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Apostille und Legalisierung von International Baccalaureate (IB) Diplomen


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Apostille und Legalisierung von International Baccalaureate (IB) Diplomen

International Baccalaureate (IB) ist ein renommiertes internationales Bildungssystem für Schüler von 3 bis 19 Jahren, das in über 150 Ländern angeboten wird. Es umfasst vier Programme: Primary Years Programme (PYP), Middle Years Programme (MYP), Diploma Programme (DP) und Career-related Programme (CP), die alle nach einheitlich hohen akademischen Standards aufgebaut sind.

IB-Diplome und -Zertifikate werden geschätzt für ihre tiefgehende interdisziplinäre Ausbildung, die Förderung kritischen Denkens und die Anerkennung durch führende Universitäten weltweit. Heutzutage werden IB-Dokumente in mehr als 110 Ländern akzeptiert und eröffnen Absolventen den Zugang zu renommierten Hochschulen und Karrieremöglichkeiten.

Doch internationale Anerkennung entbindet nicht von Formalitäten: Für die offizielle Nutzung des Diploms im Ausland – sei es für die Hochschulzulassung oder die berufliche Tätigkeit – ist in vielen Fällen eine Apostille oder konsularische Legalisierung erforderlich. Für die offizielle Nutzung des Diploms im Ausland – sei es für die Hochschulzulassung oder die berufliche Tätigkeit – ist in vielen Fällen eine Apostille oder konsularische Legalisierung erforderlich

IB-Programme

Primary Years Programme (PYP) — für Kinder von 3 bis 12 Jahren. Es legt die Grundlagen für kritisches Denken, Neugier und kulturelles Bewusstsein. Das Programm sieht kein Abschlussdiplom vor, daher ist keine Legalisierung der Dokumente erforderlich.

Middle Years Programme (MYP) — für Jugendliche von 11 bis 16 Jahren. Es vermittelt eine solide akademische Basis und lehrt, Theorie in realen Lebenssituationen anzuwenden. Am Ende kann ein Zertifikat ausgestellt werden, das jedoch selten einer Legalisierung bedarf, da es nicht als Hauptdokument für die Hochschulzulassung verwendet wird.

Diploma Programme (DP) — für Schüler von 16 bis 19 Jahren. Es bietet eine vertiefte akademische Ausbildung nach internationalen Standards. Die Absolventen erhalten das IB Diploma, das ein zentrales Dokument für die Universitätszulassung ist. Dieses Diplom unterliegt am häufigsten der Apostille oder konsularischen Legalisierung.

Career-related Programme (CP) — ebenfalls für Schüler von 16 bis 19 Jahren. Es kombiniert akademische Ausbildung mit berufsorientiertem Lernen. Das Abschlussdokument, das Career-related Programme Certificate, kann bei einer Bewerbung oder Beschäftigung im Ausland eine Legalisierung erfordern.

Legalisierung von IB-Diplomen

Die Legalisierung eines International Baccalaureate (IB)-Diploms ist ein Verfahren zur offiziellen Bestätigung der Echtheit des Dokuments. Dabei werden Unterschrift, Siegel und Format überprüft, um die Anerkennung durch eine Universität, staatliche Behörde oder eine andere Organisation sicherzustellen. Im IB-System wird dieser Prozess manchmal als Homologation bezeichnet. Für die Mehrheit der Absolventen ist eine Legalisierung nicht erforderlich, in bestimmten Fällen – zum Beispiel für die Zulassung zu einer Universität, die Erfüllung nationaler gesetzlicher Anforderungen oder die Anerkennung von Qualifikationen im Ausland – wird sie jedoch zwingend.

In einigen Ländern besitzen offizielle IB-Zertifikate keine rechtliche Gültigkeit, bis sie in der Schweiz, wo die International Baccalaureate Foundation registriert ist, und/oder in einem Konsulat oder einer Botschaft des betreffenden Landes beglaubigt werden.

In der Praxis werden am häufigsten Dokumente der Diploma Programme (DP) und Career-related Programme (CP) legalisiert, da sie den vollständigen Abschluss der IB-Anforderungen nachweisen und als Grundlage für die Universitätszulassung dienen.

Absolventen des DPerhalten zwei Dokumente: das IB Diploma (oder das zweisprachige Diplom für zweisprachige Kandidaten), das als endgültige Auszeichnung für die Erfüllung aller Anforderungen dient, und das DP-Zertifikat, das die belegten Fächer, individuellen Noten und die Gesamtpunktzahl enthält. Wer einzelne DP-Kurse gewählt oder die Anforderungen für das Diplom nicht erfüllt hat, erhält ein Kurs-Ergebnisdokument, das die Noten für jedes Fach zeigt, jedoch keine Gesamtpunktzahl enthält.

