Am 29. Mai 2018 hat die Eurasische Wirtschaftsunion neue Regelungen über Produkte verabschiedet, aufgrund derer nicht nur eine Zolldeklaration, sondern auch eine Konformitätsbewertung aufgrund des Regelwerkes ТR EAWU 042/2017 Über die Sicherheit der Spielplatzausstattung auf der Website des Föderalen Dienstes . Am 1 Juni 2018 wurde das Dokument offiziell veröffentlicht. Nach den neuen Regeln, muss die Ausstattung für Kinderspielplätze zertifiziert oder deklariert werden.
Die folgende Ausstattung muss obligatorisch zertifiziert werden:
- Rutsche
- Schaukel
- Kinderwippe
- Karussell
- Seilbahn
- Multifunktionsgeräte
- Synthetische und andere Fallschutzplatten
Die Deklarierung wird für Spielgeräte mit niedriger Verletzungsgefahr (Sandkästen, Spielhäuser, Labyrinth) vorgesehen. Um die Produkte möglichst genau zu identifizieren, wird das Verzeichnis nach Zolltarifen aufgeführt. Am 1 Juli 2018 treten die neuen Regelungen in Kraft.