Am 24. November 2021 wurden auf der offiziellen Website der Eurasischen Wirtschaftskommission die Informationen über den Beschluss des Vorstands aktualisiert. Damit wird die Liste der Produkte geändert, für die außer der Zollanmeldung eine Konformitätsbestätigung (z.B. ein EAC Zertifikat oder eine EAC Deklaration) gemäß dem Technischen Regelwerk TR ZU “Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen” beizufügen ist.
Die Aktualisierung der Liste ist mit der Notwendigkeit verbunden, die Zolltarifnummer der Produkte in Übereinstimmung mit der Neuausgabe der Nomenklatur von Zolltarifnummern zu bringen, die ab dem 1. Januar 2022 angewendet wird. Die aktualisierte Liste selbst tritt ebenfalls ab dem neuen Jahr in Kraft.
Die Zolltarifnummern werden für die folgenden Produktgruppen aktualisiert:
- Garagenausrüstung für Fahrzeuge und Anhänger
- Ausrüstung für Abräumarbeiten, Reinigungsarbeiten sowie Befestigung von Bergwerken (mechanisierte Komplexe, Schermaschinen, pneumatische Werkzeuge)
- Ausrüstung für den Bergbau und Bergbautransport (Walzenschrämlader, mechanisierte Anlage, Schildausbau, pneumatische Werkzeuge)
- Ausrüstung zum Transport im Schacht
- Öl- und Gasverarbeitungsanlagen, Chemische Ausrüstung
- Gasreinigungsanlagen und Staubfilter
- Papiermaschinen
- Lackierausrüstung
- Industrie-Traktoren
- Technologische Ausrüstung für Holzeinschlag, Holzplätze und Flößerei
- Anlagen für Torfindustrie
- Lufterhitzer und Luftkühler
- Ausrüstung für die Glas-, Porzellan-, Steingut- und Kabelindustrie
Für die ersten drei der aufgeführten Produkte ist ein EAC Zertifikat vorgesehen. Für alle anderen besteht die Möglichkeit, eine EAC Deklaration zu registrieren oder ein EAC Zertifikat auszustellen.