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Beschaffung von Urkunden aus Lettland

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Ansprechpartner

Preview Anna Khan
Anna Khan
Senior Consultant
+49 851 226 083 15
anna.khan@schmidt-export.de

Beschaffung von Urkunden weltweit

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Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Anforderung von Personenstandsdokumenten sowie zur Beschaffung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente in Lettland an, einschließlich deren anschließender Legalisierung und Übersetzung.

Häufig kommt es vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In solchen Fällen ist es erforderlich, Duplikate der entsprechenden Dokumente anzufordern. Oft stehen insbesondere Personen, die Lettland verlassen haben, bei diesem Verfahren vor Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es, Dokumente in Lettland aus der Ferne anzufordern, und wir organisieren die Kurierzustellung der Dokumente in jedes Land der Welt.

Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Lettland

In Lettland ausgestellte Personenstandsdokumente haben kein festgelegtes Ablaufdatum. Die empfangende Stelle kann jedoch eigene Anforderungen hinsichtlich der Gültigkeitsdauer stellen.

Wann Dokumente in Lettland benötigt werden

Ein Duplikat einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Urkunde über eine Namensänderung, Scheidungsurkunde, eines Führungszeugnisses oder einer Sterbeurkunde kann unter anderem für die Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines neugeborenen Kindes, die Beantragung der Staatsangehörigkeit, Erbschaftsangelegenheiten, die Bestätigung von Daten für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, die Aufnahme einer Beschäftigung sowie für weitere bürokratische Zwecke erforderlich sein.

Welche Dokumente in Lettland angefordert werden können:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Urkunde über die Änderung des Nachnamens
  • Scheidungsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Führungszeugnisse
  • Bildungsdokumente
  • Weitere Personenstandsdokumente

Das Recht auf Einsicht in Sterberegister und die Beantragung einer Sterbeurkunde, einer Mitteilung über die Registrierung des Todes oder einer Kopie des Sterberegisters steht den Angehörigen des Verstorbenen oder deren bevollmächtigten Vertretern zu.

Geburtsurkunde

Eine Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das vom Standesbeamten oder dem amtierenden Standesbeamten des zuständigen Zivil- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt die Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich des Geburtsdatums, des Geschlechts und – falls zutreffend – der Geburtszeit sowie familiärer Beziehungen.

Die Geburt eines Kindes muss innerhalb eines Monats beim Korrespondenzamt gemeldet werden. Das Standesamt trägt die Geburt in das Geburtsregister ein und stellt die Geburtsurkunde aus.

Sind die Eltern des Kindes nicht gesetzlich verheiratet, können die Angaben des Vaters durch Einreichung eines gemeinsamen Antrags auf Anerkennung der Vaterschaft beim Korrespondenzamt in die Geburtsregistrierung aufgenommen werden. Dieser Service ist bei jeder Familienlistenabteilung in Lettland verfügbar, unabhängig vom angegebenen Wohnort der Eltern.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständiger Geburtsname wie auf der Urkunde
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Geschlecht
  • Vollständiger Geburtsname der Mutter
  • Vollständiger Name des Vaters, falls eingetragen

Heiratsurkunde

Die Heiratsurkunde ist der offizielle Nachweis einer Eheschließung und dient zur Bestätigung des Familienstands. Sie wird in der Regel für Verfahren wie die Änderung des Nachnamens, die Beantragung von Ehegattenleistungen, Einwanderungsanträge und Erbschaftsangelegenheiten benötigt.

In Lettland umfasst die Beantragung einer Heiratsurkunde mehrere Schritte, beginnend mit der Einreichung eines gemeinsamen Antrags beim Standesamt oder der Familienlistenabteilung. Beide Personen müssen den Antrag unterschreiben und die erforderlichen Ausweisdokumente, wie Reisepässe oder Personalausweise, vorlegen. Haben einer oder beide Antragsteller zuvor geheiratet, müssen sie einen Nachweis über die Scheidung oder eine Sterbeurkunde des früheren Ehepartners vorlegen.

Nach Einreichung des Antrags kann die Eheschließung nach einer obligatorischen Wartezeit von einem Monat registriert werden und muss innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung abgeschlossen sein. Das Paar kann zwischen einer standesamtlichen oder religiösen Zeremonie wählen; in beiden Fällen muss die Eheschließung von zwei volljährigen Zeugen bezeugt werden. Nach der Zeremonie wird die Ehe offiziell im Heiratsregister eingetragen, und das Paar erhält die Heiratsurkunde am selben Tag.

