Die russische Regierung plant die Einführung eines Mehrwertsteuer Nullsatzes auf die Wiederausfuhr von Waren von ausländischen Unternehmen, die in Russland für die aktive Veredelung eingeführt wurden. Ein entsprechender Gesetzesentwurf wurde am 17.03.2017 auf dem einheitlichen Portal normativer Rechtsakte veröffentlicht.
Die aktive Veredelung beinhaltet die zollfreie Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Russischen Föderation zur weiteren Verarbeitung und darauffolgenden Export in Drittländer.
Die Einführung eines Mehrwertsteuer Nullsatzes soll die Unternehmen zur Eröffnung neuer Produktionsstätten in Russland animieren und zu einem Exportwachstum beitragen.
Unter anderem planen Unternehmen wie der Lebensmittelgigant „Mars“ und der deutsche Automobilehersteller „Volkswagen“ von diesem Verarbeitungsmodus Gebrauch zu machen.
Zum jetzigen Zeitpunkt führt das Russische Exportzentrum und die Föderale Zollbehörde auf dem Gebiet der EAWU ein Experiment zur Optimierung der Zollverfahren der aktiven Veredelung durch.