Das russische Ministerium für Industrie und Handel veröffentlichte ein offizielles Schreiben über die Fristverlängerung für die Übermittlung von Daten im Rahmen der Inventur von Chemikalien (auch als Teil eines Gemisches) bis zum 1. Mai 2020.
Das Verfahren der Inventur ist ein Teil der Maßnahmen zur Vorbereitung der Umsetzung der technischen Regulierung TR EAWU 041/2017 „Über die Chemikaliensicherheit“ . In diesem Fall haben Unternehmen das Recht, ihre Stoffe in der Russischen Föderation als „vorhanden“ zu erklären. Dazu muss eine Vorlage ausgefüllt und zur Buchhaltung in das staatliche Informationssystem der Industrie verschickt werden.
Das auf der Grundlage der Inventur erstellte Verzeichnis der Chemikalien dient als eine Basis für die Erstellung des staatlichen Teils des Registers der Chemikalien und Gemische der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU).
Wenn die Informationen über einen Stoff im Register nicht vorhanden sind, gilt ein solcher Stoff als neu und er muss auch gemeldet werden. Es handelt sich um eine umfassende Untersuchung der Eigenschaften mit einem Bericht über die Chemikaliensicherheit.