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Beschaffung von Dokumenten in Finnland

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Polina Kalacheva
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polina.kalacheva@schmidt-export.de

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Beschaffung von Dokumenten in Finnland

Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Wiederbeschaffung von Personenstandsurkunden sowie zur Erlangung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente in Finnland an, einschließlich deren anschließender Legalisierung und Übersetzung.

Häufig kommt es vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In diesen Fällen ist es erforderlich, Duplikate der entsprechenden Unterlagen zu beantragen. Besonders Personen, die Finnland verlassen haben, stehen dabei oft vor Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in Finnland aus der Ferne zu beschaffen, und wir organisieren auf Wunsch auch den Kurier-Versand der Dokumente weltweit.

Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Finnland

In Finnland ausgestellte Personenstandsdokumente sind in der Regel nicht länger als 6 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie durch neue Dokumente mit aktuellen Angaben ersetzt werden.

Wann ist die Beschaffung von Duplikaten in Finnland erforderlich?

Duplikate von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Namensänderungsurkunden, Scheidungsurkunden, Führungszeugnissen oder Sterbeurkunden können unter anderem für die Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines neugeborenen Kindes, Staatsangehörigkeitsverfahren, Erbschaftsangelegenheiten, Datenüberprüfungen für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, die Aufnahme einer Beschäftigung sowie für weitere behördliche Zwecke erforderlich sein.

Welche Dokumente können in Finnland beantragt werden:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Bescheinigung über Namensänderung
  • Scheidungsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Führungszeugnisse
  • Bildungsnachweise
  • Weitere Personenstandsdokumente

Geburtsurkunde

Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesbeamten oder einem zuständigen Vertreter des jeweiligen Standes- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich Geburtsdatum, Geschlecht sowie gegebenenfalls Geburtszeit und familiärer Verhältnisse.

In Finnland erfolgt die Ausstellung einer Geburtsurkunde im Rahmen eines klar geregelten Verfahrens unter der Aufsicht der Digital and Population Data Services Agency (DVV). Bei der Geburt eines Kindes in Finnland meldet das Krankenhaus die Geburt automatisch an die Digital and Population Data Services Agency (DVV). Die persönlichen Daten des Kindes, einschließlich einer finnischen Personenkennziffer, werden im Bevölkerungsinformationssystem registriert.

Eine Geburtsurkunde wird nicht automatisch ausgestellt, kann jedoch von den Eltern oder einem gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Der Antrag kann online, per E-Mail oder persönlich an einer DVV-Servicestelle gestellt werden.

Für die Verwendung im Ausland stellt Finnland mehrsprachige Geburtsurkunden aus, die internationalen Standards (z. B. EU-Vorschriften) entsprechen. Für bestimmte Länder kann eine Apostillenbeglaubigung erforderlich sein.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständiger Name der Person, für die die Geburtsurkunde beantragt wird
  • Datum und Ort der Geburt
  • Gültiger Identitätsnachweis des Antragstellers

Heiratsurkunde

Die Heiratsurkunde ist der rechtliche Nachweis einer Eheschließung und dient zur Bestätigung des Familienstands. Sie wird in der Regel für Verfahren wie die Änderung des Nachnamens, die Beantragung von Ehegattenleistungen, Einwanderungs- und Aufenthaltsverfahren sowie für Erbschaftsangelegenheiten benötigt. Die Urkunde kann bei der zuständigen Standesbehörde des Ortes beantragt werden, an dem die Eheschließung stattgefunden hat.

Heiratsurkunden werden dem Ehepaar nicht automatisch ausgestellt, können jedoch bei der Digital and Population Data Services Agency (DVV) beantragt werden. Anträge können online, per E-Mail oder persönlich an einer Servicestelle der DVV gestellt werden.

Arten von Urkunden

  • Standardurkunde
  • Internationale Urkunde

Vor der Eheschließung ist ein schriftlicher Antrag auf Prüfung möglicher Ehehindernisse zu stellen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass nach finnischem Recht keine rechtlichen Hindernisse für die Eheschließung bestehen.

Die Prüfung der Ehehindernisse kann bei jeder Dienststelle der Digital and Population Data Services Agency (Digi- ja väestötietovirasto) beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Identitätsnachweis
  • Angaben zur Eheschließung
  • Ausgefülltes Antragsformular

Scheidungsurkunde

Eine Scheidungsurkunde dient als Nachweis der rechtlichen Auflösung einer Ehe. Sie wird unter anderem für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungsverfahren sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.

