18. Mai 2017 wurde das technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion - TR EAWU 041/2017 „Über die Chemikaliensicherheit“ veröffentlicht. Das neue technische Regelwerk bildet ein Gegengeschenk zur europäischen REACH-Verordnung und CLP-Verordnung.
Der Eurasische Wirtschaftsrat legte das Datum des Inkrafttretens des technischen Regelwerks TR EAWU – 2. Juni 2021 fest. Dabei sollen bis zum 1. Dezember 2018 das Konformitätsbewertungsverfahren und die Anforderungen an die Führung vom Chemikalienregister verabschiedet werden.
Das technische Regelwerk legt einheitliche und obligatorisch Anforderungen an chemische Produkte, deren Kennzeichnung, sowie das Verfahren und Formen der Konformitätsbestätigung – staatliche Registrierung entweder als Anmeldeverfahren oder als Genehmigungsverfahren dem Zeil den Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Chemikalien sicherzustellen.
Das Genehmigungsverfahren wird für neuartige und potenziell gefährliche Chemikalien angewendet. Sonst soll das einfache Anmeldeverfahren angewendet werden. Eine Anmeldung ist unbeschränkt gültig, eine Genehmigung dagegen hat maximal 5 Jahre Gültigkeit.
Gemäß dem technischen Regelwerk soll ein einheitliches Chemikalienregister erstellet werden, mit den Daten über auf dem Gebiet der in Verkehr gebrachten chemischen Stoffen. Die Eintragung in das Chemikalienregister wird zur Pflichtvoraussetzung für die Erteilung eines Konformitätsnachweises.
Die chemischen Stoffe sollen insgesamt in 13 Gefahrenkategorien unterteilt werden: Explosivstoffe, Druckgase, Brenngase, selbstzersetzliche Stoffe, selbsterhitzungsfähige Stoffe, wasserreaktive Stoffe usw.
Die Sicherheit von Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten wird weiter im Technischen Regelwerk TR ZU 030/2012 „Über die Sicherheit von Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten“ behandelt.