Das Technische Regelwerk TR EAWU 046/2018 "Über die Sicherheit vom Erdgas" legt einheitliche Anforderungen an die Beförderung von Erdgas auf dem Zollgebiet der EAWU fest. Das neue Regelwerk soll den Schutz von Gesundheit und Eigentum garantieren. Außerdem werden dank der neuen Regeln Umweltschäden minimiert. Weiterhin soll mithilfe des Regelwerks der schonende Umgang mit den Ressourcen gewährleistet werden.
Verabschiedet am 14. September 2018
In Kraft getreten am 01. Januar 2022
Unter den Anwendungsbereich TR EAWU 046/2018 fallen
- Erdgas für den Transport durch die Gasleitung
- Erdgas für Industrie und Haushalt
- komprimiertes oder verflüssigtes Erdgas
Unter den Anwendungsbereich TR EAWU 046/2018 fallen nicht
- Erdgas für Verteidigungszwecke
- Erdgas, das für den Export außerhalb des Zollgebiets der EAWU vorgesehen ist
- Erdgas aus den Staatsreserven
Konformitätsbewertungsverfahren
Es muss eine Konformitätsbewertung durchgeführt werden, bevor das Erdgas auf dem Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion in Umlauf gebracht wird. Die Konformitätsbewertung erfolgt in Form einer EAC Deklarierung.
Die EAC Deklaration ist je nach Deklarierungsschema 3 bis 5 Jahre gültig.
Die Konformitätsbewertung erfordert die Prüfungen durch den Hersteller. Alle Prüfergebnisse werden im technischen Pass eingetragen.
Der Pass enthält folgende Punkte:
- Bezeichnung und Marke des Erdgases
- Name des Herstellers
- Markenzeichen des Herstellers
- Name der bevollmächtigen Person
- Prüfergebnisse
- EAC Zeichen
- Herstelldatum und Nummer des Passes
- Unterschrift des Verfassers
Die EAC Deklaration kann nur von einem im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässigen Unternehmen ausgestellt werden. Die Unternehmen, die sich außerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion befinden, zum Beispiel in Deutschland oder in anderen Ländern der EU, sind nicht berechtigt eigene Produkte selbst zu deklarieren oder mit dem EAC Zeichen zu markieren. Der bevollmächtigte Vertreter führt die Konformitätsbewertung der Produkte in seinem eigenen Namen und in eigener Verantwortung durch. Dabei werden in dem Konformitätsbewertungsnachweis die Adresse und Kontaktinformationen des bevollmächtigten Vertreters angegeben. Somit tritt der bevollmächtigte Vertreter als Garant eines ausländischen Unternehmens in der Wirtschaftsunion auf.
EAC-Kennzeichnung
Nach erfolgreichem Abschluss der Konformitätsbewertung wird das Produkt mit dem EAC Kennzeichen markiert. Die Information darüber wird im technischen Pass eingetragen.
Die Produkte werden vor dem Inverkehrbringen markiert. Die EAC Kennzeichnung befindet sich in einem eigens dafür bestimmten Abschnitt des technischen Passes.
Wenn die Konformität der Produkte nach den früher geltenden Normen bestätigt wurde, darf das Produkt in der Übergangszeit nicht mit dem EAC Zeichnen markiert werden.