Am 20. Juli 2022 wurde der Text des Dekrets Nr. 105 vom 13. Juli 2022 „Über Änderungen der einheitlichen Liste von Produkten, die einer obligatorischen EAC Konformitätsbestätigung unterliegen“ veröffentlicht.
Dieser Entwurf schlägt Änderungen vor, um die Normen zu ersetzen, für deren Einhaltung die EAC Konformitätsbestätigung z.B. in Form einer EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung durchgeführt wird, sowie einen teilweisen Ersatz der Zolltarifnummern für folgende Produkte:
- Säure- und Alkali-Batterien
- Waren aus Glas
- Mischfutter und Futterzusatzstoffe
- Waschmittel
- Badewannen aus Verbundwerkstoffen
Batterien und Säurebatterien
- GOST R IEC 896-1-95 wird ersetzt durch GOST R IEC 60896-11-2015 „Stationäre Blei-Säure-Batterien. Teil 11. Belüftete Typen. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren“.
Batterien und Alkalibatterien
- Ausgenommen sind die Zolltarifnummern 8507400000, 8518210000
- Zolltarifnummer 8507800000 wird ersetzt durch 8507800009
- GOST R IEC 60622-2002 wird ersetzt durch “GOST R IEC 60622-2010 Akkumulatoren und wiederaufladbare Batterien mit alkalischen und anderen nicht sauren Elektrolyten. Versiegelte prismatische Nickel-Cadmium-Batterien” ersetzt
- GOST R IEC 60623-2008 wird durch “GOST R IEC 60623-2019 Sekundärzellen und Batterien mit alkalischen oder anderen nicht sauren Elektrolyten. Belüftete prismatische wiederaufladbare Nickel-Cadmium-Einzelzellen“ ersetzt
- GOST R IEC 61951-2-2007 wird durch “GOST R IEC 61951-2-2019 Sekundärzellen und Batterien mit alkalischen oder anderen nicht sauren Elektrolyten. Versiegelte Sekundärzellen und Batterien für tragbare Anwendungen. Teil 2. Nickel-Metallhydrid” ersetzt
- GOST R IEC 61960-2007 wird durch “GOST R IEC 61960-3-2019 Sekundärzellen und Batterien, die alkalische oder andere nicht saure Elektrolyte enthalten. Lithium-Sekundärzellen und -Batterien für tragbare Anwendungen. Teil 3. Prismatische und zylindrische Lithium-Sekundärzellen und daraus hergestellte Batterien“ ersetzt
- GOST R IEC 62133-2004 wird durch “GOST R IEC 62133-1-2019 Batterien und wiederaufladbare Batterien mit alkalischen oder anderen nicht sauren Elektrolyten. Sicherheitsanforderungen an verschlossene Gerätebatterien und daraus hergestellte Batterien für den tragbaren Gebrauch. Teil 1. Systeme auf Nickelbasis“ und “GOST IEC 62133-2-2019 Sekundärzellen und Batterien mit alkalischen oder anderen nicht sauren Elektrolyten. Sicherheitsanforderungen für tragbare versiegelte Sekundärzellen und daraus hergestellte Batterien zur Verwendung in tragbaren Anwendungen. Teil 2. Lithiumsysteme” ersetzt
Damit die Änderungen in Kraft treten, muss das Dokument vom Rat der Eurasischen Wirtschaftsunion genehmigt werden.