
Im Jahr 2025 wurden in Kroatien die Zuständigkeiten der zwei für die Apostillierung befugten Stellen präzisiert: der Gemeindegerichte sowie – in Ausnahmefällen – des Ministeriums für Justiz, öffentliche Verwaltung und digitale Transformation. Die entsprechende Information ist auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenzfür Internationales Privatrecht veröffentlicht.
Welche Stellen sind in Kroatien zur Apostillierung von Dokumenten befugt?
Bisher war in Kroatien hauptsächlich das Justizministerium für die Apostillierung von Dokumenten zuständig. Teile dieser Zuständigkeiten wurden an die Gemeindegerichte delegiert. Bisher war in Kroatien hauptsächlich das Justizministerium für die Apostillierung von Dokumenten zuständig. Teile dieser Zuständigkeiten wurden an die Gemeindegerichte delegiert. Die Behörde trägt nun den neuen Namen: Ministerium für Justiz, öffentliche Verwaltung und digitale Transformation.
Auf der Website der Haager Konferenz wird jedoch ausdrücklich angegeben, dass die Gemeindegerichte die primär zuständigen Stellen für die Ausstellung von Apostillen sind. Die Antragstellung erfolgt bei dem Gericht, in dessen Zuständigkeitsbereich das jeweilige Dokument ausgestellt wurde. Für Dokumente in kroatischer Sprache beträgt die Gerichtsgebühr 6,64 Euro, für Dokumente in englischer Übersetzung 7,96 Euro.
Das Ministerium behält zwar formell den Status der „zentralen nationalen Behörde für die Umsetzung des Apostille-Übereinkommens“, nimmt Apostillierungen aber nun ausschließlich in Ausnahmefällen vor – und zwar für Dokumente, die von Verwaltungsbehörden ausgestellt wurden.
Änderungen bei Apostillierungsbehörden in mehreren Staaten
Wie Schmidt & Schmidt bereits berichtete kürzlich haben mehrere Staaten die zuständigen Behörden und Amtsträger für die Legalisierung von Dokumenten zur Verwendung im Ausland geändert. So haben die kolumbianischen Behörden dem bevollmächtigten Botschafter und dem Leiter der operativen Abläufe im Rahmen der Abteilung für Koordinierung von Apostille und Legalisierung das Recht zur Beglaubigung von Dokumenten übertragen.
Die Behörden Andorras haben zusätzlich dem Generaldirektor des Außenministeriums sowie dem Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen das Recht zur Apostillierung von Dokumenten übertragen.
Ihrerseits hat die Regierung Venezuelas den Generaldirektor der Direktion für konsularische Angelegenheiten und den Koordinator der Abteilung für Legalisierung und Apostille des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten ermächtigt, Dokumente durch Apostille zu beglaubigen.
Die usbekischen Behörden haben die regionalen Justizbehörden ermächtigt, Dokumente zu apostillieren. In Uruguay wird die zur Beglaubigung von Dokumenten mit Apostille befugte Stelle offiziell als Generaldirektion für konsularische Dienste bezeichnet.
Auf den Britischen Jungferninseln (ein britisches Überseegebiet) wurde das Büro des Vizegouverneurs zur alleinigen Behörde ernannt, die zur Apostillierung von Dokumenten befugt ist. Auf den Bermudainseln wurde die Zuständigkeit für die Apostillierung an das Parlamentarische Registrierungsamt übertragen. In Saint Lucia sowie in Saint Vincent und den Grenadinen wurde der Registrar des Obersten Gerichts durch den Sekretär des Obersten Gerichts als zuständige Person für die Apostillierung ersetzt.
Darüber hinaus hat Kuba die Zuständigkeit für die konsularische Legalisierung vorübergehend vom Außenministerium auf das Justizministerium übertragen. Diese Maßnahme ist als Übergangslösung vorgesehen – die offizielle Regierung in Havanna beabsichtigt, dem Haager Übereinkommen beizutreten und das Apostille-Verfahren einzuführen.
Die Behörden von Saint Kitts und Nevis haben den General Solicitor, den Hauptsekretär des Büros des Premierministers sowie den Registrar des Obersten Gerichts aus der Liste der zur Apostillierung befugten Amtsträger gestrichen. Neu in die Liste aufgenommen wurde der Rechtsberater der Rechtsabteilung der Verwaltung von Nevis.
In Malta wurde die zuständige Apostillierungsbehörde im Zuge einer Verwaltungsreform geändert. Die Apostillierung wird nun vom Büro des Vizepremierministers sowie dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten und Tourismus durchgeführt.
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