Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 023/2011 Für Saftprodukte und Produkte aus Obst und Gemüse enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an Saftprodukte aus Obst und/oder Gemüse, welche auf dem Markt der EAWU in Verkehr gebracht werden sollen. Ziel ist dabei der Schutz von Leben, Gesundheit und sowie die Vermeidung irreführender Handlungen gegenüber dem Verbraucher.
Das Technische Regelwerk TR ZU 023/2011 soll sowohl die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an Saftprodukte aus Obst und/oder Gemüse auf Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion, als auch einen freien Warenverkehr gewährleisten.
Verabschiedet am 09. Dezember 2011
In Kraft getreten am 01. Juli 2013
Saftprodukte aus Obst und/oder Gemüse dürfen erst dann auf den Markt der EAWU, wenn diese den Anforderungen dieses und anderer Technischen Regelwerke der EAWU entsprechen, wenn für die Anwendung Letzterer die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind und die Konformität der Saftprodukte aus Obst und/oder Gemüse bestätigt wurde.
Anwendungsbereich des TR ZU 023/2011
Das Technische Regelwerk TR ZU 023/2011 gilt für sämtliche Saftprodukte aus Obst und/oder Gemüse, welche für den Vertrieb auf dem Gebiet der EAWU vorgesehen sind.
TR ZU 023/2011 gilt nicht für:
Das Technische Regelwerk TR ZU 023/2011 findet keine Anwendung auf Saftprodukte aus Obst und/oder Gemüse welche von Privatpersonen oder Privathaushalten hergestellt wurden, ausschließlich für den privaten Ge- und Verbrauch vorgesehen sind und somit nicht für den Vertrieb auf dem Markt der EAWU bestimmt sind.
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 023/2011 Für Saftprodukte und Produkte aus Obst und Gemüse erfolgt in Form der EAC Deklarierung.
Das Konformitätsbewertungsverfahren erfolgt auf Antrag und auf Grundlage der vom Antragsteller zur Verfügung gestellten Nachweise, aus welchem die Konformität der Produkte mit dem entsprechenden Regelwerk hervorgeht.
Die entsprechenden Nachweise können auch von einem Zertifizierungsorgan und/oder einem Prüflabor hervorgehen, welche im entsprechenden einheitlichen Register der EAWU als solche eingetragen sind.
Zu beachten ist, dass die Deklarierung der Saftprodukte nach verschiedenen Schemata erfolgt, welche vom TR vorgegeben sind.
Begleitunterlagen
Die Begleitunterlagen für Saftprodukte aus Obst und Gemüse müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion gedruckt werde. Die begleitenden Unterlagen enthalten:
- Prüfprotokolle
- Datenblatt
- Kopie des Konformitätszertifikats
- Kopie der Bescheinigung des Qualitätsmanagementsystems
- Protokolle des Produktionsaudits für Serienproduktion
EAC Kennzeichnung
Die nach TR ZU 023/2011 deklarierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Kennzeichen gekennzeichnet werden. Das Kennzeichen ist auf jede Verpackung und/oder das Etikett des Saftproduktes. anzubringen. Hierbei muss die Kennzeichnung derart erfolgen, dass diese während der gesamten Mindesthaltbarkeit problemlos erkennbar und lesbar ist.
Geltungsdauer der EAC Deklaration
Die Gültigkeit der EAC Deklaration für Serienproduktion von Saftprodukten und Produkten aus Obst und Gemüse beträgt 5 Jahre.
Text von TR ZU 023/2011 Für Saftprodukte und Produkte aus Obst und Gemüse in Russisch