Nach dem Technischem Regelwerk war die Herstellung und Handel von Fischprodukten, die die Konformitätsbewertung durch GOST R erhalten haben, bis zum 1. September 2019 im Gebiet der EAEU-Mitgliedstaaten erlaubt.
Der Handel von Fischprodukten ist jetzt nur noch mit einer Konformitätsdeklaration TR EAWU 040/2016 möglich.
Die folgenden Arten von Fischprodukten fallen unter dem Regelwerk:
- Fische, Wassersäugetiere, Algen und Wirbellose in verschiedenen Zuständen (lebend, gekühlt, gefroren und nach der Erstverarbeitung)
- Dörrprodukte aus verschiedenen Teilen von Fischen, Algen, Wirbellosen und Wassersäugetieren
- Fischhalbfabrikate
- Babynahrung aus Fisch
- Kaviar
- Fischkonserven
- eingemachte Produkte
- Kaviarprodukte
- Fischöl und Öl von Wassersäugetieren
- Nachahmung von Fischprodukten
- Hydrolysat aus Fischprodukten
- geräucherter Fisch, Wirbellose und Wassersäugetiere
- Fischhackprodukte.
Das Regelwerk gilt sowohl für künstlich angebaute Produkte als auch für Fische, die in den natürlichen Gewässern (Meer, See, Fluss, Ozean, Kanäle usw.) gefangen werden.