Am 5. März 2020 wurde der Beschluss des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWK) veröffentlicht, in dem es sich um die Erneuerungen für TR ZU 019/2011 „Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung“ handelt.
Das oben genannte Dokument tritt am 4. April in Kraft.
Die Nomenklaturen von GOSTs, die früher unerschrieben wurden, sind außer Kraft. Es lohnt sich zu bemerken, dass die Verzeichnisse der Standards für persönliche Schutzausrüstung gleichzeitig mit dem betrachteten Regelwerk im Beschluss Nr. 878 vom 9. Dezember von der Kommission der Zollunion verabschiedet wurden.
Für eine freiwillige Anwendung von TR ZU 019/2011 „Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung“ sind 314 Standards in der neuen Nomenklatur eingeschlossen. Einige von diesen Standards werden vollständig verwendet, wohingegen von manchen nur einzelne Abschnitte oder Absätze angewandt werden. In der vorherigen Redaktion enthielt das Verzeichnis 304 Positionen (vom 6. März 2018).
Die aktualisierte Nomenklatur der Standards für die Prüfmethoden persönlicher Schutzausrüstung besitzt 754 Dokumente, davor waren es 740. Im Verzeichnis sind GOSTs für Methoden in vitro und in vivo für Sonnenschutzkosmetik bezüglich der Bestimmung des Schutzfaktors gegen ultraviolette Strahlung des Spektrums A enthalten.
Außerdem beschreiben die Standards die Reihenfolge erforderlicher Prüfungen, die die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung kontrollieren. Insbesondere gibt es:
- Das Verfahren zur Bestimmung der Beständigkeit gegen chemische Trockenreinigung in speziellen Stoffen;
- Die Prüfmethoden für optische und nicht optische Parameter in persönlicher Schutzausrüstung zum Augenschutz;
- Das Verfahren zur Bestimmung und Bewertung der gerichteten Wirksamkeit dermatologischer Mittel der persönlichen Schutzausrüstung eines Reinigungstyps;
- Das Verfahren zur Bestimmung der Stabilität der Emulsion in Kosmetik usw.
Für die Ausarbeitung der entsprechenden zwischenstaatlichen Standards sind wie vorher die Richtlinien im Verzeichnis vorhanden.