Seit dem 7. Juli wird das Projekt des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission "Über Änderungen des Beschlusses des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 79 vom 13. Juni 2012" diskutiert. Mit diesem Beschluss wurde die Liste der Produkte genehmigt, für die eine Konformitätsbescheinigung (oder Informationen zur Konformitätsbescheinigung) mit der Abgabe der Zollanmeldung erforderlich ist. Mit einer Konformitätsbescheinigung wird die Übereinstimmung mit den Anforderungen des TRs ZU 019/2011 „Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung" bestätigt. Die Änderungen werden durchgeführt, weil die Zolltarifnummern an die neue Ausgabe der Zolltarifnummern angepasst werden müssen. Die neue Ausgabe trifft am 1. Januar 2022 in Kraft. Bezüglich der Zolltarifnummern wurden 3 Änderungen vorgeschlagen:
Produkt | Abschnitt | Alte Zolltarifnummer | Vorgeschlagene Zolltarifnummer |
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Sonstige Schutz- und Rettungsmittel gegen Absturz | 1 | 8428 90 900 0 | 8428 90 800 0 |
Wechselfilter (Filterelemente) für persönliche Schutzausrüstung | 2 und 3 | 8421 39 200 9 | 8421 39 200 8 |
Schutzmittel gegen die biologischen Faktoren (Insekten) | 8 | 3808 99 900 0 | 3808 99 800 0 |
Die öffentliche Diskussion wird bis zum 27. Juli 2021 laufen.