Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Anforderung von Personenstandsdokumenten sowie zur Beschaffung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente in Lettland an, einschließlich deren anschließender Legalisierung und Übersetzung.
Häufig kommt es vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In solchen Fällen ist es erforderlich, Duplikate der entsprechenden Dokumente anzufordern. Oft stehen insbesondere Personen, die Lettland verlassen haben, bei diesem Verfahren vor Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es, Dokumente in Lettland aus der Ferne anzufordern, und wir organisieren die Kurierzustellung der Dokumente in jedes Land der Welt.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Lettland
In Lettland ausgestellte Personenstandsdokumente haben kein festgelegtes Ablaufdatum. Die empfangende Stelle kann jedoch eigene Anforderungen hinsichtlich der Gültigkeitsdauer stellen.
Wann Dokumente in Lettland benötigt werden
Ein Duplikat einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Urkunde über eine Namensänderung, Scheidungsurkunde, eines Führungszeugnisses oder einer Sterbeurkunde kann unter anderem für die Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines neugeborenen Kindes, die Beantragung der Staatsangehörigkeit, Erbschaftsangelegenheiten, die Bestätigung von Daten für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, die Aufnahme einer Beschäftigung sowie für weitere bürokratische Zwecke erforderlich sein.
Welche Dokumente in Lettland angefordert werden können:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Urkunde über die Änderung des Nachnamens
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnisse
- Bildungsdokumente
- Weitere Personenstandsdokumente
Das Recht auf Einsicht in Sterberegister und die Beantragung einer Sterbeurkunde, einer Mitteilung über die Registrierung des Todes oder einer Kopie des Sterberegisters steht den Angehörigen des Verstorbenen oder deren bevollmächtigten Vertretern zu.
Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das vom Standesbeamten oder dem amtierenden Standesbeamten des zuständigen Zivil- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt die Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich des Geburtsdatums, des Geschlechts und – falls zutreffend – der Geburtszeit sowie familiärer Beziehungen.
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb eines Monats beim Korrespondenzamt gemeldet werden. Das Standesamt trägt die Geburt in das Geburtsregister ein und stellt die Geburtsurkunde aus.
Sind die Eltern des Kindes nicht gesetzlich verheiratet, können die Angaben des Vaters durch Einreichung eines gemeinsamen Antrags auf Anerkennung der Vaterschaft beim Korrespondenzamt in die Geburtsregistrierung aufgenommen werden. Dieser Service ist bei jeder Familienlistenabteilung in Lettland verfügbar, unabhängig vom angegebenen Wohnort der Eltern.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständiger Geburtsname wie auf der Urkunde
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Geschlecht
- Vollständiger Geburtsname der Mutter
- Vollständiger Name des Vaters, falls eingetragen
Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde ist der offizielle Nachweis einer Eheschließung und dient zur Bestätigung des Familienstands. Sie wird in der Regel für Verfahren wie die Änderung des Nachnamens, die Beantragung von Ehegattenleistungen, Einwanderungsanträge und Erbschaftsangelegenheiten benötigt.
In Lettland umfasst die Beantragung einer Heiratsurkunde mehrere Schritte, beginnend mit der Einreichung eines gemeinsamen Antrags beim Standesamt oder der Familienlistenabteilung. Beide Personen müssen den Antrag unterschreiben und die erforderlichen Ausweisdokumente, wie Reisepässe oder Personalausweise, vorlegen. Haben einer oder beide Antragsteller zuvor geheiratet, müssen sie einen Nachweis über die Scheidung oder eine Sterbeurkunde des früheren Ehepartners vorlegen.
Nach Einreichung des Antrags kann die Eheschließung nach einer obligatorischen Wartezeit von einem Monat registriert werden und muss innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung abgeschlossen sein. Das Paar kann zwischen einer standesamtlichen oder religiösen Zeremonie wählen; in beiden Fällen muss die Eheschließung von zwei volljährigen Zeugen bezeugt werden. Nach der Zeremonie wird die Ehe offiziell im Heiratsregister eingetragen, und das Paar erhält die Heiratsurkunde am selben Tag.
Ausländische Staatsangehörige, die in Lettland heiraten möchten, müssen zudem ein Dokument aus ihrem Herkunftsland vorlegen, das bestätigt, dass keine rechtlichen Hindernisse für die Eheschließung bestehen. Dieses Dokument muss gemäß den örtlichen gesetzlichen Vorschriften legalisiert und ins Lettische übersetzt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Von beiden Parteien unterschriebenes Antragsformular
- Gültige Ausweisdokumente beider Parteien
- Auszug oder Bescheinigung der Scheidung (für Geschiedene)
- Bescheinigung über die Ehefähigkeit / Keinehehindernisbescheinigung (für ausländische Staatsangehörige)
Scheidungsurkunde
Eine Scheidungsurkunde (auch bekannt als Scheidungsbeschluss) dient als Nachweis der rechtskräftigen Auflösung einer Ehe. Sie wird unter anderem für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungsanträge sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.
