Die vom Ministerium für Industrie und Handel der Russischen Föderation initiierten Änderungen in den technischen Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion Über die Chemikaliensicherheit TR EAWU 041/2017 zielen darauf ab, den Geltungsbereich der aktuellen Regelung zu präzisieren. Die angenommenen Änderungen werden 180 Kalendertage nach ihrer offiziellen Veröffentlichung in Kraft treten. Das Technische Regelwerk wurde 2017 genehmigt und wird im Juni 2021 in Gebrauch genommen.
Die Änderungen umfassen die folgenden Punkte:
- die chemischen Stoffe und Gemische unterliegen der staatlichen Registrierung als Notifizierung, wenn die Informationen über chemische Produkte im Register der chemischen Stoffe und Gemische der Eurasischen Wirtschaftsunion enthalten sind und / oder wenn sie in internationalen, regionalen und nationalen Datenbanken bereitgestellt sind. Dies gilt weder für die Produkte, die verbotene und / oder beschränkte Chemikalien enthalten, noch für die Produkte, die als krebserzeugend und / oder erbgutverändernd und / oder fortpflanzungsgefährdend der Klassen 1 und 2 eingestuft sind;
- die chemischen Stoffe und Gemische, die von einem einzigen Hersteller/Importeur in Mengen von mehr als 1 Tonne pro Jahr hergestellt oder importiert werden und als krebserzeugend und/oder erbgutverändernd und/oder fortpflanzungsgefährdend der Klassen 1 und 2 eingestuft sind, einer Konformitätsbewertung unterzogen werden müssen, bevor sie auf dem Gebiet der Union in Verkehr gebracht werden;
- die Notwendigkeit, den Vertrieb von chemischen Gütern zu überwachen, die in Mengen von weniger als 1 Tonne produziert oder importiert werden;
- neue Chemikalien, eingeschränkte Substanzen und Mischungen, die als krebserzeugend und/oder erbgutverändernd und/oder fortpflanzungsgefährdend der Klassen 1 und 2 eingestuft sind, unterliegen der staatlichen Registrierung mit Zulassung.
Das Dokument schlägt zusätzlich vor, Anhang Nr. 4 der technischen Vorschriften nicht zu beachten.