Vom 22. April bis 11. Juni 2021 werden die Änderungen im Verfahren zur Bildung und Führung des einheitlichen Registers der ausgestellten EAC Zertifikate und EAC Deklarationen öffentlich diskutiert.
Das Verfahren wurde durch den Beschluss der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 127 vom 26. September 2017 genehmigt. Die aktuelle Version sieht nicht die Verwendung von elektronischen EAC Konformitätsbescheinigungen vor.
Mit der Aktualisierung des Verfahrens sollen folgende Ziele erreicht werden:
- Beseitigung der Möglichkeit der Fälschung von EAC Konformitätsbescheinigungen
- Reduzierung der finanziellen Kosten und/oder der zeitlichen Aufwand beim Ersetzen/Verlust von EAC Konformitätsbescheinigungen
- Bereitstellung der Möglichkeit, die Konformität der im Gebiet der EAWU in Verkehr gebrachten Produkte zu bestätigen, ohne ein Dokument in Papierform vorzulegen
Dank dem erneuten Verfahren müssen Antragsteller die EAC Konformitätsbescheinigungen nicht mehr auf Papier drucken. Darüber hinaus wird das Verfahren zum Ersetzen der EAC Konformitätsbescheinigung vereinfacht und die Notwendigkeit beseitigt, eine Ausfertigung davon zu erhalten, wenn das EAC Zertifikat oder die EAC Deklaration verloren gegangen ist.
Der Begriff “Konformitätsbescheinigung in elektronischer Form” wird in der neuen Ausgabe eingeführt und wird die gleiche Rechtskraft wie ein ähnliches Dokument auf Papier haben. Damit wird es möglich sein EAC Konformitätsbescheinigungen ausschließlich in elektronischer Form zu erstellen. Darüber hinaus sieht der Entwurf eindeutig vor, dass Informationen aus einem elektronischen Dokument gegenüber der Papierversion des Dokuments als vorrangig angesehen werden, wenn eine Diskrepanz zwischen den Informationen entsteht.