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Beschaffung von Urkunden aus Polen

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Ansprechpartner

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Anna Khan
Senior Consultant
+49 851 226 083 15
anna.khan@schmidt-export.de

Beschaffung von Urkunden weltweit

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Beschaffung von Dokumenten in Polen

Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beschaffung von Dokumenten in Polen an.
Es kommt häufig vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder aktuelle Kopien benötigt werden. In diesem Fall müssen Duplikate der Dokumente angefordert werden. Besonders für Personen, die Polen verlassen haben, kann dieses Verfahren schwierig sein. Unser Service ermöglicht es, Dokumente in Polen aus der Ferne zu beantragen, und wir bieten eine Kurierlieferung der Dokumente weltweit an.

Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Polen

In Polen ausgestellte Personenstandsdokumente sind in der Regel maximal 6 Monate gültig, danach müssen sie durch neue Dokumente mit aktuellen Daten ersetzt werden.

Wann Duplikate von Dokumenten in Polen erforderlich sind

Ein Duplikat einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Scheidungsurkunde, eines Führungszeugnisses oder einer Sterbeurkunde kann benötigt werden, um eine Eheschließung im Ausland zu registrieren, ein neugeborenes Kind anzumelden, die Staatsbürgerschaft zu beantragen, Erbschaften zu regeln, Daten für Rentenanträge zu überprüfen, Bankkonten zu eröffnen, eine Anstellung aufzunehmen oder andere bürokratische Vorgänge zu erledigen.

Welche Dokumente in Polen angefordert werden können:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Namensänderungsurkunde
  • Scheidungsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Führungszeugnis
  • Bildungsdokumente
  • Andere Dokumente

Am 1. März 2015 wurde in den Standesämtern ein neues elektronisches System eingeführt. Dieses System stellt sicher, dass jede nach diesem Datum ausgestellte Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunde von jedem Standesamt aus zugänglich ist, nicht nur von dem, an dem sie ursprünglich ausgestellt wurde. Gleichzeitig wird daran gearbeitet, ältere Unterlagen zu digitalisieren und in das System aufzunehmen. Personenstandsdaten werden in den Standesämtern 100 Jahre lang aufbewahrt (Geburtsurkunden).

Arten von Dokumenten

Die polnische Gesetzgebung sieht die Ausstellung von drei Arten von Urkunden zu Geburt, Heirat und Tod vor:

  • Vollständige und wahre Kopie (odpis zupełny)
  • Abgekürzte Kopie (odpis skrócony)
  • Internationale abgekürzte Kopie (mehrsprachige Version)

Geburtsurkunde

Eine Geburtsurkunde ist ein offizielles Dokument, das vom Standesbeamten oder einem handelnden Standesbeamten des zuständigen Personen- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt die Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich Datum, Geschlecht und, falls zutreffend, Geburtszeit und familiäre Beziehungen.

Jedes in Polen geborene Kind, unabhängig von der Staatsangehörigkeit der Eltern, muss beim Standesamt (Urząd Stanu Cywilnego) registriert werden. Die Geburt muss dem Standesamt gemeldet werden, das für den Ort der Geburt des Kindes zuständig ist.

Geburtsurkunden werden in polnischer Sprache ausgestellt. Für die Verwendung im Ausland können sie von einem beeidigten Übersetzer übersetzt werden und je nach Land eine Apostille oder Legalisierung erfordern.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Ausweis
  • Ärztliche Geburtsbescheinigung
  • Kopie der Heiratsurkunde, falls die Eltern des Kindes verheiratet sind
  • Geburtsurkunde der Mutter

Heiratsurkunde

Die Heiratsurkunde ist das rechtliche Dokument der Eheschließung und dient der Überprüfung des Familienstands. Sie wird üblicherweise für Verfahren wie Namensänderungen, Anträge auf Ehegattenleistungen, Einwanderungsanträge und Erbschaftsangelegenheiten benötigt.

