Am 6. November fand die vierte Sitzung des Interdepartementalen Rates der Nationalen Qualitätsinfrastruktur statt.
Während des Treffens wurde die Frage der Möglichkeit der Arbeit von akkreditierten Stellen im Bereich der obligatorischen Konformitätsbewertung mit den Anforderungen des Rechts der Eurasischen Wirtschaftsunion erörtert. Es wurden 17 neu akkreditierte Stellen in den nationalen Teil des einheitlichen Registers aufgenommen und 425 akkreditierte Stellen haben ihre Qualifizierung bestätigt. 171 akkreditierte Stellen wurden aus dem nationalen Teil des einheitlichen Registers ausgeschlossen.
Die Ursachen für die meisten negativen Entscheidungen waren nicht Einhaltung der Anforderungen der technischen Vorschriften bei der EAC Zertifizierung, und Fehlen des Stammkapitals von 2 Millionen Rubel.
Die ausgeschlossenen Zertifizierungsstellen können nicht im Bereich der obligatorischen Konformitätsbewertung arbeiten und keine EAC Zertifikate ausstellen. Sie können nur in Bereichen einer freiwilligen Zertifizierung weiter arbeiten.
Die ausgeschlossenen Zertifizierungsstellen können die Wiederaufnahme in den nationalen Teil des einheitlichen Registers erneut beantragen.