Weißrussland hat eine große Reform des Rechtsrahmens im Bereich der konsularischen Dienstleistungen, der Registrierung von Migrationsdokumenten und der Legalisierung von Dokumenten durchgeführt.
Präsident Alexander Lukaschenko unterzeichnete einen Erlass, demzufolge die diplomatischen Vertretungen von Belarus im Ausland keine Pässe mehr ausstellen, jedoch das Recht haben, gültige Pässe von Bürgern in den Fällen und nach dem Verfahren zu konfiszieren zu konfiszieren, die in der Gesetzgebung Weißrusslands festgelegt sind.
Der Erhalt, die Erneuerung oder der Umtausch eines Reisepasses ist nun nur bei den „Behörden für innere Angelegenheiten am Ort der letzten Registrierung am Wohnort“ in Weißrussland möglich. Die Anträge der Personen, die im Ausland einen neuen Reisepass bereits beantragt haben, werden vorläufig in gleicher Weise berücksichtigt. In der Zukunft aber werden Personen, deren Reisepass im Ausland abläuft, kurzfristige Reisedokumente erhalten, die es ihnen ermöglichen, nach Weißrussland einzureisen und dort alle erforderlichen Verfahren zu durchlaufen.
Alle Immobilien- und Transporttransaktionen für belarussische Staatsbürger im Ausland werden nur auf dem Territorium von Weißrussland am Ort der Registrierung oder im Ausland möglich sein, aber auf der Grundlage einer vom Eigentümer in Weißrussland ausgestellten Vollmacht, da Botschaften und Konsulate im Ausland keine Vollmachten mehr beglaubigen werden. Die belarussische Notarkammer stellte klar, dass die Botschaften und Konsulate des Landes im Ausland nicht als belarussisches Territorium gelten: Es handelt sich um eine diplomatische Vertretung des Staates auf dem Territorium eines anderen Landes, die diplomatische Immunität hat. Nach Angaben der belarussischen Medien, wurde die Ausstellung von Vollmachten in diplomatischen Vertretungen bereits am 7. August eingestellt.
Die Apostille wird auch in einer der zuständigen Behörden in Belarus angebracht (Außenministerium, Bildungsministerium, Justizministerium und die wichtigsten Justizabteilungen des Minsker Stadtexekutivkomitees und der regionalen Exekutivkomitees - je nach Art des Dokuments). Die Einreichung von Dokumenten zur Apostille ist nur persönlich durch den Inhaber des Dokuments oder durch eine andere Person unter Vorlage einer in Weißrussland ausgestellten Vollmacht möglich.
Das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Weißrusslands hat bereits offiziell zu den neuen Regeln Stellung genommen.
"Botschaften und Konsulate werden sich weiterhin mit Fragen der Staatsbürgerschaft, der konsularischen Registrierung, Zivilregistrierung, der Registrierung des ständigen Wohnsitzes außerhalb von Weißrussland befassen... Belarussische Auslandsvertretungen sind nicht mehr befugt, sich mit der Ausstellung/Umtausch/Erneuerung aller Arten von Pässen und Ausweisen zu befassen... Die Apostille wird auch in einer der zuständigen Behörden in der Republik Belarus angebracht... Die persönliche Einreichung von Dokumenten bei der zuständigen Stelle ist auch für eine Reihe anderer Verwaltungsverfahren vorgesehen, die im entsprechenden Anhang des Dekrets aufgeführt sind (Beschaffung von Standesamtsurkunden, wiederholten Standesamtsurkunden (außer Sterbeurkunden) usw.)", — stellt das belarussische Außenministerium in seiner Erklärung klar, die auf dem offiziellen Portal der Abteilung veröffentlicht wurde.