Sie kann beim Standesamt beantragt werden, an dem die Ehe registriert wurde, sowie über das zentrale elektronische Registrierungssystem für eingetragene Ehen.

Es gibt zwei Arten von Heiratsurkunden: Die abgekürzte Kopie (Odpis Skrócony), eine kürzere Version, die für die meisten Zwecke ausreicht, und die vollständige Kopie (Odpis Pełny), ein detailliertes Dokument, das alle Informationen zur Eheschließung enthält.

Die Beantragung des Dokuments ist möglich:

  • Persönlich durch Besuch des Standesamtes, bei dem die Ehe registriert wurde, oder eines beliebigen Standesamtes, wenn der Eintrag im zentralisierten System enthalten ist
  • Online über das polnische ePUAP-System, das ein vertrauenswürdiges Profil erfordert
  • Per Post durch Einreichung eines schriftlichen Antrags mit den erforderlichen Unterlagen und der Zahlung

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Ausweis
  • Kopie der Geburtsurkunde
  • Bescheinigung über die Ehefähigkeit
  • Nachweis der Scheidung (falls erforderlich)

Scheidungsurkunde

Eine Scheidungsurkunde dient dazu, die rechtskräftige Auflösung einer Ehe nachzuweisen. Sie wird für Verfahren wie Wiederheirat, Aktualisierung des Familienstands in offiziellen Registern, Einwanderungsanträge sowie rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.

Arten polnischer Scheidungsurkunden

Abgekürzte Heiratsurkunde (Odpis Skrócony). Eine Kurzversion, die die Auflösung der Ehe dokumentiert.

Vollständige Heiratsurkunde (Odpis Pełny). Eine ausführliche Version, die umfassende Informationen über Ehe und Scheidung enthält.

Scheidungen in Polen werden durch ein Familiengericht nach einem rechtlichen Verfahren abgeschlossen. Das Gericht sendet das Scheidungsurteil an das zuständige Standesamt zur Anmerkung im Heiratseintrag.
Bei älteren Ehen und Scheidungen (vor dem zentralisierten System) befinden sich die Unterlagen möglicherweise nur beim Standesamt, bei dem die Ehe registriert wurde, oder in regionalen Archiven.

Erforderliche Unterlagen

  • Namen beider Parteien
  • Datum der Scheidung
  • Akten- oder Referenznummer
  • Identifikation und Nachweis der Berechtigung
  • Original-Heiratsurkunde

Sterbeurkunden

Eine Sterbeurkunde ist ein offizielles Dokument, das den Tod einer Person bestätigt. Sie wird häufig für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten benötigt, wie z. B. die Abwicklung von Nachlässen, die Beantragung von Lebensversicherungen, die Erstellung von Testamenten, die Benachrichtigung staatlicher Stellen und die Schließung von Bankkonten. Das Dokument kann beim staatlichen oder lokalen Standesamt des Sterbeortes beantragt werden.

Unmittelbare Familienangehörige, gesetzliche Vertreter oder Personen mit nachgewiesenem rechtlichem Interesse (z. B. für Erbschaftszwecke) können die Urkunde beantragen.

Arten polnischer Sterbeurkunden

  • Zertifizierte Kopie (Odpis Skrócony): Eine kürzere Version, die für die meisten Verwaltungszwecke geeignet ist
  • Vollständige Kopie (Odpis Pełny): Eine ausführliche Version, die alle registrierten Details zum Todesfall enthält

Die Beantragung ist möglich:

  • Persönlich durch Besuch des Standesamtes, bei dem der Tod registriert wurde, oder eines beliebigen Standesamtes, wenn der Eintrag Teil des zentralisierten elektronischen Systems ist
  • Online über das ePUAP-System (erfordert ein vertrauenswürdiges Profil)
  • Per Post durch Einreichung eines schriftlichen Antrags beim zuständigen Amt

Führungszeugnis / Strafregisterbescheinigung

Eine Strafregisterbescheinigung (zaświadczenie o niekaralności) ist ein offizielles Dokument, das bestätigt, dass eine Person keine Vorstrafen hat und rechtlich einwandfrei dasteht. Dieses Dokument wird vom Nationalen Strafregister (Krajowy Rejestr Karny) ausgestellt. Personen oder Organisationen mit strafbaren Handlungen in Polen werden in der Datenbank dieses Registers erfasst.

