Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beschaffung von Dokumenten in Norwegen an.
Es kommt häufig vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In solchen Fällen ist es erforderlich, Duplikate der entsprechenden Dokumente zu beantragen. Personen, die Norwegen verlassen haben, stehen dabei oft vor erheblichen Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente aus Norwegen aus der Ferne zu beantragen, und wir organisieren auf Wunsch die internationale Kurierzustellung weltweit.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Norwegen
In Norwegen ausgestellte Personenstandsdokumente haben in der Regel eine Gültigkeit von höchstens 6 Monaten. Nach Ablauf dieses Zeitraums müssen sie durch neue, aktuelle Dokumente ersetzt werden.
Wann werden Duplikate von Dokumenten in Norwegen benötigt?
Duplikate von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Namensänderungsurkunden, Scheidungsurkunden, Führungszeugnissen oder Sterbeurkunden können unter anderem für die Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines Neugeborenen, Staatsangehörigkeitsverfahren, Erbschaftsangelegenheiten, die Überprüfung von Daten für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, Beschäftigungszwecke sowie andere behördliche Verfahren erforderlich sein.
Welche Dokumente können in Norwegen beantragt werden:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Bescheinigung über Namensänderung
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnis
- Bildungsnachweise
- Weitere Personenstandsdokumente
Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das vom Standesbeamten oder einem amtierenden Standesbeamten des zuständigen Zivil- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt die Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich Geburtsdatum, Geschlecht sowie gegebenenfalls Geburtszeit und familiärer Beziehungen.
In Norwegen werden Geburtsurkunden von der norwegischen Steuerverwaltung (Skatteetaten) ausgestellt, die das Bevölkerungsregister (Folkeregisteret) führt. Die Geburt wird in der Regel automatisch durch das Krankenhaus, in dem das Kind geboren wurde, beim Folkeregisteret registriert. Sobald der Name des Kindes bei der norwegischen Steuerverwaltung registriert ist, wird den Eltern eine Geburtsurkunde per Post zugesandt. Dieses Dokument enthält Angaben zum Kind, wie Name und Geburtsdatum, sowie Informationen über die Eltern.
Sie können eine Geburtsurkunde für sich selbst beantragen. Außerdem können Sie eine Geburtsurkunde für Ihre minderjährigen Kinder unter 18 Jahren anfordern. Sofern Sie jedoch nicht sorgeberechtigt sind, müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen, die den Bedarf an der Urkunde begründen. Darüber hinaus kann eine Geburtsurkunde für Personen beantragt werden, für die Sie als gesetzlicher Vormund bestellt wurden.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständiger Name der Person, für die die Geburtsurkunde beantragt wird
- Geburtsdatum und Geburtsort
- Gültiger Ausweis
Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde ist der amtliche Nachweis einer Eheschließung und dient zur Bestätigung des Familienstands. Sie wird in der Regel für Verfahren wie Namensänderungen, die Beantragung von Ehegattenleistungen, Einwanderungsangelegenheiten sowie Erbschaftsangelegenheiten benötigt. Die Heiratsurkunde kann beim Standesamt der Stadt oder Gemeinde beantragt werden, in der die Eheschließung stattgefunden hat.
Bescheinigung über die Ehefähigkeit
Eine Bescheinigung über die Ehefähigkeit bestätigt, dass Sie und Ihr Partner rechtlich zur Eheschließung berechtigt sind.
Die norwegische Steuerverwaltung prüft im Vorfeld, ob die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind. Verfügen beide Ehepartner über eine norwegische Personenkennziffer, können sie eine Bescheinigung über das Nichtbestehen von Ehehindernissen beantragen. Dieses Dokument bestätigt das rechtliche Recht auf Eheschließung und bescheinigt, dass beide Parteien ehefähig sind. Es enthält unter anderem Angaben zur Identitätsfeststellung sowie zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Nach Durchführung der Trauung ist der Standesbeamte verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen an die norwegische Steuerverwaltung zu übermitteln.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Bescheinigung über die Ehefähigkeit
- Erklärung zum Familienstand
- Persönliche Erklärung
- Erklärung der Trauzeugen
- Unterlagen im Falle einer vorherigen Scheidung
Scheidungsurkunde
Eine Scheidungsurkunde dient als offizieller Nachweis über die rechtmäßige Auflösung einer Ehe. Sie wird unter anderem für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungs- und Visaverfahren sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis des Antragstellers
- Nationale Identifikationsnummern beider Ehepartner
- Aktenzeichen des Scheidungsverfahrens (falls vorhanden)
- Nachweis der Bevollmächtigung bei Antragstellung durch Dritte
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde dient als offizieller Nachweis über den Tod einer Person. Sie wird für die Abwicklung des Nachlasses, die Geltendmachung von Lebensversicherungsansprüchen sowie für die Schließung von Bankkonten und anderen finanziellen Angelegenheiten benötigt. Diese Dokumente werden über die zuständige Behörde für Personenstandsangelegenheiten ausgestellt.
Seit Januar 2022 wird die Sterbeurkunde in Norwegen ausschließlich elektronisch ausgestellt. Der Tod wird in der Regel vom behandelnden Arzt oder vom Krankenhaus, in dem die Person verstorben ist, an die norwegische Steuerverwaltung gemeldet.
Erfolgt der Todesfall außerhalb einer medizinischen Einrichtung, sind in der Regel die nächsten Angehörigen oder ein Bestattungsunternehmen für die Benachrichtigung der Behörden verantwortlich.
Die Sterbeurkunde enthält Angaben zur verstorbenen Person, wie Name, Geburtsdatum, Sterbedatum und Sterbeort. Das Dokument wird auf Norwegisch ausgestellt; bei Bedarf für den internationalen Gebrauch können beglaubigte Übersetzungen angefordert werden.
Erforderliche Unterlagen
- Name der verstorbenen Person
- Datum und Ort des Todes
- Identitätsnachweis des Antragstellers sowie Nachweis der Berechtigung
- Vollmacht, sofern der Antrag durch einen Vertreter gestellt wird
Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis, auch bekannt als Polizeiliches Führungszeugnis, ist ein Dokument, das den Strafregisterauszug einer Person bestätigt oder das Fehlen eines solchen nachweist. Es wird unter anderem für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, Visum- oder Einwanderungsanträge, ehrenamtliche Tätigkeiten, Waffenscheine und Adoptionsverfahren benötigt.
Dieses Zertifikat kann von Ehepartnern, rechtlichen Vertretern (mit Vollmacht) oder staatlichen Behörden bzw. Gerichten (für rechtliche Zwecke) angefordert werden. Personen, die in Norwegen gelebt haben oder die norwegische Staatsangehörigkeit besitzen, können ein Führungszeugnis beantragen.
Das Führungszeugnis wird von der norwegischen Polizei ausgestellt. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt durch das Nationale Strafregister (Kriminalregisteret), das von der norwegischen Polizei verwaltet wird.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Antragsformular
- Geburtsurkunde
- Vollmacht, falls zutreffend
Bildungsdokumente
Ausländische Bildungsdokumente besitzen nur dann denselben rechtlichen Wert wie norwegische Dokumente, wenn sie von der Legalisation befreit sind oder den erforderlichen Legalisationsprozess durchlaufen haben. Dokumente aus Ländern mit bilateralen Abkommen mit Norwegen sind vollständig von der Legalisation befreit. Dokumente aus Ländern, die Teil des Haager Übereinkommens von 1961 sind, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Länder, die weder Teil des Übereinkommens noch durch bilaterale Abkommen abgedeckt sind, müssen eine konsularische Legalisation durchlaufen.