Am 9. April 2021 wurde die Entscheidung des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 39 vom 6. April 2021 veröffentlicht. Damit wurden die Übergangsbestimmungen für die Umsetzung der TR EAWU 049/2020 “Über die Anforderungen an Rohrfernleitungen zum Transport von flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen" genehmigt.
Das Technische Regelwerk TR EAWU 049/2020 muss gemäß dem Beschluss des EWG-Rates Nr. 121 vom 23. Dezember 2020 am 1. Juli 2021 in Kraft treten. Rohrfernleitungen zum Transport von flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen werden während folgender Prozesse reguliert: während der Projekterstellung (einschließlich Ingenieurvermessungen), dem Bau (oder Umbau), dem Betrieb (Abnahme und Inbetriebnahme, Außerbetriebsetzung) und der Entsorgung (Liquidation).
Die obligatorische Konformitätsbewertung von Rohrfernleitungen ist in Abschnitt VI des Regelwerkes verankert und besteht aus folgenden Verfahren:
- Prüfung der Konstruktionsunterlagen, einschließlich der Ingenieurvermessungen (während der Projekterstellung)
- Baukontrolle, Bauüberwachung (während des Baus)
- Abnahme (nach den Bauarbeiten)
- Betriebsüberwachung (während des Betriebs)
- Baukontrolle und Überwachung (während der Entsorgung)
Eine Übergangsfrist von 2 Jahren wird für die Prüfung der Konstruktionsunterlagen gemäß dem Beschluss des EWG-Ausschusses Nr. 39 eingeführt. Ab dem 1. Juli 2023 ist die Entwicklung, Genehmigung und Prüfung von Konstruktionsunterlagen für die Rohrfernleitungen, die nicht den Normen der TR EAWU 049/2020 entsprechen, unzulässig.
Sollte die Konstruktionsunterlagen vor dem Inkrafttreten des TRs ausgestellt und geprüft werden, müssen sie nicht erneut ausgestellt werden. Nach den gesamten Konformitätsbewertungsverfahren erhält der Hersteller ein EAC Zertifikat oder eine EAC Deklaration.