Im Zuge der Corona-Pandemie ist die Anfrage an Atemschutzmasken rasant gestiegen. Am 9. April 2020 veröffentlichte Rosstandart auf seiner Website die wichtigsten Standards zu den Anforderungen an die Atemschutzmasken.
Es gibt 3 Arten von Masken:
- Medizinische Masken
- Persönliche Schutzausrüstung
- Andere Atemschutzmasken
Medizinische Masken müssen nach GOST R 58396-2019 hergestellt werden. Masken aus der zweiten Gruppe unterliegen der EAC Zertifizierung nach TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung. Die wichtigsten Normen sind GOST 12.4.293-2015 (EN 136: 1998) und GOST 12.4.294-2015 (EN 149: 2001 + A1: 2009).
Bei anderen Atemschutzmasken aus der dritten Gruppe handelt es sich um Hygieneartikel, für die es keine einheitlichen Standards gibt. Der Hersteller entwickelt meist seine eigenen technischen Spezifikationen (TU). Im Zusammenhang mit der aktuellen Situation wurden spezielle Normen entwickelt: TU 13.92.29–005–00302178–2020 „Atemschutzmaske hygienische“.
Die Behörde veröffentlichte am 17. April Erläuterungen zur Frage der Registrierung von Atemschutzmasken. Wenn es sich um Masken handelt, die gemäß den TU 13.92.29–005–00302178–2020 hergestellt wurden, handelt es sich nicht um Kleidung oder persönliche Schutzausrüstung. Ein solches Produkt dient als Mittel zum Filtern von Luft.
Deswegen unterliegen solche Masken weder TR ZU 019/2011 Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung noch TR ZU 017/2011 Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie. Es wird also weder eine EAC Deklaration noch ein EAC Zertifikat benötigt.