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GTIN und GLN im Konformitätsbewertungsverfahren

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GTIN und GLN im Konformitätsbewertungsverfahren

Am 29. Januar 2021 wurde der Beschluss des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Handel Nr. 877 vom 30. Dezember 2020 veröffentlicht. Er enthält Änderungen des Beschlusses Nr. 478 vom 31. Juli 2020 bezüglich der GLN-Nummer des Herstellers und der GTIN-Nummer der Produkte im Rahmen der EAC Deklarierung.

Was sind die GTIN- und GLN-Nummer?

GTIN (Global Trade Item Number) und GLN (Global Location Number) sind einige der globalen Identifikationssysteme, die von der internationalen gemeinnützigen Organisation GS1 gestellt wurden. Insgesamt enthält GS1 mehr als ein Dutzend verschiedene Identifikationsnummern, mit Hilfe derer transnationale Geschäftsbeziehungen auf der ganzen Welt aufgebaut werden können. Dementsprechend muss der Hersteller Mitglied seiner nationalen Organisation werden, um mit diesen Identifikationsnummern arbeiten zu können.

Anforderungen an die GTIN- und GLN-Nummer bei der EAC Deklarierung

Die entsprechenden Anforderungen sind im nachstehenden Text der Verordnung des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung Nr. 478 enthalten:

  • Bis zum 1. Juli 2021 muss die GLN-Nummer nicht angegeben werden. Nach diesem Datum ist die Angabe dieser Nummer bei der EAC Deklarierung von Produkten erforderlich
  • Um eine EAC Deklaration ins Register einzutragen, ist die Ausstellung des Antrages neben den anderen Dokumenten erforderlich. Dieser Antrag muss folgende Angabe enthalten: Name und Standort des Herstellers, Anschrift(en) des Ortes der Durchführung der Tätigkeit, GLN-Nummer (im Falle, wenn Produkte außerhalb des Hoheitsgebiets der EAWU-Länder hergestellt wurden), Informationen über das Produkt einschließlich GTIN-Code (falls vorhanden)

Anforderungen an die GTIN- und GLN-Nummer bei der EAC Zertifizierung

Die entsprechenden Anforderungen sind im Text des Dekrets der Russischen Föderation Nr. 1856 enthalten:

  • Um eine EAC Deklaration ins Register eintragen zu können, sind Unterlagen mit den folgenden Informationen erforderlich: Name und Standort des Herstellers, Anschrift(en) des Ortes der Durchführung der Tätigkeiten, einschließlich Angabe der globalen Standortnummer GLN (im Falle, wenn die Produkte außerhalb des Hoheitsgebiets EAWU-Länder hergestellt wurden), Informationen über das Produkt, einschließlich GTIN (falls verfügbar)

Zusammenfassend gelten an GLN- und GTIN-Nummer in den EAWU-Ländern folgende Anforderungen:

  • GTIN-Nummer kann weggelassen werden, wenn sie nicht vorhanden ist
  • GLN-Nummer muss ab dem 1. Juli bei der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung angegeben werden
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Über diesen Artikel

Aliya Zamaleeva
Aliya Zamaleeva
Working student
EAC ZertifizierungEAC KonformitätserklärungExportGTINGLN
11. Mai 2021

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