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Beschaffung von Urkunden aus Norwegen

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Anna Khan
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+49 851 226 083 15
anna.khan@schmidt-export.de

Beschaffung von Urkunden weltweit

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Beschaffung von Dokumenten in Norwegen

Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beschaffung von Dokumenten in Norwegen an.

Es kommt häufig vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In solchen Fällen ist es erforderlich, Duplikate der entsprechenden Dokumente zu beantragen. Personen, die Norwegen verlassen haben, stehen dabei oft vor erheblichen Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente aus Norwegen aus der Ferne zu beantragen, und wir organisieren auf Wunsch die internationale Kurierzustellung weltweit.

Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Norwegen

In Norwegen ausgestellte Personenstandsdokumente haben in der Regel eine Gültigkeit von höchstens 6 Monaten. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen sie durch neue, aktuelle Dokumente ersetzt werden.

Wann werden Duplikate von Dokumenten in Norwegen benötigt?

Duplikate von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Namensänderungsurkunden, Scheidungsurkunden, Führungszeugnissen oder Sterbeurkunden können unter anderem für die Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines Neugeborenen, Staatsangehörigkeitsverfahren, Erbschaftsangelegenheiten, die Überprüfung von Daten für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, Beschäftigungszwecke sowie andere behördliche Verfahren erforderlich sein.

Welche Dokumente können in Norwegen beantragt werden:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Bescheinigung über Namensänderung
  • Scheidungsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Führungszeugnis
  • Bildungsnachweise
  • Weitere Personenstandsdokumente

Geburtsurkunde

Eine Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das vom Standesbeamten oder einem amtierenden Standesbeamten des zuständigen Zivil- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt die Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich Geburtsdatum, Geschlecht sowie gegebenenfalls Geburtszeit und familiärer Beziehungen.

In Norwegen werden Geburtsurkunden von der norwegischen Steuerverwaltung (Skatteetaten) ausgestellt, die das Bevölkerungsregister (Folkeregisteret) führt. Die Geburt wird in der Regel automatisch durch das Krankenhaus, in dem das Kind geboren wurde, beim Folkeregisteret registriert. Sobald der Name des Kindes bei der norwegischen Steuerverwaltung registriert ist, wird den Eltern eine Geburtsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument enthält Angaben zum Kind, wie Name und Geburtsdatum, sowie Informationen über die Eltern.

Sie können eine Geburtsurkunde für sich selbst beantragen. Außerdem können Sie eine Geburtsurkunde für Ihre minderjährigen Kinder unter 18 Jahren anfordern. Sofern Sie jedoch nicht sorgeberechtigt sind, müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen, die den Bedarf an der Urkunde begründen. Darüber hinaus kann eine Geburtsurkunde für Personen beantragt werden, für die Sie als gesetzlicher Vormund bestellt wurden.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständiger Name der Person, für die die Geburtsurkunde beantragt wird
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Gültiger Ausweis

Heiratsurkunde

Die Heiratsurkunde ist der amtliche Nachweis einer Eheschließung und dient zur Bestätigung des Familienstands. Sie wird in der Regel für Verfahren wie Namensänderungen, die Beantragung von Ehegattenleistungen, Einwanderungsangelegenheiten sowie Erbschaftsangelegenheiten benötigt. Die Heiratsurkunde kann beim Standesamt der Stadt oder Gemeinde beantragt werden, in der die Eheschließung stattgefunden hat.

Bescheinigung über die Ehefähigkeit

Eine Bescheinigung über die Ehefähigkeit bestätigt, dass Sie und Ihr Partner rechtlich zur Eheschließung berechtigt sind.

Die norwegische Steuerverwaltung prüft im Vorfeld, ob die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind. Verfügen beide Ehepartner über eine norwegische Personenkennziffer, können sie eine Bescheinigung über das Nichtbestehen von Ehehindernissen beantragen. Dieses Dokument bestätigt das rechtliche Recht auf Eheschließung und bescheinigt, dass beide Parteien ehefähig sind. Es enthält unter anderem Angaben zur Identitätsfeststellung sowie zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Nach Durchführung der Trauung ist der Standesbeamte verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen an die norwegische Steuerverwaltung zu übermitteln.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Ausweis
  • Bescheinigung über die Ehefähigkeit
  • Erklärung zum Familienstand
  • Persönliche Erklärung
  • Erklärung der Trauzeugen
  • Unterlagen im Falle einer vorherigen Scheidung

Scheidungsurkunde

Eine Scheidungsurkunde dient als offizieller Nachweis über die rechtmäßige Auflösung einer Ehe. Sie wird unter anderem für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungs- und Visaverfahren sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers
  • Nationale Identifikationsnummern beider Ehepartner
  • Aktenzeichen des Scheidungsverfahrens (falls vorhanden)
  • Nachweis der Bevollmächtigung bei Antragstellung durch Dritte

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde dient als offizieller Nachweis über den Tod einer Person. Sie wird für die Abwicklung des Nachlasses, die Geltendmachung von Lebensversicherungsansprüchen sowie für die Schließung von Bankkonten und anderen finanziellen Angelegenheiten benötigt. Diese Dokumente werden über die zuständige Behörde für Personenstandsangelegenheiten ausgestellt.