In Lettland umfasst die Beantragung einer Scheidungsurkunde mehrere Schritte, abhängig davon, wie die Scheidung vollzogen wurde – entweder durch einen Notar oder ein Gericht.
Scheidung durch einen Notar:
Wenn beide Ehepartner der Scheidung einvernehmlich zustimmen und keine offenen Fragen bezüglich Eigentum oder Sorgerecht bestehen, können sie einen gemeinsamen Antrag bei einem vereidigten Notar stellen. Dieses Verfahren ist schneller und erfordert keine Gerichtsverhandlung. Nach Abschluss der Scheidung stellt der Notar die Scheidungsurkunde aus.
Scheidung durch ein Gericht:
Wenn sich die Ehepartner über wesentliche Aspekte wie Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung nicht einig sind, muss die Scheidung gerichtlich geklärt werden. Das Gericht erlässt einen Scheidungsbeschluss, der anschließend für die Beantragung einer Scheidungsurkunde beim Standesamt verwendet werden kann.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Original-Scheidungsbeschluss oder -urteil vom Gericht oder Notar
- Ausgefülltes Antragsformular
Sterbeurkunde
Eine Sterbeurkunde dient als offizieller Nachweis des Todes einer Person. Sie wird häufig für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten benötigt, wie z. B. die Abwicklung von Nachlässen, die Beantragung von Lebensversicherungen, die Abwicklung von Testamenten, die Benachrichtigung von Behörden oder die Schließung von Bankkonten.
In Lettland umfasst die Beantragung einer Sterbeurkunde die Registrierung des Todes beim Standesamt (Dzimtsarakstu nodaļa). Das Verfahren kann je nach Todesumstand – zu Hause, im Krankenhaus oder unter verdächtigen Umständen – leicht variieren.
Der Tod muss innerhalb von sechs Arbeitstagen nach dem Eintritt oder der Entdeckung registriert werden. Dies wird in der Regel von einem Angehörigen oder einem bevollmächtigten Vertreter erledigt.
Wenn der Tod in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung eingetreten ist, kann die Einrichtung bei der Benachrichtigung des Standesamts helfen.
In Fällen, in denen der Tod eine polizeiliche Untersuchung oder eine Obduktion erfordert, können die Behörden die Erstregistrierung übernehmen.
Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde kostenfrei für die Person aus, die den Tod registriert.
Die Urkunde ist für die Organisation der Beerdigung, die Nachlassabwicklung und andere rechtliche Vorgänge erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Ärztliches Attest, das den Tod bestätigt, ausgestellt von einem Arzt oder Krankenhaus
Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis, auch bekannt als polizeiliches Führungszeugnis, dient zum Nachweis von Vorstrafen oder zur Bestätigung, dass keine Einträge bestehen. Es wird unter anderem für die Beschäftigung in sensiblen Bereichen, Visa- oder Einwanderungsanträge, ehrenamtliche Tätigkeiten und Adoptionsverfahren benötigt.
In Lettland wird ein Führungszeugnis (oder Police Clearance Certificate) vom Informationszentrum des Innenministeriums ausgestellt.
Die Antragstellung ist persönlich beim Informationszentrum des Innenministeriums in Riga möglich. Alternativ können Anträge über die nächstgelegene lettische Botschaft oder das Konsulat eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Für ausländische Staatsangehörige: Nachweis des Wohnsitzes in Lettland während des relevanten Zeitraums
Bildungsdokumente
Ausländische Bildungsdokumente haben in Lettland nur dann die gleiche rechtliche Gültigkeit wie lettische Dokumente, wenn sie von der Legalisierung befreit sind oder das erforderliche Legalisierungsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Ländern, die bilaterale Abkommen mit Lettland haben, sind vollständig von der Legalisierung befreit. Dokumente aus Ländern, die dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Sind weder bilaterale Abkommen noch eine Mitgliedschaft in der Konvention gegeben, ist eine konsularische Legalisation erforderlich.
Apostille von Duplikaten von Dokumenten in Lettland
Lettland trat am 11. März 1996 dem Haager Übereinkommen über die vereinfachte Legalisierung von Dokumenten bei.
Damit unterliegen in Lettland ausgestellte Dokumente der Legalisierung nach dem vereinfachten Verfahren – der Apostille. Nach einer notariellen Übersetzung in jede gewünschte Sprache erlangen diese Dokumente volle Rechtsgültigkeit im Land der Bestimmung.
Bei uns können Sie eine Apostille für Kopien und Duplikate von Dokumenten aus Lettland bestellen.