Schmidt & Schmidt bieten Dienstleistungen für die Beschaffung zivilrechtlicher Dokumente sowie für die Beschaffung von Ersatzurkunden verlorener oder beschädigter Dokumente in Frankreich mit deren weiterer Legalisierung und Übersetzung an.
Falls die Personalurkunden verloren sind oder beschädigt wurden oder wenn Sie aktuelle Kopien von Dokumenten benötigen, müssen doppelte Dokumente beschafft werden. Am häufigsten wenn man nicht in Frankreich ist, hat man die Schwierigkeiten mit diesem Verfahren. Mit unserem Service können Sie Dokumente in Frankreich aus der Ferne zurückfordern. Wir können das Dokument auch per Kurierdienst an jeden Ort der Welt liefern.
Gültigkeitsdauer der Dokumente
In Frankreich ausgestellte Personenstandsdokumente sind in der Regel nicht länger als 3 oder 6 Monate gültig. Danach müssen Sie neue Dokumente mit aktuellen Daten beschaffen. In einigen Bundesländern sind Dokumente unbefristet, daher muss dies am Ausstellungsort der Dokumente angegeben werden. Zusätzlich können die zeitlichen Anforderungen von der empfangenden Partei gestellt werden.
Wann benötigen Sie die Beschaffung von Dokumenten aus Frankreich?
Eine Ersatzurkunde von Geburts-, Heirats-, Familiennamen-, Scheidungs-, Strafregister- oder Sterbeurkunden kann erforderlich sein, um eine Ehe im Ausland zu registrieren, ein neu geborenes Kind zu registrieren, die Staatsbürgerschaft zu erhalten, eine Erbschaft zu erhalten, Daten für den Erhalt einer Rente zu bestätigen, Bankkonten zu eröffnen, eine Beschäftigung aufzunehmen und andere bürokratische Fragen zu klären.
Folgende Dokumente können beschafft werden:
- Geburtsurkunde
- Auszug aus dem Geburtseintrag mit Verwandschaft
- Auszug aus dem Geburtseintrag ohne Verwandschaft
- Heiratsurkunde
- Auszug aus dem Heiratseintrag mit Verwandschaft
- Auszug aus dem Heiratseintrag ohne Verwandschaft
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnis
- Bildungsurkunde
- Andere Dokumente
In Frankreich ist es möglich, ein internationale Urkunde für die folgenden Länder zu beantragen:
- Deutschland
- Nordmazedonien
- Österreich
- Belgien
- Bosnien und Herzegowina
- Bulgarien
- Kap Verde
- Kroatien
- Spanien
- Estland
- Griechenland
- Italien
- Litauen
- Luxemburg
- Moldau
- Montenegro
- Niederlanden
- Polen
- Rumänien
- Serbien
- Slowenien
- Schweiz
- Türkei
Die Online-Einreichung von Dokumenten ist nur in einigen Städten möglich. In anderen Fällen ist ein Brief an das Standesamt oder eine persönliche Anwesenheit erforderlich.
Folgende Dokumente benötigen wir für die Beschaffung
Da es sich bei Personalurkunden um personenbezogene Dokumente handelt, die personenbezogene Daten enthalten, können sie nur von ihren Eigentümern oder von ihnen autorisierten Personen geltend gemacht werden. Um Dokumente anzufordern, benötigen wir zunächst eine unterschriebene Vollmacht des Inhabers des Dokuments.
Außerdem benötigen wir:
- Daten zur Geburt und Namensänderung
- Angaben zum Aktendaten
Der Inhaber des Dokuments kann ein neue Urkunde unabhängig online über die offizielle Website oder per E-Mail mit der Lieferung an unser Büro in Deutschland bestellen, da Dokumente in den meisten Fällen nur innerhalb Europa versendet werden können.
Zuständige Behörden
Die Führungszeugnisse werden vom Justizministerium in Nantes ausgestellt. Dieses Dokument kann nur vom Eigentümer selbst beantragt werden, indem eine Online-Bewerbung auf der Website ausgefüllt und ein spezielles Formular beigefügt wird. Dieses Dokument kann mit Lieferung an die Adresse unseres Büros in Deutschland bestellt werden. Danach können wir es zur zusätzlichen Beglaubigung nach Nantes und dann zur Apostille an das Pariser Berufungsgericht senden.
Personenstandsurkunden werden im Standesamt der Stadt, in der die Ehe geschlossen wurde, geltend gemacht.
Bildungsdokumente - entsprechende Bildungsinstitution. Bildungsdokumente können als beglaubigten Kopie ausgestellt werden.
Apostille aus Frankreich
Frankreich ist seit 1965 Mitglied des multilateralen Haager Übereinkommens Nummer 12 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Das bedeutet, dass keine diplomatische Beglaubigung bzw. Legalisation von Urkunden aus Frankreich für den Rechtsverkehr in einem anderen Mitgliedstaat des Übereinkommens erforderlich ist. Die Urkunden müssen lediglich von den Behörden des Ausstellerstaates mit einer "Apostille" versehen werden, um im Zielstaat verwendet werden zu können. Die Apostille bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift, aber nicht die Authentizität des Inhalts.
Sie können bei uns eine Apostille für Ersatzurkunde und Kopien von Dokumenten aus Frankreich bestellen. Die Legalisation von Dokumenten mit einer Apostille dauert in der Regel etwa zwei Wochen.
Die Fristen von der Beschaffung in Frankreich
In der Regel dauert es ungefähr zwei Wochen, um Dokumente zu erhalten. In einigen Fällen kann die Zeit variieren, abhängig von der Zeit für die Bearbeitung der Dokumente durch die örtlichen Behörden.
Es dauert ungefähr zwei Wochen, um beglaubigte Kopien von Bildungsdokumenten zu erhalten.
Diese Frist beinhaltet nicht die Zeit, die für die Legalisierung von Dokumenten und deren Übersetzung erforderlich ist.
Übersetzung von Dokumenten aus Frankreich
Kopien und Duplikate von Personenstandsdokumenten können von einem vereidigten Übersetzer in Frankreich ins Deutsche oder in eine andere Sprache übersetzt werden. Schmidt & Schmidt bietet mit ihrer weiteren Legalisierung die Übersetzungsdienste für zivile Dokumente an. Die Kosten werden nach dem Umfang eines bestimmten Dokuments berechnet.
Bei uns können Sie die Handelsregisterauszüge aus Frankreich auch mit Apostille bestellen. Wir bieten Ihnen Übersetzungen der Unterlagen ins Deutsche an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.