Am 9. April 2021 wurde die Entscheidung des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 39 vom 6. April 2021 veröffentlicht. Damit wurden die Übergangsbestimmungen für die Umsetzung der TR EAWU 049/2020 “Über die Anforderungen an Rohrfernleitungen zum Transport von flüssigen und gasförmigen Kohlenwasserstoffen" genehmigt.