Die Steuerbehörde der Russischen Föderation ist der Auffassung, dass zu viele Daten dem Steuergeheimnis unterliegen. Dies ist eine Behinderung bei der Wahl zuverlässiger und sicherer Geschäftspartner. Die Steuerbehörde beschloss daher, einen Teil der Steuerinformationen für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Am 05.02.2017 ist die Verordnung № ММW-7-14/729 der Föderalen Steuerbehörde in Kraft getreten. Folgende Informationen müssen in das Handelsregister aufgenommen werden: Anzahl der Mitarbeiter im Kalenderjahr, Gewinne und Verluste, entrichtete Steuer, Steuerausfälle, Verzugszinsen und Strafen.
Eine Ausnahme bilden Staatsgeheimnisse. Informationen über natürlichen Personen, die mit dem Unternehmen in Verbindung stehen, müssen nicht offengelegt werden.
Informationen über Versicherungsbeiträge müssen erst ab dem 25.02.2018 veröffentlicht werden.
Die Erweiterung der öffentlichen Daten über juristische Personen trägt zur Risikominimierung bei der Auswahl von Geschäftspartnern bei.