Ausländische Staatsangehörige, die in Lettland heiraten möchten, müssen zudem ein Dokument aus ihrem Herkunftsland vorlegen, das bestätigt, dass keine rechtlichen Hindernisse für die Eheschließung bestehen. Dieses Dokument muss gemäß den örtlichen gesetzlichen Vorschriften legalisiert und ins Lettische übersetzt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Von beiden Parteien unterschriebenes Antragsformular
  • Gültige Ausweisdokumente beider Parteien
  • Auszug oder Bescheinigung der Scheidung (für Geschiedene)
  • Bescheinigung über die Ehefähigkeit / Keinehehindernisbescheinigung (für ausländische Staatsangehörige)

Scheidungsurkunde

Eine Scheidungsurkunde (auch bekannt als Scheidungsbeschluss) dient als Nachweis der rechtskräftigen Auflösung einer Ehe. Sie wird unter anderem für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungsanträge sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.

In Lettland umfasst die Beantragung einer Scheidungsurkunde mehrere Schritte, abhängig davon, wie die Scheidung vollzogen wurde – entweder durch einen Notar oder ein Gericht.

Scheidung durch einen Notar:

Wenn beide Ehepartner der Scheidung einvernehmlich zustimmen und keine offenen Fragen bezüglich Eigentum oder Sorgerecht bestehen, können sie einen gemeinsamen Antrag bei einem vereidigten Notar stellen. Dieses Verfahren ist schneller und erfordert keine Gerichtsverhandlung. Nach Abschluss der Scheidung stellt der Notar die Scheidungsurkunde aus.

Scheidung durch ein Gericht:

Wenn sich die Ehepartner über wesentliche Aspekte wie Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung nicht einig sind, muss die Scheidung gerichtlich geklärt werden. Das Gericht erlässt einen Scheidungsbeschluss, der anschließend für die Beantragung einer Scheidungsurkunde beim Standesamt verwendet werden kann.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Ausweis
  • Original-Scheidungsbeschluss oder -urteil vom Gericht oder Notar
  • Ausgefülltes Antragsformular

Sterbeurkunde

Eine Sterbeurkunde dient als offizieller Nachweis des Todes einer Person. Sie wird häufig für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten benötigt, wie z. B. die Abwicklung von Nachlässen, die Beantragung von Lebensversicherungen, die Abwicklung von Testamenten, die Benachrichtigung von Behörden oder die Schließung von Bankkonten.

In Lettland umfasst die Beantragung einer Sterbeurkunde die Registrierung des Todes beim Standesamt (Dzimtsarakstu nodaļa). Das Verfahren kann je nach Todesumstand – zu Hause, im Krankenhaus oder unter verdächtigen Umständen – leicht variieren.

Der Tod muss innerhalb von sechs Arbeitstagen nach dem Eintritt oder der Entdeckung registriert werden. Dies wird in der Regel von einem Angehörigen oder einem bevollmächtigten Vertreter erledigt.
Wenn der Tod in einem Krankenhaus oder einer anderen Einrichtung eingetreten ist, kann die Einrichtung bei der Benachrichtigung des Standesamts helfen.

In Fällen, in denen der Tod eine polizeiliche Untersuchung oder eine Obduktion erfordert, können die Behörden die Erstregistrierung übernehmen.
Das Standesamt stellt die Sterbeurkunde kostenfrei für die Person aus, die den Tod registriert.
Die Urkunde ist für die Organisation der Beerdigung, die Nachlassabwicklung und andere rechtliche Vorgänge erforderlich.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Ausweis
  • Ärztliches Attest, das den Tod bestätigt, ausgestellt von einem Arzt oder Krankenhaus

Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis, auch bekannt als polizeiliches Führungszeugnis, dient zum Nachweis von Vorstrafen oder zur Bestätigung, dass keine Einträge bestehen. Es wird unter anderem für die Beschäftigung in sensiblen Bereichen, Visa- oder Einwanderungsanträge, ehrenamtliche Tätigkeiten und Adoptionsverfahren benötigt.

In Lettland wird ein Führungszeugnis (oder Police Clearance Certificate) vom Informationszentrum des Innenministeriums ausgestellt.

Die Antragstellung ist persönlich beim Informationszentrum des Innenministeriums in Riga möglich. Alternativ können Anträge über die nächstgelegene lettische Botschaft oder das Konsulat eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Ausweis
  • Für ausländische Staatsangehörige: Nachweis des Wohnsitzes in Lettland während des relevanten Zeitraums

Bildungsdokumente

Ausländische Bildungsdokumente haben in Lettland nur dann die gleiche rechtliche Gültigkeit wie lettische Dokumente, wenn sie von der Legalisierung befreit sind oder das erforderliche Legalisierungsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Ländern, die bilaterale Abkommen mit Lettland haben, sind vollständig von der Legalisierung befreit. Dokumente aus Ländern, die dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Sind weder bilaterale Abkommen noch eine Mitgliedschaft in der Konvention gegeben, ist eine konsularische Legalisation erforderlich.

