Am 8. Juni 2021 begann eine öffentliche Diskussion über den Entwurf des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission zur Einführung von Änderungen des Technischen Regelwerkes TR ZU 009/2011 "Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten". Die Technischen Regelwerke sind Dokumente, die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Produkten bei der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatlichen Registrierung stellen.
Die Konformitätsbewertung für Parfümerie- und Kosmetikprodukten wird in der Form von staatlicher Registrierung durchgeführt. Gemäß dem Verfahren sind vor dem 5. Mai 2020 ausgestellte Bescheinigungen über die staatliche Registrierung für Parfümerie- und Kosmetikprodukten, für die die Änderungen vorgenommen wurden, bis einschließlich 5. Mai 2023 gültig.
Die zur Diskussion gestellten Entwürfe sehen ebenfalls vor, dass dieser Unterabschnitt des Verfahrens durch einen neuen Abschnitt ergänzt wird. Dadurch sind die Bescheinigungen über die staatliche Registrierung, die vor dem 5. Mai 2020 ausgestellt wurden und ersetzt werden müssen, bis einschließlich 5. Mai 2023 gültig.
Die Ersetzung der Bescheinigung über die staatliche Registrierung (oder des Anhangs der Bescheinigung) ohne zusätzliche oder erneute Prüfungen ist gemäß dem Beschluss Nr. 44 vom 18. April 2018 “Über die Schemas der Konformitätsbewertung” in folgenden Fällen möglich:
- Tippfehler wurden in der Bescheinigung oder deren Anlage gefunden
- der Hersteller hat die Organisations- und Rechtsform oder den Standort (Anschrift des Rechtsträgers) geändert
- der Antragsteller hat die Organisations- und Rechtsform, den Standort (Anschrift des Rechtsträgers) oder die Geschäftsanschrift (sofern abweichend) geändert
Die öffentliche Diskussion des Entwurfes bezüglich der Bescheinigung über die staatliche Registrierung, die ersetzt werden muss, 60 Tage dauern wird. Geplanter Abschlusstermin ist der 7. August dieses Jahres.
Durch die Änderungen wird vermieden, dass der Antragsteller die Bescheinigung über die staatliche Registrierung erneut ausstellen lässt und damit die Parfümerie- und Kosmetikprodukte herstellt, die nicht den Anforderungen der Neuausgabe des Technischen Regelwerkes TR ZU 009/2011 entspricht.