Sind sich beide Ehegatten über die Scheidung einig und bestehen keine Streitigkeiten, können sie gemeinsam einen Scheidungsantrag stellen. Nach einer sechsmonatigen Trennungsfrist wird die Scheidung rechtskräftig. Ist die Scheidung streitig, muss sie gerichtlich durchgeführt werden. Mit Erlass des Scheidungsurteils durch das Gericht gilt die Ehe als rechtlich aufgelöst.

Nach Rechtskraft der Scheidung (entweder im gegenseitigen Einvernehmen oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung) wird diese automatisch von der Digital and Population Data Services Agency (DVV) im Bevölkerungsinformationssystem registriert. Eine Scheidungsurkunde wird nicht automatisch ausgestellt, kann jedoch bei der Digital and Population Data Services Agency (DVV) beantragt werden. Der Antrag kann online, per Post oder persönlich an einer Servicestelle der DVV gestellt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Identitätsnachweis
  • Datum der Scheidung
  • Gerichtliche Entscheidung (falls zutreffend)
  • Ausgefülltes Antragsformular

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde dient als amtlicher Nachweis des Todes einer Person. Sie wird unter anderem für die Abwicklung des Nachlasses, die Geltendmachung von Lebensversicherungsansprüchen sowie für die Schließung von Bank- und sonstigen Finanzkonten benötigt. Die Ausstellung erfolgt durch die zuständige regionale Personenstandsbehörde.

Die Sterbeurkunde kann von nahen Angehörigen (Ehegatten, Kindern, Eltern), von gesetzlichen Vertretern oder Nachlassverwaltern beantragt werden. Auch staatliche Stellen, die mit der Nachlassabwicklung befasst sind, sind berechtigt, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

  • Name der verstorbenen Person
  • Datum und Ort des Todes
  • Identitätsnachweis des Antragstellers sowie Nachweis der Antragsberechtigung
  • Vollmacht oder sonstige Berechtigungsnachweise, falls der Antrag durch einen Vertreter gestellt wird

Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis, auch als Strafregisterauszug oder polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet, dient zur Überprüfung, ob eine Person strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, oder zur Bestätigung des Nichtvorliegens eines Strafregistereintrags. Es wird unter anderem für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, für Visa- oder Einwanderungsverfahren, ehrenamtliche Tätigkeiten, Waffenbesitzgenehmigungen sowie für Adoptionsverfahren benötigt.

Das Führungszeugnis kann von Ehegatten, gesetzlichen Vertretern (auf Grundlage einer Vollmacht) sowie von staatlichen Behörden oder Gerichten zu rechtlichen Zwecken beantragt werden.

Es ist ausdrücklich ein vollständiger Strafregisterauszug zu beantragen, der sowohl strafrechtliche Einträge (einschließlich bereits getilgter Verurteilungen) als auch Ermittlungsdaten umfasst. Für die Beantragung eines Führungszeugnisses ist ein ausgefülltes Antragsformular sowie ein vorgeschriebenes Einverständnisformular einzureichen, mit dem eine bevollmächtigte Stelle ermächtigt wird, den Antrag im Namen des Betroffenen zu stellen. Das ausgefüllte Antragsformular ist zusammen mit dem Einverständnisformular beim Oikeusrekisterikeskus (Nationales Rechtsregisterzentrum) in Finnland einzureichen.

Zusätzlich ist ein vollständiger Satz von Fingerabdrücken beider Hände vorzulegen, der von einer autorisierten Stelle auf dem vorgeschriebenen Fingerabdruckformular abgenommen und mit dem offiziellen Stempel der ausstellenden Behörde beglaubigt wurde. Das Antragsformular und sämtliche Unterlagen werden anschließend direkt an das Rechtsregisterzentrum in Finnland weitergeleitet.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Gültiger Identitätsnachweis
  • Fingerabdrucksatz

Der vollständige Fingerabdrucksatz muss von beiden Händen stammen und von einer autorisierten Behörde oder einem zugelassenen Fingerabdruckdienst erstellt werden. Die Abdrücke sind auf dem vorgeschriebenen Fingerabdruckformular zu nehmen, welches mit dem offiziellen Stempel der zuständigen Stelle zu beglaubigen ist.

