Am 18. Dezember 2019 wurden die offiziellen Informationen zum bevorstehenden Beginn der öffentlichen Diskussion über die Änderungsentwürfe zur TR ZU 024/2011 „Für die Ölsatterzeugnisse“ veröffentlicht.
Die Notwendigkeit, das Regelwerk fertigzustellen, hängt mit dem Zweck zusammen, ihre Bestimmungen an die Anforderungen des allgemeinen Lebensmittelregelwerks von TR ZU 021/2011 „Über die Lebensmittelsicherheit“ anzupassen. Darüber hinaus sieht das Projekt die Klärung bestimmter Besonderheiten in Bezug auf die Herstellung, Lagerung, den Transport und die Verarbeitung von Speiseöl- und Fetterzeugnisse vor.
Die wichtigen Änderungen betreffen die Klarstellung von bestimmten Konzepten des Regelwerks. Es geht genau um:
- "Aufstriche"
- "Geschmolzene Gemische"
- "Kakaobutteräquivalente"
- "Kakaobutterverbesserungsmittel"
Die ersten beiden Definitionen sollen mit dem Wort „Milchfettersatz“ ergänzt werden, um die Schwierigkeiten bei der Verteilung von TR ZU 024/2011 zu beseitigen. Der Milchfettersatz wird im Regelwerk als eigenständiges technisches Regelungsobjekt mit seinen Kennzeichnungsmerkmalen hervorgehoben. Deshalb wird der Milchfettersatz in allen möglichen Produkten berücksichtigt.
In Bezug auf Begriffe, die Kakaobutter betreffen, wird es vorgeschlagen, die Verwendung von Verbesserungsmitteln und Äquivalenten bei der Herstellung von modifizierten Pflanzenölen zuzulassen. Durch ihre Zusammensetzung widersprechen solche Produkte nicht den Anforderungen des Codex Alimentarius-Standards und ihre Verwendung kann dazu beitragen, den Preis von Produkten aufgrund billigerer, aber gleichzeitig sicherer Rohstoffe zu senken.
Um die Normen des Regelwerks an die internationalen Anforderungen anzupassen, wurde es vorgeplant, den Indikator für den oxidativen Stress „Peroxidwert“ in Saucen auf Basis von Pflanzenölen und Mayonnaisen auszuschließen.