Das Kollegium der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWK) hat eine Entscheidung getroffen, in der das die Liste der Waren überarbeitet hat, die eine Zolldeklaration mit einem Konformitätsbewertungsdokument (oder Informationen zu einem solchen Dokument) TR ZU 007/2011 „Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche" benötigen.
Die ersten Änderungen sind damit verbunden, dass es für die Zollabfertigung nicht nur das Vorhandensein von zugelassenen Dokumente gebraucht wird, sondern auch die Informationen darüber aus dem offiziellen Register.
Die Kategorien, die Geschirr und Besteck für Kinder bis 3 Jahre betreffen, werden spezifiziert, nämlich werden Messer und Einweg-Plastikgeschirr in die Position hinzugefügt. Die Produkte fallen unter die staatliche Registrierung mit dem nachfolgenden Deklarieren.
Eine neue Unterposition der Gerichte für Kinder ab 3 Jahren und Jugendliche wurde ebenfalls hinzugefügt, die eine ähnliche Reihe von Erzeugnissen enthält. Nur die Konformitätsbestätigung wird in Form einer obligatorischen Zertifizierung durchgeführt.
Die Registrierung einer Bescheinigung über die staatliche Registrierung mit dem anschließenden Deklarieren ist für Kinder- und Jugendzahnbürsten, Zahnfleischmassagegeräte und ähnliche Produkte obligatorisch. In der aktuellen Ausgabe des Verzeichnisses war dies nur für Erzeugnisse für Kinder bis 3 Jahre erforderlich.
Für Kinder- und Jugendkleidung wurde eine Klarstellung zur Anzahl der Futter eingeführt: In den Positionen 8-10 wird der Prozentsatz des Futters im Verhältnis zur oberen Fläche der Produkte angegeben.
Die Kategorie der Bettwäsche und die anderen Sachen, die zu solcher Kategorie gehören, die eine Deklaration benötigen, wurde präzisiert. Nun steht ein exaktes Verzeichnis solcher Produkte zur Verfügung. Z.B. Decken, Kissen, Matratzenbezüge, Überdachungen, Kissen usw.
Es wird die Fertigwarenliste mit Schals und Badetüchern ergänzt.
In der Neufassung tritt das Verzeichnis ab dem 26. Januar 2020.