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Die Übergangsfrist für die technischen Vorschriften für Spielgeräte ist beendet

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Am 1. Juni 2020 endete die Möglichkeit, verschiedene Spielgeräte für die Kinderspielplätze mit alten Zulassungen zu produzieren und verkaufen. Die Zulassungen, die vor dem Tag des Inkrafttretens der TR EAWU 042/2017 „Über die Sicherheit von Kinderspielplätzen“ ausgestellt wurden, vor dem 18. November 2018, sind jetzt nicht mehr gültig und können nicht als Konformitätsnachweise benutzt werden.

In allen Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) gelten jetzt einheitliche Sicherheitsanforderungen für Geräte auf dem Kinderspielplatz.

Gemäß dem technischen Regelwerk unterliegen manche Geräte wie Rutschen, Schaukeln, Wippen, Kletteranlagen etc. einer EAC Zertifizierung. Für solche Produkte wie Sandkästen, Kinderspielhäuser oder Labyrinthe ist die EAC Deklaration obligatorisch.

Die bereits verkauften Produkte werden bis zur festgelegten Lebensdauer betrieben. Nach Ablauf dieser Frist ist die bestimmungsgemäße Verwendung nicht mehr zulässig.

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Über diesen Artikel

Marina Weger
Marina Weger
Senior Consultant
RusslandEAC KennzeichnungEAC ZertifizierungEAC KonformitätserklärungExportGost ZertifizierungZulassungEurasische WirtschaftsunionTechnische Regulierung
15. Juni 2020

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