Bildungsdokumente

Ausländische Bildungsdokumente besitzen in Finnland nur dann die gleiche rechtliche Wirkung wie finnische Dokumente, wenn sie von der Legalisierung befreit sind oder das erforderliche Legalisierungsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Staaten, mit denen Finnland bilaterale Abkommen geschlossen hat, sind vollständig von der Legalisierung befreit. Dokumente aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Gehören die betreffenden Staaten weder dem Übereinkommen an noch bestehen bilaterale Abkommen, ist eine konsularische Legalisation erforderlich.

Apostille für Duplikate von Dokumenten in Finnland

Finnland ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 31. Mai 1965 beigetreten.
Daher unterliegen in Finnland ausgestellte Dokumente einem vereinfachten Legalisierungsverfahren – der Apostille. Nach einer notariell beglaubigten Übersetzung in die gewünschte Sprache erlangen diese Dokumente im Hoheitsgebiet des Bestimmungsstaates volle Rechtskraft.
Bei uns können Sie die Apostille für Kopien und Duplikate von in Finnland ausgestellten Dokumenten bestellen.

aktualisiert: 6. Februar 2026

Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

Beschaffung eines Dokuments

Beschaffung eines Dokuments im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

ab 142,80€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 120€

Bestellen
Populär

Apostille und konsularische Legalisation

Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

Dienstleistung umfasst:

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  • Konsulargebühr
Zeitrahmen: ab 7 Werktagen

ab 166,60€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 140€

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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

Zeitrahmen: ab 2 Werktagen

ab 71,40€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 60€

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Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

Datensicherheit und Datenschutz auf Enterprise-Niveau

ISO 27001-Zertifikat für Informationssicherheit

Jeder Server befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum und ist durch eine eigene Firewall geschützt.

Sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung

Wie beim Online-Banking erfolgt Ihr Zugriff ausschließlich über eine sichere, SSL-verschlüsselte Verbindung.

DSGVO-konformes Unternehmen

Unser Unternehmen erfüllt die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – der strengsten Datenschutzverordnung weltweit.

Beschaffung von Urkunden beantragen

Kundenbewertungen

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05 Februar 2026

Outstanding firm. We needed to request several archival documents and certificates from the Republic of Azerbaijan. The same also had to be translated and apostilled in order to be accepted in a European country. Schmidt&Schmidt promptly answered and clarified all of our questions. They clearly communicated with us about requirements, process and timelines. Through them we were able to obtain everything we were looking for, and they were professional and attentive from start to finish! I would absolutely recommend this firm to anyone in need of international documentation and paperwork, and I wouldn’t hesitate to work with them again.

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04 Februar 2026

From India I contacted Schmidt & Schmidt OHG for crossborder advice and solution through a webform. Immediately I received a mail from Ms.Ekaterina Kravtcova who works as a consultant with the firm in the language i prefered. Ms. Ekaterina Kravtcova, Consultant with Schmidt & Schmidt OHG, provided exceptional legal services in a complex cross-border legal matter, navigating intricate jurisdictional nuances with unparalleled expertise, unwavering efficiency, and consummate professionalism from initial consultation to final resolution.Her strategic guidance was not only thorough but also proactive, anticipating potential challenges and delivering tailored solutions that far exceeded expectations. Though I initially harbored concerns about English-language communication as a non-native speaker, Ekaterina's responses were invariably prompt—often within hours—articulate, and impeccably precise, fostering seamless collaboration and complete confidence throughout the process. Her commitment to excellence sets a benchmark in the field.
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02 Februar 2026

Die Zusammenarbeit war trotz Feiertage sehr gut und sehr professionell. Es hat alles sehr schnell geklappt und ich bin sehr zufrieden.

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Was ist Beschaffung von Urkunden?

In unserem Video erklären wir Ihnen, was die Beschaffung von Urkunden ist, in welchen Fällen er erforderlich ist, welche Methoden des Beschaffung von Urkunden in verschiedenen Ländern der Welt existieren und welche Dokumente dafür benötigt werden.

Wenn Sie ein Duplikat eines im Ausland ausgestellten Dokuments anfordern müssen, wenden Sie sich bitte an Schmidt & Schmidt.