Apostille von Duplikaten von Dokumenten in Lettland

Lettland trat am 11. März 1996 dem Haager Übereinkommen über die vereinfachte Legalisierung von Dokumenten bei.
Damit unterliegen in Lettland ausgestellte Dokumente der Legalisierung nach dem vereinfachten Verfahren – der Apostille. Nach einer notariellen Übersetzung in jede gewünschte Sprache erlangen diese Dokumente volle Rechtsgültigkeit im Land der Bestimmung.
Bei uns können Sie eine Apostille für Kopien und Duplikate von Dokumenten aus Lettland bestellen.

aktualisiert: 16. Februar 2026

Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

Beschaffung eines Dokuments

Beschaffung eines Dokuments im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

ab 142,80€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 120€

Bestellen
Populär

Apostille und konsularische Legalisation

Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
  • Konsulargebühr
Zeitrahmen: ab 7 Werktagen

ab 166,60€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 140€

Bestellen

Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

Zeitrahmen: ab 2 Werktagen

ab 71,40€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 60€

Bestellen

Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

Datensicherheit und Datenschutz auf Enterprise-Niveau

ISO 27001-Zertifikat für Informationssicherheit

Jeder Server befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum und ist durch eine eigene Firewall geschützt.

Sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung

Wie beim Online-Banking erfolgt Ihr Zugriff ausschließlich über eine sichere, SSL-verschlüsselte Verbindung.

DSGVO-konformes Unternehmen

Unser Unternehmen erfüllt die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – der strengsten Datenschutzverordnung weltweit.

Beschaffung von Urkunden beantragen

Kundenbewertungen

https://maps.app.goo.gl/MRjYJaTP6nytvX5s5
Tor…

5Star

14 Februar 2026

Die Dokumente die wir brauchten, waren komplett korrekt gewesen. Es ging auch alles sehr schnell. Vielen Dank nochmals

https://maps.app.goo.gl/pVKvHzUUP2xHk8FA7
Ann…

5Star

05 Februar 2026

Outstanding firm. We needed to request several archival documents and certificates from the Republic of Azerbaijan. The same also had to be translated and apostilled in order to be accepted in a European country. Schmidt&Schmidt promptly answered and clarified all of our questions. They clearly communicated with us about requirements, process and timelines. Through them we were able to obtain everything we were looking for, and they were professional and attentive from start to finish! I would absolutely recommend this firm to anyone in need of international documentation and paperwork, and I wouldn’t hesitate to work with them again.

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Sam…

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04 Februar 2026

From India I contacted Schmidt & Schmidt OHG for crossborder advice and solution through a webform. Immediately I received a mail from Ms.Ekaterina Kravtcova who works as a consultant with the firm in the language i prefered. Ms. Ekaterina Kravtcova, Consultant with Schmidt & Schmidt OHG, provided exceptional legal services in a complex cross-border legal matter, navigating intricate jurisdictional nuances with unparalleled expertise, unwavering efficiency, and consummate professionalism from initial consultation to final resolution.Her strategic guidance was not only thorough but also proactive, anticipating potential challenges and delivering tailored solutions that far exceeded expectations. Though I initially harbored concerns about English-language communication as a non-native speaker, Ekaterina's responses were invariably prompt—often within hours—articulate, and impeccably precise, fostering seamless collaboration and complete confidence throughout the process. Her commitment to excellence sets a benchmark in the field.
Thank You Ms. Ekaterina.
Samit
INDIA

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Was ist Beschaffung von Urkunden?

In unserem Video erklären wir Ihnen, was die Beschaffung von Urkunden ist, in welchen Fällen er erforderlich ist, welche Methoden des Beschaffung von Urkunden in verschiedenen Ländern der Welt existieren und welche Dokumente dafür benötigt werden.

Wenn Sie ein Duplikat eines im Ausland ausgestellten Dokuments anfordern müssen, wenden Sie sich bitte an Schmidt & Schmidt.

Wir bieten Dienstleistungen zur Wiederherstellung von Dokumenten in mehr als 100 Ländern auf der ganzen Welt an.

Häufig gestellte Fragen zur Beschaffung von Dokumenten

1. Was ist der Unterschied zwischen Beschaffung, Ersetzung und Wiederbeschaffung von Dokumenten?

  • Beschaffung bedeutet, ein Dokument von der zuständigen Behörde zu erhalten – sei es eine Erstausstellung oder eine beglaubigte Kopie.
  • Ersetzung bezieht sich auf die Neuerstellung eines verlorenen, beschädigten oder veralteten Dokuments.
  • Wiederbeschaffung bedeutet in der Regel, ein bereits existierendes Dokument, wie z. B. archivierte Unterlagen oder amtliche Auszüge, zu finden und zu erhalten.

