Das Unternehmen Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beschaffung von Personenstandsdokumenten sowie zur Beantragung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente in Litauen mit anschließender Legalisierung und Übersetzung an.
Häufig kommt es vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In diesem Fall ist es erforderlich, Duplikate der Dokumente zu beantragen. Oft stehen Personen, die Litauen verlassen haben, vor Schwierigkeiten bei diesem Verfahren. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in Litauen aus der Ferne zu beschaffen, und wir können eine Kurierzustellung der Dokumente an jeden Ort der Welt organisieren.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Litauen
In Litauen ausgestellte Personenstandsdokumente haben kein Ablaufdatum. Die empfangende Stelle kann jedoch Anforderungen hinsichtlich der Gültigkeitsdauer stellen.
Wann Duplikate von Dokumenten in Litauen benötigt werden
Ein Duplikat der Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Scheidungsurkunde, Führungszeugnis oder Sterbeurkunde kann erforderlich sein, um eine Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines Neugeborenen, die Beantragung der Staatsbürgerschaft, Erbschaftsangelegenheiten, die Überprüfung von Daten für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, eine Beschäftigung sowie andere bürokratische Angelegenheiten zu regeln.
Welche Dokumente in Litauen beantragt werden können
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Namensänderungsurkunde
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnis
- Bildungsdokumente
- Sonstige Dokumente
Geburtsurkunde (Gimimo liudijimas)
Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesbeamten oder einem amtierenden Standesbeamten des zuständigen Zivil- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich Geburtsdatum, Geschlecht sowie gegebenenfalls der Uhrzeit der Geburt und der familiären Beziehungen.
Die Geburtsurkunde wird vom Standesamt (Civilinės metrikacijos skyrius) der Gemeinde ausgestellt, in der die Geburt stattgefunden hat. Sie ist erforderlich для для получения других официальных документов (z. B. Reisepass, Personalausweis). Die Eltern müssen die Geburt innerhalb von 3 Monaten beim Standesamt registrieren. Kopien oder Duplikate können später bei derselben Behörde oder über die litauische Migrationsbehörde beantragt werden.
Erforderliche Angaben
- Vollständiger Geburtsname laut Urkunde
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Geschlecht
- Vollständiger Geburtsname der Mutter
- Vollständiger Name des Vaters, sofern eingetragen
Heiratsurkunde (Santuokos liudijimas)
Die Heiratsurkunde ist der rechtliche Nachweis einer Eheschließung und dient zur Bestätigung des Familienstands. Sie wird in der Regel für Verfahren wie die Änderung des Nachnamens, die Beantragung von Leistungen für Ehepartner, Einwanderungsanträge sowie für Erbschaftsangelegenheiten benötigt.
Eine Heiratsurkunde kann von jedem der Ehepartner oder von deren bevollmächtigten Vertretern beantragt werden. In bestimmten Fällen können auch Personen mit berechtigtem Interesse, beispielsweise im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, dieses Dokument anfordern.
Die ausstellende Behörde ist das Standesamt, bei dem die Eheschließung stattgefunden hat. Nach der standesamtlichen Trauung wird die Urkunde in der Regel sofort ausgestellt. Kopien können später beim zuständigen Standesamt beantragt werden.
Erforderliche Angaben
- Vollständige Namen vor der Eheschließung
- Datum der Eheschließung
- Name und vollständige Anschrift der Kirche, des Standesamts oder des Ortes, an dem die Eheschließung stattfand
Scheidungsurkunde (Ištuokos liudijimas)
Eine Scheidungsurkunde (auch Scheidungsbeschluss genannt) dient dem Nachweis der rechtlichen Auflösung einer Ehe. Sie wird unter anderem für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungsanträge sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.
Die ausstellende Behörde ist das Standesamt, wenn die Scheidung einvernehmlich erfolgte, oder das Amtsgericht (Apylinkės teismas), wenn die Scheidung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens durchgeführt wurde.
Nach Rechtskraft der Scheidung kann einer der ehemaligen Ehepartner die Scheidungsurkunde beim Standesamt oder beim zuständigen Gericht beantragen.