Absolventen des CP, die alle Anforderungen erfüllt haben, erhalten das IB Career-related Programme Certificate (oder ein zweisprachiges Zertifikat für zweisprachige Kandidaten) sowie ein Kurs-Ergebnisdokument mit Fachnoten und Informationen zur Erfüllung der zentralen Programmelemente. Bei Bedarf sollte die Liste der zu beglaubigenden Dokumente stets mit der aufnehmenden Institution abgestimmt werden.

Die Notwendigkeit einer Legalisierung wird in der Regel durch das Land der Universität oder Organisation bestimmt, nicht durch Wohnsitz oder Staatsangehörigkeit des Absolventen. Länder, in denen eine solche Legalisierung besonders häufig erforderlich ist, sind unter anderem: Brasilien, Bulgarien, Zypern, Israel, Ägypten, Griechenland, Italien, Mexiko, Rumänien, Russland, Saudi-Arabien, Taiwan, die Ukraine und die Vereinigten Arabischen Emirate. Die Anforderungen können nicht nur zwischen Ländern, sondern auch zwischen Universitäten innerhalb eines Landes erheblich variieren. Deshalb wird den Studierenden empfohlen, im Voraus bei der aufnehmenden Organisation zu klären, welches Dokument – nur das Kurs-Ergebniszertifikat oder auch das Diplom – legalisiert werden muss.

Legalisierung in Italien

In Italien verlangen einige Universitäten zusätzlich zur Legalisierung die Ausstellung einer Dichiarazione di Valore (DoV) — eine Erklärung über den Wert des Diploms. Universitäten, die mit Schulen zusammenarbeiten, die in der offiziellen Liste des italienischen Bildungsministeriums geführt werden, befreien Absolventen in der Regel von der Notwendigkeit, eine DoV zu beantragen. Allerdings ist die auf der Website des Ministeriums für Universitäten und Forschung veröffentlichte Liste dieser Schulen nicht vollständig und möglicherweise nicht aktuell.

Wenn die Legalisierungsanfrage für Italien von einer Schule gestellt wird, die nicht in dieser Liste enthalten ist, kontaktiert das IB den Programmkoordinator, um die Notwendigkeit einer DoV zu bestätigen und das Vorgehen zu erläutern. Für die Ausstellung der DoV müssen folgende Unterlagen beim IB eingereicht werden: eine legalisierte Kopie des Ergebnisdokuments, der Nachweis der Einschreibung oder Registrierung an der Universität (oder eine Selbstdeklaration für italienische Staatsbürger) sowie ein Nachweis, dass die Universität eine DoV verlangt

Das IB kann auch unterstützen, wenn eine DoV für Beschäftigung oder geschäftliche Zwecke benötigt wird, wobei hierfür Gebühren anfallen. Wenn ein Absolvent kein IB-Diplom erhalten hat, aber eine Legalisierung für Italien erforderlich ist, kann eine Beglaubigung des Kurs-Ergebnisdokuments des DP möglich sein; das italienische Konsulat stellt in diesem Fall jedoch keine DoV aus. Einige Universitäten können anstelle der DoV ein Statement of Comparability verlangen, das von der Organisation CIMEA ausgestellt wird.

Legalisierung in Indien

In Indien ist eine Legalisierung im herkömmlichen Sinne in der Regel nicht erforderlich. Universitäten verlangen jedoch ein Migration Certificate — ein Dokument, das bestätigt, dass der Studierende die IB-Prüfungen in einer bestimmten Sitzung abgelegt hat und die IB-Organisation keine Einwände gegen die Zulassung an einer indischen Universität oder die Teilnahme an Prüfungen anderer Bildungsgremien hat.

Vor der Veröffentlichung der Ergebnisse wird dieses Zertifikat vom Programmkoordinator über das IBIS-System beantragt, was automatisch die Ausstellung initiiert. Nach der Veröffentlichung der Ergebnisse stellen die Studierenden die Anträge auf Transkripte und/oder Migration Certificate selbst über den Online-Service rrs.ibo.org. In allen Fällen wird eine festgelegte Gebühr erhoben.

