Eurasische Wirtschaftskommission hat Übergangsbestimmungen für Änderungen des technischen Regelwerks der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 021/2011 "Über die Lebensmittelsicherheit" festgelegt, die durch den Beschluss des Rates der Kommission Nr. 173 vom 25. November 2022 verabschiedet wurden.
Die Änderungen in dem technischen Regelwerk betreffen vor allem die zusätzlichen Anforderungen an Schokolade, Schokoladenmasse, Schokoladenerzeugnisse und Kakaoerzeugnisse. So dürfen beispielsweise Aromen, die den Geschmack oder das Aroma von Schokolade imitieren, bei der Herstellung von Schokolade, Schokoladenmasse und Kakaoerzeugnissen nicht verwendet werden. Aromen, die den Geschmack oder das Aroma von Milch, Sahne oder Milchfett imitieren, dürfen ebenso nicht in Milchschokolade oder weißer Schokolade verwendet werden.
Diese Änderungen werden am 25. Juli 2023 in Kraft treten. In dem Beschluss wurde ein Übergangszeitraum von 24 Monaten festgelegt. In dieser Zeit dürfen die Lebensmittel in Verkehr gebracht werden, die gemäß den alten Anforderungen des technischen Regelwerks hergestellt wurden. Das Inverkehrbringen solcher Produkte ist während der vom Hersteller festgelegten Gültigkeitsdauer erlaubt.
Am 22. Mai 2026 wurde die Verfügung des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) Nr. 71 vom 19. Mai 2026 offiziell veröffentlicht und trat in Kraft. Mit dieser Verfügung wurde der Entwurf von Änderungen zum Technischen Regelwerk der Zollunion TR ZU 032/2013 „Über die Sicherheit von Druckgeräten“ gebilligt.
Am 8. April 2026 wurde der Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) Nr. 36 vom 13. März 2026 offiziell veröffentlicht. Dieser bringt wesentliche Änderungen am Technischen Regelwerk der Zollunion „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“ (TR ZU 010/2011) mit sich.
Die Änderungen berücksichtigen die praktische Anwendung des Regelwerks und sehen die Aufnahme neuer Produkte (einschließlich entsprechender Anforderungen), die Präzisierung bestehender Anforderungen an die Regelungsobjekte sowie eine Anpassung des Begriffsapparats und der typischen Konformitätsbewertungsverfahren vor.
Die Zertifizierungsbehörden in der Eurasischen Union haben begonnen, den Markt der EAC-Zertifizierung aufzuräumen, indem sie die EAC Zertifikate annulliert haben, die mit Verstößen ausgestellt wurden. Es geht um Dokumente, die von Zertifizierungsstellen ausgestellt wurden, die systematisch die gesetzlichen Anforderungen des technischen Regelwerke ignorierten und Zertifikate ohne Durchführung echter Prüfungen ausgestellt haben.