Schmidt & Schmidt bietet einen Service zur Beschaffung von Dokumenten in den Niederlanden an.
Häufig kommt es vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In diesem Fall ist es erforderlich, Duplikate von Dokumenten zu beantragen. Oft stehen Personen, die die Niederlande verlassen haben, vor Schwierigkeiten bei diesem Verfahren. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in den Niederlanden aus der Ferne zu beantragen, und wir können eine Kurierzustellung der Dokumente an jeden Ort der Welt organisieren.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in den Niederlanden
In Island ausgestellte Personenstandsdokumente haben in der Regel eine Gültigkeitsdauer von höchstens 6 Monaten, nach deren Ablauf sie durch neue Dokumente mit aktuellen Angaben ersetzt werden müssen.
Wann Duplikate von Dokumenten in den Niederlanden benötigt werden
Ein Duplikat einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Scheidungsurkunde, eines Führungszeugnisses oder einer Sterbeurkunde kann erforderlich sein, um eine Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines Neugeborenen, die Beantragung der Staatsbürgerschaft, Erbschaftsangelegenheiten, die Überprüfung von Daten für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, eine Beschäftigung sowie andere bürokratische Angelegenheiten zu regeln.
Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde in den Niederlanden ist ein zentrales Personenstandsdokument, das Angaben zur Geburt einer Person bestätigt, wie Datum, Uhrzeit und Ort der Geburt sowie die Namen der Eltern. Sie wird vom Einwohnermeldeamt (Gemeinde) des Ortes ausgestellt, an dem die Geburt registriert wurde.
Die Urkunde kann von der in der Urkunde genannten Person, deren Eltern oder gesetzlichen Vertretern oder von einem bevollmächtigten Vertreter beantragt werden. Darüber hinaus können auch Personen mit berechtigtem Interesse, beispielsweise zu rechtlichen oder administrativen Zwecken, die Urkunde erhalten. Bei Minderjährigen beantragen in der Regel die Eltern oder gesetzlichen Vertreter das Dokument in ihrem Namen.
Eine Geburtsurkunde ist für zahlreiche rechtliche und administrative Zwecke unerlässlich, etwa als Identitätsnachweis für die Beantragung eines niederländischen Reisepasses oder Personalausweises. Sie dient als Nachweis der Identität und der rechtlichen Existenz. Zudem wird sie häufig für die Anmeldung einer Eheschließung oder einer eingetragenen Partnerschaft innerhalb oder außerhalb der Niederlande benötigt. Eine Geburtsurkunde kann auch zur Feststellung familiärer Beziehungen bei Erbschaftsstreitigkeiten oder -ansprüchen sowie bei anderen rechtlichen oder amtlichen Verfahren herangezogen werden. Darüber hinaus ist sie für internationale rechtliche Zwecke erforderlich, etwa bei Visaanträgen oder Staatsangehörigkeitsverfahren. In einigen Fällen kann ein internationaler Auszug aus der Geburtsurkunde beantragt werden, der in mehreren Sprachen erhältlich ist.
Die Urkunde wird von der Gemeinde ausgestellt, bei der die Geburt registriert wurde.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
Heiratsurkunde
Eine Heiratsurkunde ist ein amtliches Dokument, das die Eheschließung in den Niederlanden bestätigt. Sie enthält Angaben wie die Namen der Ehepartner, das Datum sowie den Ort der Eheschließung.
Eine Heiratsurkunde kann von jedem der Ehepartner oder von deren bevollmächtigten Vertretern beantragt werden. In bestimmten Fällen können auch Personen mit berechtigtem Interesse, beispielsweise im Rahmen von Gerichtsverfahren, dieses Dokument anfordern.
Die Heiratsurkunde erfüllt mehrere Zwecke. Sie dient als rechtlicher Nachweis der Ehe und wird zur Bestätigung des Familienstands in rechtlichen und administrativen Verfahren benötigt, unter anderem für steuerliche Zwecke oder zur Aktualisierung des Familienstands in der Personenregistrationsdatenbank (BRP). Für internationale Zwecke, wie Visaanträge, Einwanderungsverfahren oder Aufenthaltsgenehmigungen, kann die Urkunde erforderlich sein, insbesondere wenn sie für die Verwendung im Ausland übersetzt und legalisiert wurde. Darüber hinaus wird sie für Namensänderungen oder finanzielle Angelegenheiten benötigt, etwa zur Aktualisierung von Namen in amtlichen Dokumenten, zur Eröffnung gemeinsamer Bankkonten oder zum Erwerb von gemeinsamem Eigentum. Auch bei Renten- oder Erbschaftsansprüchen dient sie als Nachweis ehelicher Rechte oder der Stellung als nächster Angehöriger nach dem Tod eines Ehepartners.
Heiratsurkunden werden von der Gemeinde ausgestellt, in der die Eheschließung registriert wurde.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
Sterbeurkunde
Eine Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das die Einzelheiten des Todes einer Person festhält, wie Datum, Uhrzeit und Ort des Todes. Sie wird von der zuständigen Gemeindebehörde ausgestellt, bei der der Todesfall registriert wurde.