In Polen wird eine Strafregisterbescheinigung in verschiedenen Situationen benötigt:

  • Arbeiten mit Kindern oder gefährdeten Gruppen
  • Antrag auf Bankdarlehen oder Finanzgeschäfte
  • Bestimmte Berufe, z. B. Buchhaltung, Börsenhandel oder Wertpapierhandel
  • Erwerb spezieller Lizenzen oder Genehmigungen, z. B. Taxi- oder Waffenschein
  • Gründung eines eigenen Unternehmens

Arten polnischer Strafregisterbescheinigungen

  • Basisbescheinigung (Zaświadczenie o Niekaralności - Odpis Skrócony)

Die gängigste Version, typischerweise für den persönlichen Gebrauch. Bestätigt, ob eine Person in Polen vorbestraft ist, und enthält eine kurze Angabe über vorhandene oder fehlende Verurteilungen. Wird oft für administrative oder rechtliche Zwecke benötigt, z. B. Bewerbungen, Darlehen oder Adoptionsverfahren.

  • Vollständige Strafregisterbescheinigung (Odpis Pełny)

Diese Version enthält detailliertere Informationen über die Vorstrafen einer Person, einschließlich spezifischer Straftaten, verhängter Strafen und damit verbundener Gerichtsbeschlüsse. Wird typischerweise in rechtlichen Situationen oder für bestimmte Arbeitsbereiche mit sensiblen Tätigkeiten benötigt.

  • Strafregisterbescheinigung für Arbeitgeber (Zaświadczenie o Niekaralności dla Pracodawcy)

Diese Bescheinigung wird speziell von Arbeitgebern angefordert, die die Strafregisterdaten eines Kandidaten vor der Einstellung überprüfen müssen, insbesondere bei Vertrauenspositionen, Sicherheitsaufgaben oder Arbeit mit gefährdeten Gruppen (z. B. Kinder, Seniorenpflege).

  • Strafregisterbescheinigung für den Auslandseinsatz

Wenn die Bescheinigung im Ausland vorgelegt werden muss, ist möglicherweise eine spezielle Version für internationale Zwecke erforderlich. Dies kann die Ausstellung einer Apostille oder Legalisierung erfordern, je nach den Anforderungen des Landes. Eine Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer kann ebenfalls notwendig sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis)
  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular

Bildungsdokumente

Ausländische Bildungsdokumente haben nur dann denselben rechtlichen Wert wie polnische Dokumente, wenn sie von der Legalisierung befreit sind oder das erforderliche Legalisierungsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Ländern mit bilateralen Abkommen mit Polen sind vollständig von der Legalisierung befreit. Dokumente aus Ländern, die Teil des Haager Übereinkommens von 1961 sind, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Wenn weder ein Abkommen noch eine Übereinkunft besteht, erfolgt die Konsularlegalisierung.

Apostille für Duplikate von Dokumenten in Polen

Polen ist dem Haager Übereinkommen über die vereinfachte Legalisierung von Dokumenten am 5. Oktober 2004 beigetreten.
Daher unterliegen in Polen ausgestellte Dokumente einer vereinfachten Legalisierung – der Apostille. Nach einer notariell beglaubigten Übersetzung in jede Sprache erhalten diese Dokumente volle Rechtskraft im gewünschten Zielgebiet.
Sie können bei uns eine Apostille für Kopien und Duplikate von Dokumenten aus Polen bestellen.

aktualisiert: 16. Februar 2026

Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

Beschaffung eines Dokuments

Beschaffung eines Dokuments im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

ab 142,80€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 120€

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Populär

Apostille und konsularische Legalisation

Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

Dienstleistung umfasst:

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Zeitrahmen: ab 7 Werktagen

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inkl. MwSt. 19%

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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

Zeitrahmen: ab 2 Werktagen

ab 71,40€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 60€

Bestellen

Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

Datensicherheit und Datenschutz auf Enterprise-Niveau

ISO 27001-Zertifikat für Informationssicherheit

Jeder Server befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum und ist durch eine eigene Firewall geschützt.

Sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung

Wie beim Online-Banking erfolgt Ihr Zugriff ausschließlich über eine sichere, SSL-verschlüsselte Verbindung.

DSGVO-konformes Unternehmen

Unser Unternehmen erfüllt die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – der strengsten Datenschutzverordnung weltweit.

Beschaffung von Urkunden beantragen

Kundenbewertungen

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Tor…

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14 Februar 2026

Die Dokumente die wir brauchten, waren komplett korrekt gewesen. Es ging auch alles sehr schnell. Vielen Dank nochmals

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Ann…

5Star

05 Februar 2026

Outstanding firm. We needed to request several archival documents and certificates from the Republic of Azerbaijan. The same also had to be translated and apostilled in order to be accepted in a European country. Schmidt&Schmidt promptly answered and clarified all of our questions. They clearly communicated with us about requirements, process and timelines. Through them we were able to obtain everything we were looking for, and they were professional and attentive from start to finish! I would absolutely recommend this firm to anyone in need of international documentation and paperwork, and I wouldn’t hesitate to work with them again.

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04 Februar 2026

From India I contacted Schmidt & Schmidt OHG for crossborder advice and solution through a webform. Immediately I received a mail from Ms.Ekaterina Kravtcova who works as a consultant with the firm in the language i prefered. Ms. Ekaterina Kravtcova, Consultant with Schmidt & Schmidt OHG, provided exceptional legal services in a complex cross-border legal matter, navigating intricate jurisdictional nuances with unparalleled expertise, unwavering efficiency, and consummate professionalism from initial consultation to final resolution.Her strategic guidance was not only thorough but also proactive, anticipating potential challenges and delivering tailored solutions that far exceeded expectations. Though I initially harbored concerns about English-language communication as a non-native speaker, Ekaterina's responses were invariably prompt—often within hours—articulate, and impeccably precise, fostering seamless collaboration and complete confidence throughout the process. Her commitment to excellence sets a benchmark in the field.
Thank You Ms. Ekaterina.
Samit
INDIA

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Was ist Beschaffung von Urkunden?

In unserem Video erklären wir Ihnen, was die Beschaffung von Urkunden ist, in welchen Fällen er erforderlich ist, welche Methoden des Beschaffung von Urkunden in verschiedenen Ländern der Welt existieren und welche Dokumente dafür benötigt werden.

Wenn Sie ein Duplikat eines im Ausland ausgestellten Dokuments anfordern müssen, wenden Sie sich bitte an Schmidt & Schmidt.

Wir bieten Dienstleistungen zur Wiederherstellung von Dokumenten in mehr als 100 Ländern auf der ganzen Welt an.

Häufig gestellte Fragen zur Beschaffung von Dokumenten

1. Was ist der Unterschied zwischen Beschaffung, Ersetzung und Wiederbeschaffung von Dokumenten?

  • Beschaffung bedeutet, ein Dokument von der zuständigen Behörde zu erhalten – sei es eine Erstausstellung oder eine beglaubigte Kopie.
  • Ersetzung bezieht sich auf die Neuerstellung eines verlorenen, beschädigten oder veralteten Dokuments.
  • Wiederbeschaffung bedeutet in der Regel, ein bereits existierendes Dokument, wie z. B. archivierte Unterlagen oder amtliche Auszüge, zu finden und zu erhalten.