Schmidt & Schmidt bietet alle drei Dienstleistungen an – je nach Ihrem Bedarf und der Verfügbarkeit des Dokuments im Ausstellungsland.

2. Wie kann ich eine Dienstleistung zur Dokumentenbeschaffung oder -ersetzung anfordern?

Um eine Dienstleistung zur Beschaffung oder Ersetzung von Dokumenten anzufordern, füllen Sie einfach das Webformular auf unserer Website aus oder senden Sie uns eine E-Mail mit folgenden Angaben:

  • Herkunftsland des Dokuments;
  • Dokumentenart;
  • ggf. vorhandene Kopien oder Fotos.

Nach Eingang Ihrer Anfrage setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über das weitere Vorgehen, die Bearbeitungszeit sowie die Kosten.

3. Wie wickelt Schmidt & Schmidt die Beschaffung, Ersetzung oder Wiederbeschaffung von Dokumenten ab?

Schmidt & Schmidt übernimmt die komplette Abwicklung der Beschaffung, Ersetzung oder Wiederbeschaffung von Dokumenten durch die Koordination mit lokalen Behörden in über 140 Ländern. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir die Anforderungen, kümmern uns um die notwendigen Unterlagen (einschließlich Vollmachten) und treten direkt mit den zuständigen Stellen oder Archiven in Kontakt. Wir sorgen für eine fristgerechte Bearbeitung, ggf. Apostille oder Legalisierung und eine sichere Zustellung an Ihre Wunschadresse – für einen reibungslosen und effizienten Service.

Weitere Antworten finden Sie hier
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ersetzung und Wiederbeschaffung von Dokumenten
Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


Apostille beantragen!
Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Warum Uns Wählen:

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Wir helfen Ihnen, neue Dokumente zu erhalten, ohne ins Ausland reisen zu müssen.

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Bequeme Zahlungsmethoden

Bei der Bestellung von Dokumenten mit Apostille können Sie per Banküberweisung oder PayPal bezahlen.

Apostille für Dokumente

Sie können bei uns eine Apostille für Kopien oder Duplikate von Dokumenten bestellen.

Beglaubigte Übersetzungen

Wir bieten notarielle Übersetzungen von Dokumenten aus dem Englischen ins Russische oder in andere Sprachen an.

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Sie erhalten alle notwendigen Unterlagen für die Mehrwertsteuerbuchhaltung, einschließlich: Rechnung, Leistungsnachweis und Abschlusszertifikat.

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Aktuelles

Preview Graue Zertifikate aus Kirgisistan: Marktbereinigung hat begonnen
Graue EAC-Zertifikate aus Kirgisistan: Marktbereinigung hat begonnen

Die Zertifizierungsbehörden in der Eurasischen Union haben begonnen, den Markt der EAC-Zertifizierung aufzuräumen, indem sie die EAC Zertifikate annulliert haben, die mit Verstößen ausgestellt wurden. Es geht um Dokumente, die von Zertifizierungsstellen ausgestellt wurden, die systematisch die gesetzlichen Anforderungen des technischen Regelwerke ignorierten und Zertifikate ohne Durchführung echter Prüfungen ausgestellt haben.

Marina Weger
20. Februar 2026
Preview Wichtigste Trends und Änderungen in der EAC Zertifizierung und Konformitätsbewertung in der EAWU im Jahr 2026: ein Überblick
Wichtigste Trends und Änderungen in der EAC Zertifizierung und Konformitätsbewertung in der EAWU im Jahr 2026: ein Überblick

Wir haben für Sie einen Überblick über die wichtigsten Trends in der EAC Zertifizierung in der Eurasischen Union vorbereitet.

Marina Weger
4. Februar 2026
Preview EAWU verlängert Übergangsfrist für einheitliche Registrierung von Medizinprodukten
EAWU verlängert Übergangsfrist für einheitliche Registrierung von Medizinprodukten

Die medizinischen Produkte dürfen weiterhin nach nationalen Regeln zugelassen werden.

Marina Weger
3. Februar 2026
Preview Vietnam ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten
Vietnam ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten

Am 31. Dezember 2025 ist die Sozialistische Republik Vietnam dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten, das die Pflicht zur Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden aufhebt. Dieses Übereinkommen ist auch als Apostille-Übereinkommen bekannt. Dies geht aus einer Mitteilung auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht hervor.

Polina Kalacheva
19. Januar 2026

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