Wir bieten Dienstleistungen zur Wiederherstellung von Dokumenten in mehr als 100 Ländern auf der ganzen Welt an.

Häufig gestellte Fragen zur Beschaffung von Dokumenten

1. Was ist der Unterschied zwischen Beschaffung, Ersetzung und Wiederbeschaffung von Dokumenten?

  • Beschaffung bedeutet, ein Dokument von der zuständigen Behörde zu erhalten – sei es eine Erstausstellung oder eine beglaubigte Kopie.
  • Ersetzung bezieht sich auf die Neuerstellung eines verlorenen, beschädigten oder veralteten Dokuments.
  • Wiederbeschaffung bedeutet in der Regel, ein bereits existierendes Dokument, wie z. B. archivierte Unterlagen oder amtliche Auszüge, zu finden und zu erhalten.

Schmidt & Schmidt bietet alle drei Dienstleistungen an – je nach Ihrem Bedarf und der Verfügbarkeit des Dokuments im Ausstellungsland.

2. Wie kann ich eine Dienstleistung zur Dokumentenbeschaffung oder -ersetzung anfordern?

Um eine Dienstleistung zur Beschaffung oder Ersetzung von Dokumenten anzufordern, füllen Sie einfach das Webformular auf unserer Website aus oder senden Sie uns eine E-Mail mit folgenden Angaben:

  • Herkunftsland des Dokuments;
  • Dokumentenart;
  • ggf. vorhandene Kopien oder Fotos.

Nach Eingang Ihrer Anfrage setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über das weitere Vorgehen, die Bearbeitungszeit sowie die Kosten.

3. Wie wickelt Schmidt & Schmidt die Beschaffung, Ersetzung oder Wiederbeschaffung von Dokumenten ab?

Schmidt & Schmidt übernimmt die komplette Abwicklung der Beschaffung, Ersetzung oder Wiederbeschaffung von Dokumenten durch die Koordination mit lokalen Behörden in über 140 Ländern. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir die Anforderungen, kümmern uns um die notwendigen Unterlagen (einschließlich Vollmachten) und treten direkt mit den zuständigen Stellen oder Archiven in Kontakt. Wir sorgen für eine fristgerechte Bearbeitung, ggf. Apostille oder Legalisierung und eine sichere Zustellung an Ihre Wunschadresse – für einen reibungslosen und effizienten Service.

Weitere Antworten finden Sie hier
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ersetzung und Wiederbeschaffung von Dokumenten
Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Bei der Bestellung von Dokumenten mit Apostille können Sie per Banküberweisung oder PayPal bezahlen.

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Sie können bei uns eine Apostille für Kopien oder Duplikate von Dokumenten bestellen.

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Wir bieten notarielle Übersetzungen von Dokumenten aus dem Englischen ins Russische oder in andere Sprachen an.

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Aktuelles

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Wichtigste Trends und Änderungen in der EAC Zertifizierung und Konformitätsbewertung in der EAWU im Jahr 2026: ein Überblick

Wir haben für Sie einen Überblick über die wichtigsten Trends in der EAC Zertifizierung in der Eurasischen Union vorbereitet.

Marina Weger
4. Februar 2026
Preview EAWU verlängert Übergangsfrist für einheitliche Registrierung von Medizinprodukten
EAWU verlängert Übergangsfrist für einheitliche Registrierung von Medizinprodukten

Die medizinischen Produkte dürfen weiterhin nach nationalen Regeln zugelassen werden.

Marina Weger
3. Februar 2026
Preview Vietnam ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten
Vietnam ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten

Am 31. Dezember 2025 ist die Sozialistische Republik Vietnam dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten, das die Pflicht zur Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden aufhebt. Dieses Übereinkommen ist auch als Apostille-Übereinkommen bekannt. Dies geht aus einer Mitteilung auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht hervor.

Polina Kalacheva
19. Januar 2026
Preview Änderungen im TR ZU 009/2011 für Kosmetik
Wichtige Änderungen im TR ZU 009/2011 für Kosmetik

Sehr wichtige Aktualisierungen der technischen Vorschrift für Kosmetika TR CU 009/2011> traten am 24. Dezember 2025 in Kraft. Diese Änderungen betreffen Produkte, Prüfanforderungen, Kennzeichnung, Verpackung und geltende Normen.

Marina Weger
12. Januar 2026

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