Schmidt & Schmidt bietet alle drei Dienstleistungen an – je nach Ihrem Bedarf und der Verfügbarkeit des Dokuments im Ausstellungsland.

2. Wie kann ich eine Dienstleistung zur Dokumentenbeschaffung oder -ersetzung anfordern?

Um eine Dienstleistung zur Beschaffung oder Ersetzung von Dokumenten anzufordern, füllen Sie einfach das Webformular auf unserer Website aus oder senden Sie uns eine E-Mail mit folgenden Angaben:

  • Herkunftsland des Dokuments;
  • Dokumentenart;
  • ggf. vorhandene Kopien oder Fotos.

Nach Eingang Ihrer Anfrage setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über das weitere Vorgehen, die Bearbeitungszeit sowie die Kosten.

3. Wie wickelt Schmidt & Schmidt die Beschaffung, Ersetzung oder Wiederbeschaffung von Dokumenten ab?

Schmidt & Schmidt übernimmt die komplette Abwicklung der Beschaffung, Ersetzung oder Wiederbeschaffung von Dokumenten durch die Koordination mit lokalen Behörden in über 140 Ländern. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir die Anforderungen, kümmern uns um die notwendigen Unterlagen (einschließlich Vollmachten) und treten direkt mit den zuständigen Stellen oder Archiven in Kontakt. Wir sorgen für eine fristgerechte Bearbeitung, ggf. Apostille oder Legalisierung und eine sichere Zustellung an Ihre Wunschadresse – für einen reibungslosen und effizienten Service.

Weitere Antworten finden Sie hier
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ersetzung und Wiederbeschaffung von Dokumenten
Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


Apostille beantragen!
Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Wir helfen Ihnen, neue Dokumente zu erhalten, ohne ins Ausland reisen zu müssen.

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Bei der Bestellung von Dokumenten mit Apostille können Sie per Banküberweisung oder PayPal bezahlen.

Apostille für Dokumente

Sie können bei uns eine Apostille für Kopien oder Duplikate von Dokumenten bestellen.

Beglaubigte Übersetzungen

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Preview Graue Zertifikate aus Kirgisistan: Marktbereinigung hat begonnen
Graue EAC-Zertifikate aus Kirgisistan: Marktbereinigung hat begonnen

Die Zertifizierungsbehörden in der Eurasischen Union haben begonnen, den Markt der EAC-Zertifizierung aufzuräumen, indem sie die EAC Zertifikate annulliert haben, die mit Verstößen ausgestellt wurden. Es geht um Dokumente, die von Zertifizierungsstellen ausgestellt wurden, die systematisch die gesetzlichen Anforderungen des technischen Regelwerke ignorierten und Zertifikate ohne Durchführung echter Prüfungen ausgestellt haben.

Marina Weger
20. Februar 2026
Preview Wichtigste Trends und Änderungen in der EAC Zertifizierung und Konformitätsbewertung in der EAWU im Jahr 2026: ein Überblick
Wichtigste Trends und Änderungen in der EAC Zertifizierung und Konformitätsbewertung in der EAWU im Jahr 2026: ein Überblick

Wir haben für Sie einen Überblick über die wichtigsten Trends in der EAC Zertifizierung in der Eurasischen Union vorbereitet.

Marina Weger
4. Februar 2026
Preview EAWU verlängert Übergangsfrist für einheitliche Registrierung von Medizinprodukten
EAWU verlängert Übergangsfrist für einheitliche Registrierung von Medizinprodukten

Die medizinischen Produkte dürfen weiterhin nach nationalen Regeln zugelassen werden.

Marina Weger
3. Februar 2026
Preview Vietnam ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten
Vietnam ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten

Am 31. Dezember 2025 ist die Sozialistische Republik Vietnam dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten, das die Pflicht zur Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden aufhebt. Dieses Übereinkommen ist auch als Apostille-Übereinkommen bekannt. Dies geht aus einer Mitteilung auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht hervor.

Polina Kalacheva
19. Januar 2026

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