Es wird empfohlen, Anfragen zur Legalisierung bereits während der Schulzeit über den Programmkoordinator einzureichen – bis zum 15. Juni für die Mai-Prüfungssitzung und bis zum 15. Dezember für die November-Sitzung. Das IB akzeptiert Anfragen nur von Schulen, daher sollten Studierende, die eine Legalisierung für die Zulassung benötigen, den Koordinator rechtzeitig informieren. Bei Wiederholungsprüfungen muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Absolventen, deren Ergebnisse länger als sechs Monate veröffentlicht wurden, können die Legalisierung selbst über rrs.ibo.org beantragen, wobei vollständiger Name, Geburtsdatum, Name der Schule und Land der Universität angegeben werden müssen. Für die Legalisierung jedes Dokuments wird eine einheitliche feste Gebühr erhoben, unabhängig von dessen Art.

Prozess der Beglaubigung von IB-Dokumenten

Für Länder, die Vertragsstaaten der Haager Konvention von 1961 sind, reicht die Anbringung eines Apostille aus – sie ersetzt alle anderen Legalisierungsschritte, und das Dokument wird sofort im Zielland anerkannt.

Eine erhebliche Anzahl von Ländern, in die IB-Absolventen gehen (z. B. VAE, Ägypten, Vietnam, Katar, Turkmenistan), ist jedoch nicht Vertragsstaat. In solchen Fällen hat die Apostille keine rechtliche Wirkung, und es ist eine vollständige konsularische Legalisierung erforderlich. Diese umfasst: notarielle Beglaubigung von Dokumentenkopien, Bestätigung der Unterschrift in der kantonalen Verwaltung, Zertifizierung durch das Bundeskanzleramt der Schweiz und abschließende Beglaubigung im Konsulat des Ziellandes.

Die Legalisierung von IB-Diplomen in der Schweiz und deren anschließende konsularische Beglaubigung erfolgen in mehreren aufeinanderfolgenden Schritten:

1. Vorbereitung der Dokumente

Vom Kunden werden benötigt: Originaldiplom und Anlage (werden als zwei separate Dokumente legalisiert), Kopie des Reisepasses und vollständige Wohnadresse. Diese Angaben sind für notarielle Schritte erforderlich. Die Dokumente werden an unser Büro in Deutschland geschickt: Schmidt & Schmidt OHG, Bahnhofstrasse 22a, 94032 Passau.

2. Notarielle Beglaubigung in der Schweiz

Es werden notariell beglaubigte Kopien der Bildungsdokumente erstellt. Dieser Schritt dauert 1–3 Arbeitstage (ohne Versand).

3. Vorläufige Bestätigung der Unterschrift des Notars

Die Unterschrift des Notars wird in der kantonalen Verwaltung bestätigt.

4. Zertifizierung im Bundeskanzleramt in Bern

Nach der Bestätigung auf Kantonsebene werden die Dokumente an das Bundeskanzleramt Bern weitergeleitet.

5. Konsularische Legalisierung

In diesem Schritt werden die Dokumente an das Konsulat des Ziellandes übergeben. Jedes Land hat eigene Anforderungen, Gebühren und Fristen. Die Zahlung erfolgt in der Landeswährung, daher hängt der Endbetrag vom aktuellen Wechselkurs ab.

6. Lieferung der fertigen Dokumente

In Europa erfolgt die Zustellung per Einschreiben, für internationale Sendungen z. B. über DHL.

Die Bearbeitungszeit hängt von den staatlichen Behörden und Konsulaten ab; eine Beschleunigung des Prozesses ist nicht möglich. Für Länder, die nicht Vertragsstaat der Haager Konvention sind, werden Kosten und Vorgehensweise individuell berechnet – es gibt über 100 mögliche Legalisierungsszenarien.

Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir freuen uns, Sie bei der Apostillierung und Legalisierung Ihrer Dokumente für den Einsatz im Ausland zu unterstützen. Sie können sich jederzeit an Schmidt & Schmidt wenden – wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Legalisierung unterschiedlichster Dokumente und bieten alle notwendigen Dienstleistungen in diesem Bereich an, einschließlich Anfertigung notariell beglaubigter Kopien Übersetzungen, Vorbereitung der erforderlichen Vollmachten, Legalisierung von Dokumenten in staatlichen Behörden und Konsulaten ausländischer Staaten, Lieferung der fertigen Dokumente in die meisten Länder der Welt. Weitere Informationen zum Ablauf der Legalisierung und Apostillierung finden Sie auf unserer Website.
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Über diesen Artikel

Polina Kalacheva
Polina Kalacheva
Intern
BildungsdokumentApostilleKonsularische Legalisation ausländischer Urkunden
15 August 2025

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