Nahe Angehörige, wie Ehepartner, Kinder oder Eltern, können die Sterbeurkunde beantragen. Auch bevollmächtigte Vertreter, beispielsweise Rechtsanwälte oder Notare, sind berechtigt, die Urkunde anzufordern, sofern sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können, etwa zur Abwicklung eines Nachlasses oder im Rahmen rechtlicher Verfahren.
Die Sterbeurkunde ist für verschiedene Zwecke von Bedeutung, insbesondere für staatliche und erbrechtliche Angelegenheiten. Sie wird benötigt, um ein Nachlassverfahren einzuleiten, den Nachlass zu verwalten oder zu verteilen. Außerdem ist sie erforderlich, um Verträge, Bankkonten oder Abonnements im Namen der verstorbenen Person zu kündigen. Versicherungen und Rentenstellen verlangen die Sterbeurkunde zur Bearbeitung von Leistungs- und Rentenansprüchen. In einigen Fällen benötigen auch Bestattungsunternehmen das Dokument, um die Beerdigung oder Einäscherung durchführen zu können.
Diese Urkunde wird von der Gemeinde ausgestellt, bei der der Todesfall registriert wurde.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Nachweis der Verwandtschaft mit der verstorbenen Person
Führungszeugnis (Verklaring Omtrent het Gedrag)
Ein polizeiliches Führungszeugnis, in den Niederlanden als „Verklaring Omtrent het Gedrag“ (VOG) bezeichnet, bestätigt, dass die antragstellende Person keine strafrechtlichen Einträge hat, die für einen bestimmten Zweck oder eine bestimmte Tätigkeit relevant sind.
Jede Person, die in den Niederlanden lebt oder früher dort gelebt hat, kann ein VOG für sich selbst beantragen. Arbeitgeber oder Organisationen können das Führungszeugnis mit Zustimmung der betroffenen Person auch stellvertretend beantragen.
Ein VOG wird häufig für Beschäftigungsverhältnisse benötigt, insbesondere in Bereichen mit schutzbedürftigen Personengruppen wie Bildung oder Gesundheitswesen. Darüber hinaus ist es oft erforderlich für Aufenthalts- und Visaanträge, da einige Länder ein niederländisches Führungszeugnis für Einwanderungszwecke verlangen. Auch Organisationen im Bereich ehrenamtlicher Tätigkeiten fordern ein VOG zur Überprüfung der Eignung. Zudem kann es für berufliche Zulassungen, Registrierungen oder Lizenzen notwendig sein.
Ein VOG kann online über die Website des Justizministeriums oder persönlich bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Die Bearbeitungszeit variiert, in der Regel wird das Dokument jedoch innerhalb weniger Wochen ausgestellt.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Angaben zum Zweck des Führungszeugnisses (VOG)
Scheidungsurkunde
Eine Scheidungsurkunde bestätigt die rechtskräftige Auflösung einer Ehe oder eingetragenen Partnerschaft.
Jede der an der Scheidung beteiligten Parteien, deren bevollmächtigte Vertreter oder Personen mit berechtigtem Interesse, wie etwa Rechtsanwälte in Erb- oder Sorgerechtsangelegenheiten, können die Scheidungsurkunde beantragen.
Die Scheidungsurkunde wird benötigt, um den Familienstand in der Personenregistrationsdatenbank (BRP) sowie in Ausweisdokumenten zu aktualisieren. Sie ist außerdem relevant für rechtliche Verfahren, beispielsweise in Fragen des Sorgerechts, des Ehegattenunterhalts oder der Vermögensaufteilung. Einige Länder verlangen eine Scheidungsurkunde, um erneut heiraten zu können. Für die Anerkennung im Ausland kann es erforderlich sein, dass das Dokument legalisiert und übersetzt wird.
Scheidungsurkunden werden von der Gemeinde ausgestellt, in der die Ehe ursprünglich registriert wurde. Wurde die Scheidung im Ausland vollzogen, müssen niederländische Staatsangehörige das ausländische Scheidungsurteil bei einer niederländischen Gemeinde registrieren lassen, um eine entsprechende Urkunde beantragen zu können.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Schriftliche Vollmacht und Nachweis des berechtigten Interesses, wenn der Antrag im Namen einer anderen Person gestellt wird
Bildungsdokumente
Ausländische Bildungsdokumente haben in den Niederlanden nur dann die gleiche rechtliche Wirkung wie niederländische Dokumente, wenn sie von der Legalisation befreit sind oder das erforderliche Legalisationsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Ländern, die bilaterale Abkommen mit den Niederlanden geschlossen haben, sind vollständig von der Legalisation befreit. Dokumente aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Gehören die beteiligten Staaten weder dem Übereinkommen an noch bestehen bilaterale Abkommen, ist eine konsularische Legalisation erforderlich.
Apostille von Duplikaten in den Niederlanden
Die Niederlande sind dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 5. Oktober 1961 beigetreten.
Daher unterliegen in den Niederlanden ausgestellte Dokumente einem vereinfachten Legalisationsverfahren – der Apostille. Nach einer notariell beglaubigten Übersetzung in die gewünschte Sprache erlangen diese Dokumente volle Rechtskraft im Hoheitsgebiet des Bestimmungsstaates.
Sie können bei uns die Apostille für Kopien und Duplikate von Dokumenten aus den Niederlanden beauftragen.