Mit dem Beschluss des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel Nr. 877 vom 30. Dezember 2020 vom 30. Dezember 2020 wurden die Änderungen an dem Beschluss des russischen Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Nr. 478 vom 31. Juli 2020 vorgenommen. Der Beschluss Nr. 478 legt das Verfahren zur Registrierung von EAC Deklarationen sowie das Verfahren zur Bildung und Führung des einheitlichen Registers der EAC Deklarationen fest. Einige Änderungen betreffen die Angabe der GLN- und GTIN-Codes bei der Eingabe der Informationen für die Registrierung der EAC Deklaration bei dem Föderalen Staatlichen Informationssystem (FGIS) der Rosakkreditierung (Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung und nationales Akkreditierungssystem in Russland).
Was sind die GTIN- und GLN-Nummer?
GTIN (Global Trade Item Number) und GLN (Global Location Number) sind einige der globalen Identifikationssysteme, die von der internationalen gemeinnützigen Organisation GS1 gestellt wurden. Insgesamt enthält GS1 mehr als ein Dutzend verschiedene Identifikationsnummern, mit Hilfe derer transnationale Geschäftsbeziehungen auf der ganzen Welt aufgebaut werden können. Dementsprechend muss der Hersteller Mitglied seiner nationalen Organisation werden, um mit diesen Identifikationsnummern arbeiten zu können.
Änderungen bei der Angabe von GTIN- und GLN-Codes
Für den GLN-Code wurde bis zum 1. Juli 2021 eine Übergangsfrist eingeführt. Bis zum 1. Juli 2021 kann er, sofern vorhanden, angegeben werden. Der GLN-Code ist nur für Produkte erforderlich ist, die außerhalb des Hoheitsgebiets der EAWU-Mitgliedsstaaten hergestellt werden, und muss bei der Organisation GS1 angefordert werden.
Für den GTIN-Code gibt es keine Übergangsfrist. Er kann, falls vorhanden, angegeben werden.
In dem Dokument der Regierung der Russischen Föderation, das das Verfahren zur Registrierung, Aussetzung, Erneuerung und dem Widerruf der EAC Zertifikate und EAC Deklarationen sowie die Ungültigkeit der Konformitätsbescheinigungen festlegt, sind mehr Klarstellungen zur Angabe beider Codes bei der EAC Deklarierung enthalten. Das Dokument tritt am 21. Juni 2021 in Kraft.
Gemäß dem oben genannten Dokument wird die Übergangsfrist für die Angabe des GLN-Codes bis zum 1. September 2021 verlängert. Jedoch ab 1.Juli 2021, wenn kein GLN-Code vorhanden ist, ist es erforderlich, darüber zu informieren.
Ab dem 1. September 2021 wird jedoch eine alternative Option eingeführt, falls der GLN-Code nicht vorhanden ist. Die geografischen Koordinaten (Breitengrad, Längengrad) des Ortes (der Orte) der Durchführung von Aktivitäten für die Herstellung von Produkten, die durch die Signale des GLONASS (Global Navigation Satellite System) bestimmt werden, dürfen statt dem GLN-Code angegeben werden.
Es ist im Dokument ebenfalls die Möglichkeit vorgesehen, anstelle des GLN-Codes eine andere individuelle Kennung anzuführen, die automatisch den Standort des Herstellers des Produkts, die Adresse(-n) des Ortes (der Orte) der Durchführung von Aktivitäten für die Herstellung von Produkten identifiziert.
Den GTIN-Code werden die Änderungen nicht betreffen. Er kann, falls vorhanden, auf Antrag des Antragstellers angegeben werden.
Erhalten von GLN- und GTIN-Codes
Um GLN- und GTIN-Codes zu erhalten, müssen Sie sich an die internationale Organisation GS1 wenden. Abhängig vom Umsatz des Unternehmens, der Anzahl der Produkte und den dafür erforderlichen Codes, der Anzahl der Verkaufsstellen gibt es verschiedene Pakete, die von GS1 angeboten werden. Ihre Kosten unterscheiden sich auch in Abhängigkeit von den oben aufgeführten Punkten. In der Regel sind ein einmaliger Beitrag und ein Jahresbeitrag zu bezahlen.
Beglaubigung gescannter Kopien von Dokumenten bei der Registrierung der EAC Deklaration
Bei der Registrierung der EAC Deklaration müssen die gescannten Kopien der Dokumente in das Portal des Föderalen Staatlichen Informationssystems (FGIS) der Rosakkreditierung hochgeladen werden. Es wurde während der Sitzung des Ausschusses für Zoll und Verkehr der französisch-russischen Industrie- und Handelskammer festgestellt, dass die Unterzeichnung mit einer erweiterten qualifizierten elektronischen Signatur des Antragstellers eine ausreichende Voraussetzung für die Registrierung der EAC Deklaration ist. Deswegen sind keine zusätzliche Beglaubigungen von Dokumenten erforderlich.