Erforderliche Angaben
- Name beider Ehepartner
- Datum und Ort der Scheidung
- Aktenzeichen
- Identitätsnachweis und Nachweis der Berechtigung
Sterbeurkunde (Mirties liudijimas)
Eine Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das die Angaben zum Tod einer Person offiziell festhält, wie Datum, Uhrzeit und Ort des Todes, und von der kommunalen Behörde ausgestellt wird, in deren Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Nahe Angehörige wie Ehepartner, Kinder oder Eltern können die Sterbeurkunde beantragen. Auch bevollmächtigte Vertreter, beispielsweise Rechtsanwälte, können sie anfordern, sofern ein berechtigtes Interesse besteht, etwa zur Regelung eines Nachlasses oder im Rahmen rechtlicher Verfahren.
Die Sterbeurkunde ist für zahlreiche Zwecke von Bedeutung, insbesondere für staatliche und erbrechtliche Angelegenheiten. Sie ist erforderlich, um das Nachlassverfahren einzuleiten, abzuwickeln oder das Vermögen des Verstorbenen zu verteilen. Zudem wird sie benötigt, um Verträge, Bankkonten oder Abonnements auf den Namen des Verstorbenen zu kündigen. Versicherungen und Rententräger verlangen die Urkunde zur Bearbeitung von Ansprüchen und Leistungen. In einigen Fällen benötigen auch Bestattungsunternehmen das Dokument, um eine Beerdigung oder Einäscherung durchführen zu können.
Erforderliche Angaben
- Vollständiger Name der verstorbenen Person
- Datum und Ort des Todes
- Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person
- Identitätsnachweis und Nachweis der Berechtigung zum Zugriff auf das Register
Führungszeugnis (Nesukaltumo pažyma)
Ein Strafregisterauszug, auch als polizeiliches Führungszeugnis bekannt, ist ein Dokument zum Nachweis des strafrechtlichen Leumunds einer Person oder zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Vorstrafen. Er wird unter anderem für eine Beschäftigung in sensiblen Bereichen, für Visa- oder Einwanderungsanträge, ehrenamtliche Tätigkeiten sowie für Adoptionsverfahren benötigt.
Die ausstellende Behörde ist das Polizeidepartement unter dem Innenministerium Litauens. Das Dokument enthält Angaben wie den vollständigen Namen der betroffenen Person sowie eine Bestätigung über das Nichtvorliegen von Vorstrafen oder Informationen über etwaige Verurteilungen.
Der Antrag kann online über das litauische E-Government-Portal E-paslaugos gestellt werden. Eine persönliche Antragstellung ist ebenfalls bei einer Polizeidienststelle oder bei der Migrationsbehörde möglich.
Für die internationale Verwendung
Wenn ein Führungszeugnis für die Verwendung im Ausland benötigt wird, muss es bei der Generalstaatsanwaltschaft oder deren regionalen Niederlassungen beantragt werden. Diese Version wird auf offiziellem Briefkopf ausgestellt und erfordert für die internationale Anerkennung häufig eine Apostille.
Bildungsdokumente
Ausländische Bildungsdokumente haben nur dann die gleiche rechtliche Gültigkeit wie litauische Dokumente, wenn sie von der Legalisierung befreit sind oder das erforderliche Legalisierungsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Staaten, die bilaterale Abkommen mit Litauen geschlossen haben, sind vollständig von der Legalisierung befreit. Dokumente aus Staaten, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens von 1961 sind, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Gehören die betreffenden Staaten weder dem Übereinkommen an noch bestehen bilaterale Abkommen, so ist eine konsularische Legalisation erforderlich.
Apostille für Duplikate von Dokumenten in Litauen
Litauen ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 11. März 1973 beigetreten.
Daher unterliegen in Litauen ausgestellte Dokumente einem vereinfachten Legalisierungsverfahren – der Apostille. Nach einer notariell beglaubigten Übersetzung in die gewünschte Sprache erlangen diese Dokumente volle Rechtsgültigkeit im Hoheitsgebiet des jeweiligen Bestimmungsstaates.
Bei uns können Sie die Apostillierung von Kopien und Duplikaten von Dokumenten aus Litauen in Auftrag geben.