Das Unternehmen Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beschaffung von Personenstandsdokumenten sowie zur Erlangung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente in Schweden, einschließlich deren Legalisation und Übersetzung, an.
Es kommt häufig vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In solchen Fällen ist es erforderlich, Duplikate der Dokumente zu beantragen. Personen, die Schweden verlassen haben, stehen dabei oft vor Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in Schweden aus der Ferne zu beantragen, und wir organisieren auf Wunsch auch die Kurierzustellung der Dokumente weltweit.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Schweden
Personenstandsdokumente, die in Schweden ausgestellt werden, sind in der Regel nur bis zu 6 Monate gültig und müssen danach durch neue Dokumente mit aktuellen Angaben ersetzt werden.
Wann Duplikate von Dokumenten in Schweden benötigt werden
Ein Duplikat einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Scheidungsurkunde, eines Führungszeugnisses oder einer Sterbeurkunde kann erforderlich sein für die Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines Neugeborenen, Staatsangehörigkeitsverfahren, Erbschaftsangelegenheiten, die Überprüfung von Daten für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, die Aufnahme einer Beschäftigung sowie für andere behördliche Zwecke.
Welche Dokumente in Schweden beantragt werden können:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Urkunde über die Namensänderung
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnisse
- Bildungsnachweise
- Weitere Personenstandsdokumente
Geburtsurkunde (Födelsebevis)
Die schwedische Geburtsurkunde bestätigt die Geburt einer Person, einschließlich Name, Geburtsdatum und Eltern. Sie wird für rechtliche Zwecke verwendet, etwa zur Beantragung eines Reisepasses, zum Nachweis der Identität, zur Feststellung von Familienverhältnissen, zur Anmeldung bei Sozialdiensten oder in rechtlichen Verfahren (z. B. Erbschaft, Einwanderung).
In Schweden kann die Geburtsurkunde bei der Schwedischen Steuerbehörde (Skatteverket) per Post oder persönlich beantragt werden. Für Personen, die nicht im Schwedischen Personenstandsregister geführt werden, kann die Geburtsurkunde auch bei der zuständigen Gemeinde (Kommun) beantragt werden, in der die Geburt ursprünglich registriert wurde.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Personennummer
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum
- Vollständige Namen der Eltern
Für Personen ohne schwedische Personennummer kann es erforderlich sein, zusätzliche Identitätsnachweise vorzulegen, z. B. Kopien des Reisepasses oder Aufenthaltsdokumente.
Heiratsurkunde (Äktenskapsbevis)
Bevor ein Paar in Schweden heiraten kann, muss die Schwedische Steuerbehörde (Skatteverket) eine Prüfung möglicher rechtlicher Hindernisse für die Ehe durchführen, bekannt als Hindersprövning. Um diesen Prozess einzuleiten, muss das Paar einen schriftlichen Antrag bei Skatteverket einreichen. Die Antragsformulare, die nur in Schwedisch verfügbar sind, finden sich auf der Website der Behörde.
Die Heiratsurkunde bestätigt, dass ein Paar rechtmäßig verheiratet ist. Sie wird häufig für rechtliche Vorgänge verwendet, z. B. zur Beantragung einer Namensänderung, für Aufenthaltsgenehmigungen, Erbrechte oder zum Nachweis des Familienstands für Visa- und Einwanderungszwecke.
Die Urkunde kann bei der Schwedischen Steuerbehörde oder bei der zuständigen Gemeinde (Kommun) beantragt werden, in der die Ehe registriert wurde.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Heiratsdatum
- Aktenzeichen
- Angaben zu Zeugen (in einigen Fällen)
- Details der Eheschließung
Scheidungsurkunde (Skilsmässobrevis)
Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, müssen Sie sich an das Bezirksgericht wenden. Sobald das Gericht eine Entscheidung über Ihre Scheidung getroffen hat, informiert es die Schwedische Steuerbehörde (Skatteverket).
Die Scheidungsurkunde dient dem rechtlichen Nachweis und der Bestätigung der Auflösung einer Ehe. Dieses Dokument wird benötigt, um erneut zu heiraten, den Familienstand in amtlichen oder finanziellen Unterlagen zu aktualisieren, Ehegattenunterhalt zu beantragen, Sorgerechtsregelungen zu treffen und Einwanderungsanträge zu stellen. Scheidungsakten werden vom Gericht verwaltet, das die Scheidung erlassen hat.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Personennummer
- Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
- Detaillierte Bestätigung, dass Ihnen die Scheidung gewährt wurde
- Datum, ab dem die Scheidung gilt
Sterbeurkunde (dödsbevis)
In Schweden muss ein Arzt beim Tod einer Person eine Sterbeurkunde (dödsbevis) an die Schwedische Steuerbehörde (Skatteverket) senden. Skatteverket erfasst dann den Todesfall, stellt ein dödsfallsintyg (für schwedische Einwohner) aus und informiert automatisch verschiedene Behörden sowie bestimmte Unternehmen, Banken und Versicherungen. Eine Kopie des dödsfallsintyg kann jederzeit bei Skatteverket angefordert werden.
Auch Todesfälle von Nichtansässigen werden registriert, und nahe Angehörige können einen Auszug aus dem Register (registerutdrag) bei Skatteverket anfordern. Dieser Auszug bestätigt Name, Geburtsdatum und Todesdatum der verstorbenen Person.
Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person bestätigt. Sie wird häufig für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten benötigt, wie z. B. die Abwicklung von Nachlässen, die Geltendmachung von Lebensversicherungen, die Vollstreckung von Testamenten, die Benachrichtigung von Behörden und die Schließung von Bankkonten.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Nachweis der Verwandtschaft zum Verstorbenen
- Antragsformular
- Vollmacht (falls Sie für eine andere Person handeln)
Bildungsnachweise
Ausländische Bildungsnachweise haben nur dann die gleiche rechtliche Wirkung wie schwedische Dokumente, wenn sie von der Legalisation befreit sind oder das erforderliche Legalisationsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Staaten, mit denen Schweden bilaterale Abkommen geschlossen hat, sind vollständig von der Legalisation befreit. Dokumente aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Sind die betreffenden Staaten weder Vertragsparteien des Übereinkommens noch durch bilaterale Abkommen verbunden, ist eine konsularische Legalisation erforderlich.
Apostille von Duplikaten in Schweden
Schweden trat am 1. Mai 1999 dem Haager Übereinkommen zur vereinfachten Legalisierung von Dokumenten bei.
Somit unterliegen in Schweden ausgestellte Dokumente einem vereinfachten Legalisationsverfahren – der Apostille. Nach einer notariell beglaubigten Übersetzung in jede gewünschte Sprache erhalten diese Dokumente volle Rechtsgültigkeit im Bestimmungsland.
Bei uns können Sie eine Apostille für Kopien und Duplikate von Dokumenten aus Schweden bestellen.