufgrund der mehreren Verfahrensstufen einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Gerne unterstützt Sie Schmidt & Schmidt bei allen Fragen der Apostillierung und Legalisation. Wir verfügen über umfassende Erfahrung in der Beglaubigung unterschiedlichster Dokumente und bieten sämtliche damit verbundenen Leistungen an – einschließlich notarieller Beglaubigungen, Übersetzungen, Erstellung erforderlicher Vollmachten, Vertretung vor Behörden und ausländischen Konsulaten sowie weltweitem Versand der fertigen Unterlagen.