Am 4. März 2021 sandte der stellvertretende Minister des Ministeriums für Industrie und Handel der Russischen Föderation ein Schreiben an den stellvertretenden Minister des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel der Russischen Föderation. In dem Schreiben ging es um die Überarbeitung der Kriterien für die Aufnahme der EAC Zertifizierungs- und Prüfstellen in das einheitliche Register, die durch die Verordnung der Regierung der Russischen Föderation Nr. 1236 vom 21. September 2019 genehmigt wurden.
Das Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation analysierte Informationen über die Schwierigkeiten, die zur Einstellung der Konformitätsbewertungsverfahren führen. Infolgedessen wurde eine Reihe von Nichtübereinstimmungen mit den in der Verordnung Nr. 1236 festgelegten Bewertungskriterien, sowie mit dem Verfahren zur Aufnahme EAC Zertifizierungs- und Prüfstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) in das einheitliche Register festgestellt.
Die vorgeschlagenen Korrekturen beziehen sich auf 11 Punkte der Kriterien.
Bildungsvoraussetzungen
Laut der aktuellen Fassung der Kriterien müssen der Leiter der EAC Zertifizierungsstelle, der Leiter des Prüflabors sowie ihre Stellvertreter über eine Hochschulausbildung in der Fachrichtung verfügen, die dem gesamten Akkreditierungsbereich oder einem Teil davon entspricht. Die Berufserfahrung im Bereich der Konformitätsbewertung muss mindestens 5 Jahre betragen. Dies berücksichtigt die Berufserfahrung innerhalb von den letzten 10 Jahren. Laut den neuen Korrekturen kann auch die zusätzliche Berufsausbildung des Leiters der EAC Zertifizierungsstelle in Höhe von mindestens 250 Stunden berücksichtigt werden. Der Ausbildungsplan muss dafür folgende Bereiche betreffen: Standardisierung, Zertifizierung, Qualitätskontrolle, Warenlehre. In Bezug auf den Leiter des Prüflabors und seine Stellvertreter sowie die Berufserfahrung akkreditierter Personen sind keine Änderungen vorgesehen.
Verstöße im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren
Laut der aktuellen Fassung der Kriterien müssen die EAC Zertifizierungs- und Prüfstelle in den letzten drei Jahren zu keiner administrativen Verantwortung gezogen werden. Folgende Verstöße werden gemäß den Bestimmungen des Kodex für Verwaltungsverstöße der Russischen Föderation (Föderales Gesetz Nr. 195-FZ vom 30. Dezember 2001) berücksichtigt:
- Verstöße gegen die Regeln der Konformitätsbewertungsverfahren (Art. 14.47)
- Vorlage unzuverlässiger Prüfergebnisse (Art. 14.48)
- Verstoß gegen die Anforderungen an die Akkreditierung im nationalen Akkreditierungssystem (Art. 14.60)
- Vorsätzlich falsches Gutachten (Artikel 19.26)
Laut den neuen Korrekturen müssen während der gesamten Gültigkeitsdauer der Akkreditierung keine aufgedeckten Verstößen sowie keine Fälle von Massen- oder systematischer ungerechtfertigter Ausstellung von Konformitätsbewertungsbescheinigungen festgestellt werden.
Aus der aktuellen Fassung wird der Teil über die akkreditierten Personen, die sich der staatlichen Kontrolle entzogen haben und während des Überprüfungszeitraums einen Antrag auf Kündigungsakkreditierungsmaßnahmen gestellt haben, ausgenommen.
Laut den neuen Korrekturen werden ausschließlich EAC Zertifizierungsstellen für Massen- oder systematischer ungerechtfertigter Ausstellung von Zertifikaten verantwortlich sind.
Anforderungen an die Ausübung der Tätigkeit der EAC Zertifizierungs- und Prüfstellen
Die Anforderung, dass an der Adresse der Zertifizierungs- und Prüfstelle keine anderen Zertifizierungs- oder Prüfstellen mit einem ähnlichen Akkreditierungsumfang ihre Tätigkeit ausüben müssen, wird laut den neuen Korrekturen ausgeschlossen.
Lizenzen, die sichere Ausführung der Tätigkeit bestätigen
Laut den neuen Korrekturen müssen keine Lizenzen, die sichere Ausführung der Tätigkeit der Zertifizierungs- und Prüfstelle bestätigen, vorgelegt werden. Solche Dokumente sollten während der Akkreditierung und Eignungsprüfung überprüft werden.
Unzuverlässige Angaben
Das Kriterium, das unzuverlässige Angaben in den Akkreditierungsunterlagen verbietet, wird in der neuen Version der Kriterien ausgeschlossen. Die Verpflichtung zur Bereitstellung zuverlässiger Informationen ist in der Verordnung der Rosakkreditierung Nr. 1 vom 9. Januar 2020 verankert.
Verfügbarkeit eines akkreditierten Prüflabors
Die Verpflichtung, einen Vertrag zwischen einer Zertifizierungsstelle und einer Prüfstelle für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr abzuschließen, wird ausgenommen.
Akkreditierungsbereich
Laut den neuen Korrekturen sind sämtliche Schemas der Zertifizierung und Deklarierung, die in den technischen Vorschriften vorgesehen sind, nicht mehr erforderlich.
Die Anforderung, dass mindestens die Hälfte der in den Normen von technischen Vorschriften enthaltenen Forschungs- und Messmethoden bei der Zertifizierung des Prüflabors vorhanden sein muss, wird nun abgeschlossen.
Finanzielle Sicherheit
Das genehmigte Mindestkapital beträgt 2 Millionen Rubel (≈23.066€). Es wird vorgeschlagen, dieses Kapital durch einen Haftpflichtversicherungsvertrag mit einer Deckung von mindestens 10 Millionen Rubel (≈115.402€) zu ersetzen. Es wird vorgeschlagen, ähnliche Maßnahmen auch für Prüflabore einzuführen.
Diese Kriterien werden auf einer Sitzung des Interdepartementalen Rates diskutiert.