Das Kollegium der Wirtschaftskommission der Eurasischen Wirtschaftsunion veröffentlichte am 4. August 2016 den Beschluss № 110 über die Genehmigung des technischen Regelwerks TR EAWU „Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“.
Das Dokument wurde am 2. August 2016 verabschiedet. Bevor das technische Regelwerk in Kraft tritt muss es noch von der Wirtschaftsrat genehmigt werden.
Die wichtigsten Grundsätze des neuen technischen Regelwerks TR EAWU „Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“
Das neue technische Regelwerk ist auf die Harmonisierung der technischen Regulierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion mit technischen Regulierung in der EU im Bereich der Verwendung von Gefahrstoffen in Elektrogeräten und elektronischen Bauelementen ausgerichtet und ist im allgemeinen der RoHS Richtlinie 2011/65/EU ähnlich.
Das neue technische Regelwerk erstreckt sich auf:
- Haushalt Elektrogeräte
- Elektronische EDV Maschinen und Geräte, und Geräte die an elektronische EDV Maschinen angeschlossen werden können
- Die Telekommunikationsausrüstung
- Kopiermaschinen und andere elektrische Bürogeräte
- Elektrowerkzeuge
- Die Lichtquellen und Lichttechnik, einschließlich in Möbel integriert
- Musikinstrumente
- Spielautomaten und Verkaufsautomaten
- Kassenautomaten, ID-Kartenleser, Geldautomaten, Infoterminals usw.
- Kabel mit der Nennspannung bis zu 500 V außer Glasfaserkabel
- Automatische Schalter, Sicherheitsschalter
- Sicherheit- und Feuermeldeanlagen
Das technische Regelwerk betrifft keine elektrische Spielzeuge, Teile von elektrischen Geräten, elektrische Geräte, die ausschließlich für den Einsatz auf Luft, Wasser, Boden und Schienenverkehrsmittel bestimmt sind, elektrische Batterien und Akkumulatoren und gebrauchte Produkte.
Das Inverkehrbringen von Elektro- und Elektronikgeräten ohne entsprechend registrierten EAC Konformitätserklärung über die Übereinstimmung mit der Anforderungen des technischen Regelwerks wird unmöglich. Damit wird diese Konformitätsbestätigung für den Export auch nach Russland erforderlich.
EAC Deklarierung wird nach folgenden Schemas durchgeführt:
- 1d, 3d und 6d - für die Serienproduktion
- 2d oder 4d - für die Einzellieferung
Eine EAC Deklaration für die Serienproduktion darf entweder der Hersteller oder seinen bevollmächtigen Vertreter in der Eurasischen Wirtschaftsunion durchführen. Die EAC Deklarierung für die Einzellieferung darf auch ein Inverkehrbringen durchführen.
Auf Wunsch darf die EAC Deklarierung durch die EAC Zertifizierung ersetzt werden.
Falls die Produkte im Bereich der Regulierung anderer technischen Regelwerken fallen, müssen die Anforderungen jedes Regelwerks erfüllt werden. So sind die Maschinen und Geräte in der Regel, je nach Eigenschaften und Einsatzgebiet, von folgenden technischen Regelwerken betroffen:
- TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
- TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen
- TR ZU 020/2011 Über die Elektromagnetische Verträglichkeit
Das neue technische Regelwerk soll das Schutz des Lebens und die der Gesundheit des Verbrauchers von Elektro- und Elektronikgeräten in Bezug auf die Verwendung von folgenden gefährlichen Stoffen gewährleisten:
- Blei
- Quecksilber
- Cadmium
- Sechswertiges Chrom
- Polybromierte Biphenyle
- Polybromierte Diphenylether
Der voraussichtliche Zeitpunkt des Inkrafttretens des technischen Regelwerks der Eurasischen Wirtschaftsunion „Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“- 1. März 2018.