Am 4. März 2022 wurde der Beschluss des Vorstands der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 34 vom 1. März 2022 veröffentlicht. Damit wurden der Änderungen an der Liste der Produkte genehmigt, für die außer einer Zollanmeldung eine Konformitätsbescheinigung in Form z.B. von einem EAC Zertifikat oder einer EAC Deklaration (oder Informationen über sie) nach dem Technischen Regelwerk TR ZU 032/2013 „Über die Sicherheit von Druckgeräten“ vorzulegen ist.
Einige Begriffe werden ersetzt
Die ersten wichtigen Änderungen betreffen die Begriffe. Der Begriff „maximal zulässiger Betriebsdruck“ wird durch „Auslegungsdruck“ im gesamten Text der Liste ersetzt. Dies liegt an der Anpassung ihrer Bestimmungen an die Anforderungen der Neuausgabe der TR ZU 032/2013 (in Kraft getreten am 21. November 2021).
Einige Abschnitte werden geklärt
Die neue Ausgabe enthält eine detailliertere Beschreibung des Zwecks von Behältern (Abschnitte 1 und 2), Rohrleitungen und Armaturen (Abschnitte 6 und 7): Es wird darauf hingewiesen, dass solche Geräte für komprimierte, verflüssigte, unter Druck gelöste Gase und Dämpfe bestimmt sind.
Außerdem wird gemäß den neuen Anforderungen des TRs ZU 032/2013 ein separater Begriff „Armatur“ von der Liste ausgenommen (Abschnitt 11). Solche Produkte mit der Zolltarifnummer 8481 werden den Positionen der Pipelines (Abschnitte 6 - 9) hinzugefügt.
Messgeräten werden ausgeschlossen
Als Messgeräte klassifizierte Geräte sind ebenfalls von der Liste ausgenommen.
Die Liste der Geräte, für die TR ZU 032/2013 nicht gilt, wird ergänzt
Die Liste von Geräten, die nicht in den Geltungsbereich des Technischen Regelwerkes TR ZU 032/2013 fallen, wird erweitert. Somit gilt das Technische Regelwerk auch nicht für:
- Netze zum Zuführen, Verteilen und Ableiten von Wasser mit einer Temperatur von 110°C oder weniger sowie Versorgungsleitungen in Wasserkraftwerken und zugehörigen Ausrüstungsteilen
- Heizgeräte und Rohrleitungen in Heißwasseranlagen von Gebäuden und Bauwerken
- Ausrüstungen und Ausrüstungsteile zur Versorgung von Motoren mit gasförmigen Brennstoffen (komprimiertes Erdgas, verflüssigtes Erdölgas, verflüssigtes Erdgas, Brennstoff Dimethylether), die für die Verwendung in Radfahrzeugen konstruiert sind
- Rohrleitungssysteme und ihre Elemente
Die neue Fassung der Liste tritt am 3. April 2022 in Kraft.