Am 18. Februar 2021 begann eine öffentliche Diskussion über das Projekt zur Bildung und Führung eines Registers für die chemischen Stoffe und Gemische der Eurasischen Wirtschaftsunion sowie zur Notifizierung neuer Chemikalien.
Der Rat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) hat beschlossen, ein geeignetes Dokument zu erstellen, um die Anforderungen der Paragrafen 12 und 47 des technischen Regelwerks der Eurasischen Wirtschaftsunion "Über die Chemikaliensicherheit" (TR EAWU 041/2017) vom 3. März 2017 und der Paragrafen 30 des Anhangs Nr. 1 zur Geschäftsordnung der Eurasischen Wirtschaftskommission vom 23. Dezember 2014 zu erfüllen.
Gemäß dem Entscheidungsentwurf verpflichten sich die Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion:
- bis zum 1. Juli 2021 Informationen über staatliche Stellen (Organisationen), deren Zuständigkeit die Bildung und Einführung des Registers der Chemikalien und Gemische der Eurasischen Wirtschaftsunion und die Notifizierung neuer Chemikalien umfasst, der Eurasischen Wirtschaftskommission vorzulegen
- bis zum 1. September 2021 Informationen über staatliche Stellen, die zur Durchführung der staatlichen Registrierung von Chemikalien und Gemischen befugt sind, der Eurasischen Wirtschaftskommission vorzulegen
- bis zum 1. Juli 2022 sicherzustellen, dass die zuständigen Stellen (Organisationen) unter Beteiligung von Vertretern der Industrie eine Bestandsaufnahme der chemischen Stoffe (einschließlich Gemische), die im Umlauf befindlichen und für den Umlauf im Zollgebiet der Union geplant sind, durchführen und relevante Informationen an die Kommission vorlegen
- bis zum 1. September 2022 sicherzustellen, dass die zuständigen Stellen (Organisationen) die nationalen Teile des Registers in Bezug auf Chemikalien bilden und der Kommission relevante Informationen vorlegen
Mit der Annahme des Projekts zur Bildung und Einführung eines Registers von den chemischen Stoffen und Gemischen sowie der Notifizierung neuer Chemikalien soll die Konformitätsbewertung chemischer Produkte sichergestellt werden.
Das Register soll in zwei Artikel unterteilt werden: Chemikalien und Gemische. Jedem chemischen Stoff oder Gemisch muss eine individuelle Nummer zugewiesen werden, bevor man das Produkt in das Register einträgt. Solche Nummer sollte in folgender Form dargestellt werden: Х.ХХХХХХХХ. Das erste Zeichen ist ein Buchstabe, der die Produktkategorie bezeichnet (V bedeutet ein chemischer Stoff; S bedeutet ein Gemisch), die restlichen Zeichen sind eine 8-stellige individuelle laufende Nummer. Wenn Informationen zu einem Stoff oder Gemisch bereits im Register enthalten sind, wird diesem Produkt keine neue Nummer zugewiesen, um Verdoppelungen zu vermeiden.
Das Notifikationsverfahren wird für neue Chemikalien durchgeführt. Nur Monomere (aber keine Polymere) unterliegen diesem Verfahren. Es gibt zwei Möglichkeiten, die Notifizierung durchzuführen: während der staatlichen Registrierung sowie in einem separatem Verfahren.
Bis zum 1. November 2024 haben Antragsteller das Recht, Informationen über den chemischen Stoff einzureichen, um ihn in das Register einzutragen, ohne das Notifizierungsverfahren durchlaufen zu müssen. In diesem Fall müssen Dokumente (Informationen) vorgelegt werden, die den Umlauf dieses chemischen Stoffs im Zollgebiet der Union vor dem Datum des Inkrafttretens des technischen Regelwerks der Eurasischen Wirtschaftsunion TR EAWU 041/2017 "Über die Chemikaliensicherheit" vom 3. März 2017 bestätigen können. Zu diesen Materialien können die folgenden Dokumente (Informationen) gehören:
- Lieferungsvertrag von den chemischen Stoffen
- Frachtbriefe
- Angaben, dass die Chemikalien im nationalen Register des Mitgliedstaats eingetragen sind
Die Diskussion des Projekts schließt am 1. April ab.