Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 006/2011 Über die Sicherheit der Feuerwerke enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an den Gebrauch von pyrotechnischen Produkten auf dem Gebiet der EAWU, sowie an deren Herstellungsprozesse, Transport, Vertrieb, Benutzung, Entsorgung und Identifikationsregeln zum Schutz von Leben, Gesundheit und Eigentum.
Des Weiteren dient es sowohl der Vermeidung irreführender Handlungen gegenüber dem Verbraucher in Fragen der Sicherheit.
Das Technische Regelwerk TR ZU 006/2011 soll auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an die Sicherheit pyrotechnischer Produkte gewährleisten. Des Weiteren dient es der Sicherstellung des freien Warenverkehrs.
Verabschiedet am 16. August 2011
In Kraft getreten am 15. Februar 2013
Konformitätsbewertungsverfahren
Eine obligatorische Konformitätsbewertung von Feuerwerken erfolgt in Form der EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung gemäß dem Anhang 3 des Technischen Regelwerks TR ZU 006/2011.
EAC Kennzeichnung
Die Feuerwerke, deren Konformität mit den Anforderungen der TR ZU 006/2011 bestätigt wurde, müssen samt Verpackung und Begleitunterlagen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion markiert werden. Das Inverkehrbringen von Feuerwerken ohne entsprechende Kennzeichnung kann mit Bußgeld und mit Beschlagnahme geahndet werden.
Geltungsdauer des EAC Zertifikats
Das Zertifikat gilt bis zum Ablaufdatum des Produkts. Die Gültigkeit der Deklaration beträgt 3 Jahre.
Text von TR ZU 006/2011 Über die Sicherheit der Feuerwerke in Russisch