Am 29. Mai 2018 hat die Eurasische Wirtschaftsunion neue Regelungen über Produkte verabschiedet, hinsichtlich deren nicht nur eine Zolldeklaration erforderlich ist, sondern auch eine Konformitätsbewertung aufgrund des Regelwerkes „Über die Sicherheit der Spielplatzausstattung (ТR ZU 042/2017)“.