Nach einigen Jahren Übergangsfrist ist am 16 Januar 2019 die neue Version des Technischen Regelwerkes TR ZU 033/2013 Über die Sicherheit von Milch und Milchprodukten endgültig in Kraft getreten. Ab jetzt sind die Hersteller und Lieferanten dazu verpflichtet, den Verbraucher über das Pflanzenöl in Produkten zu informieren. Diese Anforderung gilt nur für milchhaltige Produkte mit Milchfettersatz.
Laut neuen Vorschriften, werden Milch und Milchprodukte in 4 Gruppen unterteilt:
- Milchprodukte
- Milchproduktkomponente
- Milchhaltige Produkte
- Milchhaltige Produkte mit Milchfettersatz
Die Übergangsfrist hat dazu gedient, dass die Hersteller sich auf neue Markierungsregeln vorbereiten. Darüber hinaus mussten neue Deklarationen registriert werden.
Für Milch und Milchprodukte, die bereits in der EAWU in Verkehr gebracht wurden, gelten alte Regeln (bis zum Ende ihrer Haltbarkeit).