Eurasische Wirtschaftsunion verabschiedet das Abkommen über Warenbewegung, die in technischen Regelwerken nicht geregelt sind. Am 15. Mai 2018 wurde das Dokument auf der offiziellen Seite der Eurasischen Wirtschaftsunion veröffentlicht. Das Abkommen regelt das Inverkehrbringen solcher Waren, die von technischen Regelwerken nicht umfasst sind. Dazu gehören:
- Rüstungsgüter;
- Medizinische Produkte;
- Arzneimittel;
- Gebrauchte Waren;
Die Verantwortung für Herstellung und Bereitstellung der Waren auf dem Markt tragen Hersteller, offizielle Vertreter, Verkäufer und/oder Importeure. Das Inverkehrbringen gefährlicher Produkte wird in Ländern der Eurasischen Wirtschaftsunion gesetzlich bestraft. Um die Sicherheit der Waren zu gewährleisten, müsste man folgendes beachten:
- Charakteristik, Verpackung, Vollständigkeit der Dokumentation;
- (Un)möglichkeit gemeinsamer Benutzung verschiedener Produkte;
- Warenkennzeichnungen, inkl. Einschränkungen und Besonderheiten (Alter, Behinderung, etc.);
- Einsatzgebiet
Konformitätsbewertung solcher Waren wird von einheimischen Normen des jeweiligen Staates reguliert. Über das Projekt des Abkommens wird in jeweiligen Staaten der Eurasischen Wirtschaftsunion verhandelt.