Seit Januar 2022 wird die Sterbeurkunde in Norwegen ausschließlich elektronisch ausgestellt. Der Tod wird in der Regel vom behandelnden Arzt oder vom Krankenhaus, in dem die Person verstorben ist, an die norwegische Steuerverwaltung gemeldet.

Erfolgt der Todesfall außerhalb einer medizinischen Einrichtung, sind in der Regel die nächsten Angehörigen oder ein Bestattungsunternehmen für die Benachrichtigung der Behörden verantwortlich.

Die Sterbeurkunde enthält Angaben zur verstorbenen Person, wie Name, Geburtsdatum, Sterbedatum und Sterbeort. Das Dokument wird auf Norwegisch ausgestellt; bei Bedarf für den internationalen Gebrauch können beglaubigte Übersetzungen angefordert werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Name der verstorbenen Person
  • Datum und Ort des Todes
  • Identitätsnachweis des Antragstellers sowie Nachweis der Berechtigung
  • Vollmacht, sofern der Antrag durch einen Vertreter gestellt wird

Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis, auch bekannt als Polizeiliches Führungszeugnis, ist ein Dokument, das den Strafregisterauszug einer Person bestätigt oder das Fehlen eines solchen nachweist. Es wird unter anderem für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, Visum- oder Einwanderungsanträge, ehrenamtliche Tätigkeiten, Waffenscheine und Adoptionsverfahren benötigt.

Dieses Zertifikat kann von Ehepartnern, rechtlichen Vertretern (mit Vollmacht) oder staatlichen Behörden bzw. Gerichten (für rechtliche Zwecke) angefordert werden. Personen, die in Norwegen gelebt haben oder die norwegische Staatsangehörigkeit besitzen, können ein Führungszeugnis beantragen.

Das Führungszeugnis wird von der norwegischen Polizei ausgestellt. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch das Nationale Strafregister (Kriminalregisteret), das von der norwegischen Polizei verwaltet wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Ausweis
  • Antragsformular
  • Geburtsurkunde
  • Vollmacht, falls zutreffend

Bildungsdokumente

Ausländische Bildungsdokumente besitzen nur dann denselben rechtlichen Wert wie norwegische Dokumente, wenn sie von der Legalisation befreit sind oder den erforderlichen Legalisationsprozess durchlaufen haben. Dokumente aus Ländern mit bilateralen Abkommen mit Norwegen sind vollständig von der Legalisation befreit. Dokumente aus Ländern, die Teil des Haager Übereinkommens von 1961 sind, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Länder, die weder Teil des Übereinkommens noch durch bilaterale Abkommen abgedeckt sind, müssen eine konsularische Legalisation durchlaufen.

aktualisiert: 16. Februar 2026

Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

Beschaffung eines Dokuments

Beschaffung eines Dokuments im Ausland

Dienstleistung umfasst:

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Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

ab 142,80€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 120€

Bestellen
Populär

Apostille und konsularische Legalisation

Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
  • Konsulargebühr
Zeitrahmen: ab 7 Werktagen

ab 166,60€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 140€

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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

Zeitrahmen: ab 2 Werktagen

ab 71,40€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 60€

Bestellen

Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

Beschaffung von Urkunden beantragen

Kundenbewertungen

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Эми…

5Star

03 März 2026

Maria, die Spezialistin, hat mich betreut. Sie war sehr aufmerksam und alles lief bestens.Gerne wieder

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22 Februar 2026

Alles top! Schnelle Dienstleistung!

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Tor…

5Star

14 Februar 2026

Die Dokumente die wir brauchten, waren komplett korrekt gewesen. Es ging auch alles sehr schnell. Vielen Dank nochmals

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Was ist Beschaffung von Urkunden?

In unserem Video erklären wir Ihnen, was die Beschaffung von Urkunden ist, in welchen Fällen er erforderlich ist, welche Methoden des Beschaffung von Urkunden in verschiedenen Ländern der Welt existieren und welche Dokumente dafür benötigt werden.

Wenn Sie ein Duplikat eines im Ausland ausgestellten Dokuments anfordern müssen, wenden Sie sich bitte an Schmidt & Schmidt.

Wir bieten Dienstleistungen zur Wiederherstellung von Dokumenten in mehr als 100 Ländern auf der ganzen Welt an.

Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Aktuelles

Preview Führungszeugnis in der Ukraine: Beantragung, Apostille und Legalisierung
Führungszeugnis in der Ukraine: Beantragung, Apostille und Legalisierung

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Polina Kalacheva
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Polina Kalacheva
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