Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat Änderungen am Technischen Regelwerk der Zollunion „Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung“vorgenommen.
Die Änderungen berücksichtigen die praktische Anwendung des Regelwerks und sehen die Aufnahme neuer Produkte (einschließlich entsprechender Anforderungen), die Präzisierung bestehender Anforderungen an die Regelungsobjekte sowie eine Anpassung des Begriffsapparats und der typischen Konformitätsbewertungsverfahren vor.
So wird der Anwendungsbereich des Regelwerks um Schutzausrüstungen gegen Schnittverletzungen durch handgeführte Kettensägen sowie um Repellentien zur Abwehr von Insekten und Spinnentieren (Zecken) erweitert, einschließlich der Sicherheitsanforderungen für diese Produkte.
Darüber hinaus werden die bestehenden Sicherheitsanforderungen für eine Reihe von persönlichen Schutzausrüstungen präzisiert – darunter Schutz gegen allgemeine industrielle Verschmutzungen, Absturz aus der Höhe, chemische Einwirkungen, erhöhte Temperaturen sowie elektrischen Schlag.
Für bestimmte Schutzausrüstungen werden neue Sicherheitsanforderungen eingeführt. Beispielsweise betreffen diese Anforderungen die dynamische Belastung von Abseilgeräten, einschließlich solcher mit automatischer Steuerung; die Schallabsorptionswerte von Gehör- und Atemschutzgeräten; die Wärmedämmleistung von Kopf- und Handschutz sowie den Wärmewiderstand und die Wärmeisolierung von Schutzkleidung für den Einsatz in kaltem Wasser.
Im Zuge der Aktualisierung der Anforderungen wird auch der Begriffsapparat des Regelwerks überarbeitet. Dabei werden unter anderem neue Begriffe und Definitionen eingeführt, wie „Wirkstoff“, „Schutzeinrichtung“, „Repellentmittel“, „Atemschutzgerät“ und weitere.
Die Änderungen treten in Kraft12 Monate nach ihrer Veröffentlichung, mit Ausnahme einzelner neuer Anforderungen, deren Inkrafttreten an die Aufnahme entsprechender Prüfmethoden in die Normenlisten zum Regelwerk gekoppelt ist.
Wie können wir helfen?
In diesem sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld bietet Schmidt & Schmidt umfassende Unterstützung für Exporteure in die EAWU-Länder. Unser Leistungsportfolio umfasst die EAC-Zertifizierung, die Anpassung an bestimmte Produktkategorien und maßgeschneiderte Lösungen zur Erfüllung der technischen und rechtlichen Anforderungen dieser Märkte. Wir sind bestrebt, Unternehmen den Einstieg und die Expansion in diesen Regionen zu erleichtern, indem wir die aktuellsten Informationen und Richtlinien bereitstellen.
Technische Fachkompetenz, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung von Dokumenten sind die Voraussetzung für den problemlosen Vertrieb und Einsatz von Produkten, Maschinen oder Anlagen im EAWU-Gebiet. Die technische Dokumentation muss außerdem in russischer Sprache oder in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes verfasst sein, in dem das Produkt verkauft oder verwendet werden soll.
Um etwaige Probleme zu vermeiden, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung neuer technischen Unterlagen oder überprüfen bestehende Dokumente auf Vollständigkeit sowie sprachliche und terminologische Korrektheit auf Russisch.
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Was ist eine EAC-Zertifizierung?
In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.
Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.