Seit dem 1. November ist es in der Russischen Föderation möglich, eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Zuvor betrug die maximale Gültigkeitsdauer 5 Jahre, und es war erforderlich, eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Zahlreiche Verfahren dauerten mehr als sechs Monate, und heute hat sich die Zeit für die Prüfung von Anträgen halbiert.
Heute kann eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis in Russland beantragt werden von: qualifizierten Fachleuten sowie von Bewohnern Russlands, die mit einem Staatsbürger der Russischen Föderation verheiratet sind, Staatsbürgern anderer Länder, die bereits in Russland oder sogar in der Sowjetunion geboren sind, Flüchtlingen oder Asylsuchende.