Leider verlieren Menschen ziemlich oft Dokumente, einschließlich solcher mit Apostille. Daher kontaktieren uns regelmäßig Kunden mit der Frage, was sollen sie in diesem Fall tun?
Die Herangehensweise hängt vom Ort und den Umständen des Dokumentenverlusts ab. Am einfachsten ist es, wenn es auf dem Hoheitsgebiet des ausstellenden Landes verloren geht, etwas schwieriger ist es, wenn es im Ausland ist, insbesondere wenn Sie keine Gelegenheit haben, es abzuholen. Aber keine Sorgen, fast immer ist das ein lösbares Problem.
Auch die Umstände des Verlustes spielen eine Rolle. Um ein einfach verlorenes Dokument neu zu beschaffen, reicht es in den meisten Ländern aus, sich an die Behörde zu wenden, die es ausgestellt hat. Wenn das Dokument gestohlen wird, müssen Sie in einigen Staaten möglicherweise auf die Ergebnisse einer offiziellen Untersuchung warten und erst danach mit der Beschaffung beginnen.
In der Regel können die Personen, denen es ausgestellt wurde, sowie deren gesetzliche Vertreter oder Erziehungsberechtigte auf Grund eines besonderen Antrags das Dokument beschaffen. Die Befugnisse eines gesetzlichen Vertreters werden in der Regel durch eine notariell beglaubigte Vollmacht bestätigt. Es gibt Fälle, in denen Dokumente vor langer Zeit ausgestellt wurden und der Staat, in dem sie eingegangen sind, nicht mehr existiert (wie zum Beispiel die UdSSR). In diesem Fall muss jede Situation individuell analysiert werden. Oft hat das Standesamt (oder eine ähnliche Stelle in einem anderen Land) das Recht, selbst ein neues Dokument auszustellen, aber manchmal werden solche Fälle in Gericht geregelt.
Es sei gleich darauf hingewiesen, dass dies alles nicht für Pässe und andere Ausweisdokumente gilt. Sie können meistens nur über die Botschaft wiederhergestellt werden. Aber wir werden uns jetzt nicht mit diesem Thema befassen, da das Thema unseres Artikels Dokumente sind, die mit der Apostille beglaubigt werden können, und Pässe gehören nicht dazu.
Stellen wir uns die häufigste Situation vor. Sie sind im Ausland und haben dort ein Dokument mit Apostille verloren. Aus irgendeinem Grund können Sie sich persönlich nicht mit einer Zweitfertigung beschäftigen oder möchten keine Zeit damit verbringen. In diesem Fall ist es für Sie am bequemsten, unsere Dienste für die Wiederbeschaffung von Dokumenten und Apostille.
Dazu müssen Sie uns eine amtliche Vollmacht, eine Kopie Ihres Ausweisdokuments sowie Angaben zum Ort und den Umständen des Eingangs des Dokuments zukommen lassen. Wenn es in dem jeweiligen Staat ein besonderes Verfahren gibt, aus dem es abgerufen werden muss, werden wir Sie gesondert darauf hinweisen. Aber in den meisten dieser Situationen reicht uns das, was aufgelistet wurde.
Nach Erhalt einer Zweitfertigung des vorliegenden Dokuments sorgen unsere Mitarbeiter für dessen Apostille. Wenn das beglaubigte Dokument in Ihrem Wohnsitzland ankommt, können Sie es uneingeschränkt verwenden. Eine solche Zweitfertigung entspricht in jeder Hinsicht dem Dokument, das Sie ursprünglich hatten, und gilt als Original.