
Am 27. September 2023 wurde der Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWG) № 93 vom 29. August 2023 offiziell veröffentlicht. In dem Beschluss geht es um Änderungen im Anhang Nr. 1 des technischen Regelwerks TR ZU 031/2012 "Über die Sicherheit von land- und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen und Anhängern ".
Dieser Anhang definiert die Liste der Bauteile von Zugmaschinen oder Anhängern, die den Anforderungen des TR ZU 031/2012 unterliegen. Die Liste der Bauteile von Zugmaschinen oder Anhängern selbst blieb unverändert, darüber hinaus wurden Klarstellungen zu einzelnen Punkten aufgenommen. So wurden die folgenden Hinweise zur Zulässigkeit der UN-Regelungen Nr. 148 bis 150 aufgenommen.
Die UN-Regelung Nr. 148 kann für folgende Produktgruppen verwendet werden:
- Nebelschlussleuchten,
- Rückfahrscheinwerfer,
- Parkleuchten,
- Begrenzungsleuchten und Bremsleuchten,
- Fahrtrichtungsanzeiger,
- Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen.
Die UN-Regelung Nr. 149 ist zulässig für:
- Scheinwerfer für Abblendlicht;
- Nebelscheinwerfer;
- Scheinwerfer für Fernlicht.
Schließlich gilt die UN-Regelung Nr. 150 für Rückstrahler.
Der Beschluss Nr. 93 tritt am 7. Oktober 2023 in Kraft.